Arbeitsvertrag & Lohnabrechnung können nicht vorgelegt werden

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Koelsch
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Arbeitsvertrag & Lohnabrechnung können nicht vorgelegt werden

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB arbeitet als Aushilfe in einer Eisdiele. Erhält dort ein monatliches Einkommen in Höhe von 250 in bar ausgezahlt. Tätigkeit wurde nach kurzer Zeit vom AG eingestellt

Meldet das ganze auch brav dem JC. JC setzt als Einkommen 600 netto an und verlangt Vorlage Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung.

eLB meldet dem JC, beides habe sie nie vom Ex-AG erhalten. JC antwortet, solange sie die Sachen nicht vorlegen würde, könne das Gehalt seiten JC nicht angepasst werden. (und warum wundert es mich nicht, dass es sich hierbei um mein "Lieblings JC" in Köln handelt?)

Was tun?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Arbeitsvertrag & Lohnabrechnung können nicht vorgelegt werden

#2

Beitrag von marsupilami »

Naja, was wohl?

Entweder Widerspruch gegen entsprechenden Bescheid oder gleich eA


:ironiea:
Oder neuen Termin ausmachen, bis dahin passendes Lobpreis- und Bittsteller-Lied auswendig lernen, vor SB niederknien, singen und um Gnade betteln.
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HarzerUrvieh
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Re: Arbeitsvertrag & Lohnabrechnung können nicht vorgelegt werden

#3

Beitrag von HarzerUrvieh »

Hat die Behörde keinen Auftrag, bei Verdacht einer Straftat (Schwarzarbeit) Ermittlungen zu "aktivieren"? Lohn, ohne Abrechnung bar auf Tatze und kein Arbeitsvertrag stinkt doch...
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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marsupilami
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Re: Arbeitsvertrag & Lohnabrechnung können nicht vorgelegt werden

#4

Beitrag von marsupilami »

Davon bekäme eLB aber noch lange keine Leistungen = Geld für für Miete, Energie, happa-happa.
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Günter
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Re: Arbeitsvertrag & Lohnabrechnung können nicht vorgelegt werden

#5

Beitrag von Günter »

Wenn ich der eLB wäre, dann würde ich bei der Minijobzentrale den Fall schildern und anfragen, ob mich der AG dort angemeldet hat.

Kopie an das JC.

Sehr verquerter SB,

da ich weder über einen Arbeitsvertrag verfüge noch schriftliche Lohnabrechnungen erhalten habe, habe ich die Minijobzentrale eingeschaltet.

Kopie meiner Anfrage bei der MJZ.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Arbeitsvertrag & Lohnabrechnung können nicht vorgelegt werden

#6

Beitrag von Koelsch »

Bitte, bitte hat eLB ja bereits beim JC gemacht. Darauf kam eben, kein Vertrag, keine Lohnabrechnung = kein Geld.
eA ist in der Tat eine Überlegung wert.
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marsupilami
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Re: Arbeitsvertrag & Lohnabrechnung können nicht vorgelegt werden

#7

Beitrag von marsupilami »

Und Günter's Variante auch.
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Koelsch
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Re: Arbeitsvertrag & Lohnabrechnung können nicht vorgelegt werden

#8

Beitrag von Koelsch »

Ja, Günter's Variante gefällt mir auch sehr
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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HarzerUrvieh
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Re: Arbeitsvertrag & Lohnabrechnung können nicht vorgelegt werden

#9

Beitrag von HarzerUrvieh »

:verlegen: Ja, es geht vorrangig darum, schnell an Geld zu kommen. Da muss Recht und Ordnung hinten anstehen...

...Günter´s Vorschlag gefällt auch mir gut. :Daumenhoch:
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kleinchaos
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Re: Arbeitsvertrag & Lohnabrechnung können nicht vorgelegt werden

#10

Beitrag von kleinchaos »

Ich meine, das ist schon krass. ElB könnte ja auch sagen, hab nie Lohn bekommen. Nee, er ist so ehrlich, macht korrekte Angeben und wird dafür bestraft.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
HarzerUrvieh
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Re: Arbeitsvertrag & Lohnabrechnung können nicht vorgelegt werden

#11

Beitrag von HarzerUrvieh »

Mit der "richtigen" Einstellung wertet man das aber nicht als ehrlich, sondern vermutet weitere Einnahmen...
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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