Meine "Anmerkung" dazu im Widerspruch
Die beiden Gutachten/Atteste lagen dem JC beim Entscheid über den Antrag vorgegen Ihren Ablehnungsbescheid lege ich Widerspruch ein mit folgender Begründung:
1. Die von Ihnen angesetzten Kosten der Unterkunft entbehren jeglicher Grundlage
a) In der Anlage KDU sind von uns Betriebskosten in Höhe von € 146,03 angegeben, dies wird von Ihnen willkürlich ohne jede Begründung gekürzt auf nicht nachvollziehbare € 67,00.
b) Sie erkennen nur die Schuldzinsen an, nicht aber die Tilgung. Ihnen liegt der psychologische Bericht vor, dass mir ein Umzug auf keinen Fall zumutbar ist, um es klar zu sagen, wenn ich umziehen muss, werde ich das nicht überleben.
Weiterhin sind von den Gesamtdarlehen auf unser Haus in Höhe von € 110.000 bereits rund 63% getilgt und für den Steuerzahler ist die Übernahme der Tilgung ebenfalls vorteilhaft. Es kommt keine Mieterhöhungen und die ”Bruttokaltmiete“ mit Tilgung beträgt € 550 + € 146,03 = € 696,03.
Die angemessenen Unterkunftskosten für uns betragen derzeit in ***
€ 510,00 plus 65 m² x € 2,67 durchschnittliche Nebenkosten in *** = € 683,55.
Bei einer derart niedrigen Überschreitung ist ein Umzug nicht angemessen.