Arbeitsvertrag & Lohnabrechnung können nicht vorgelegt werden
Arbeitsvertrag & Lohnabrechnung können nicht vorgelegt werden
eLB arbeitet als Aushilfe in einer Eisdiele. Erhält dort ein monatliches Einkommen in Höhe von 250 in bar ausgezahlt. Tätigkeit wurde nach kurzer Zeit vom AG eingestellt
Meldet das ganze auch brav dem JC. JC setzt als Einkommen 600 netto an und verlangt Vorlage Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung.
eLB meldet dem JC, beides habe sie nie vom Ex-AG erhalten. JC antwortet, solange sie die Sachen nicht vorlegen würde, könne das Gehalt seiten JC nicht angepasst werden. (und warum wundert es mich nicht, dass es sich hierbei um mein "Lieblings JC" in Köln handelt?)
Was tun?
Meldet das ganze auch brav dem JC. JC setzt als Einkommen 600 netto an und verlangt Vorlage Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung.
eLB meldet dem JC, beides habe sie nie vom Ex-AG erhalten. JC antwortet, solange sie die Sachen nicht vorlegen würde, könne das Gehalt seiten JC nicht angepasst werden. (und warum wundert es mich nicht, dass es sich hierbei um mein "Lieblings JC" in Köln handelt?)
Was tun?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Arbeitsvertrag & Lohnabrechnung können nicht vorgelegt werden
Naja, was wohl?
Entweder Widerspruch gegen entsprechenden Bescheid oder gleich eA
Oder neuen Termin ausmachen, bis dahin passendes Lobpreis- und Bittsteller-Lied auswendig lernen, vor SB niederknien, singen und um Gnade betteln.
Entweder Widerspruch gegen entsprechenden Bescheid oder gleich eA
Oder neuen Termin ausmachen, bis dahin passendes Lobpreis- und Bittsteller-Lied auswendig lernen, vor SB niederknien, singen und um Gnade betteln.
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Muss das sein?
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Re: Arbeitsvertrag & Lohnabrechnung können nicht vorgelegt werden
Hat die Behörde keinen Auftrag, bei Verdacht einer Straftat (Schwarzarbeit) Ermittlungen zu "aktivieren"? Lohn, ohne Abrechnung bar auf Tatze und kein Arbeitsvertrag stinkt doch...
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
- marsupilami
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Re: Arbeitsvertrag & Lohnabrechnung können nicht vorgelegt werden
Davon bekäme eLB aber noch lange keine Leistungen = Geld für für Miete, Energie, happa-happa.
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Muss das sein?
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Re: Arbeitsvertrag & Lohnabrechnung können nicht vorgelegt werden
Wenn ich der eLB wäre, dann würde ich bei der Minijobzentrale den Fall schildern und anfragen, ob mich der AG dort angemeldet hat.
Kopie an das JC.
Sehr verquerter SB,
da ich weder über einen Arbeitsvertrag verfüge noch schriftliche Lohnabrechnungen erhalten habe, habe ich die Minijobzentrale eingeschaltet.
Kopie meiner Anfrage bei der MJZ.
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Sehr verquerter SB,
da ich weder über einen Arbeitsvertrag verfüge noch schriftliche Lohnabrechnungen erhalten habe, habe ich die Minijobzentrale eingeschaltet.
Kopie meiner Anfrage bei der MJZ.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Arbeitsvertrag & Lohnabrechnung können nicht vorgelegt werden
Bitte, bitte hat eLB ja bereits beim JC gemacht. Darauf kam eben, kein Vertrag, keine Lohnabrechnung = kein Geld.
eA ist in der Tat eine Überlegung wert.
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- marsupilami
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Re: Arbeitsvertrag & Lohnabrechnung können nicht vorgelegt werden
Und Günter's Variante auch.
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Re: Arbeitsvertrag & Lohnabrechnung können nicht vorgelegt werden
Ja, Günter's Variante gefällt mir auch sehr
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Re: Arbeitsvertrag & Lohnabrechnung können nicht vorgelegt werden
Ja, es geht vorrangig darum, schnell an Geld zu kommen. Da muss Recht und Ordnung hinten anstehen...
...Günter´s Vorschlag gefällt auch mir gut.
...Günter´s Vorschlag gefällt auch mir gut.
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- kleinchaos
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Re: Arbeitsvertrag & Lohnabrechnung können nicht vorgelegt werden
Ich meine, das ist schon krass. ElB könnte ja auch sagen, hab nie Lohn bekommen. Nee, er ist so ehrlich, macht korrekte Angeben und wird dafür bestraft.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Arbeitsvertrag & Lohnabrechnung können nicht vorgelegt werden
Mit der "richtigen" Einstellung wertet man das aber nicht als ehrlich, sondern vermutet weitere Einnahmen...
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