Hallo,
wie ist das, wenn ich eine Beschäftigung auf geringfügiger Basis antrete?
Ich habe dann ja dem Jobcenter moatlich die ausgefüllten Formblätter einzureichen.
Die Fragen: Wenn ich eine solche Stelle dann selber kündige, gibt es dann Probleme
mit dem Jobcenter? Muß ich die Kündigung dem Arbeitgeber gegenüber begründen?
Braucht das Jobcenter ein begründetes Kündigungsschreiben, egal von welcher Seite?
Probleme bei Kündigung einer Aushilfsstelle?
Re: Probleme bei Kündigung einer Aushilfsstelle?
Wenn Du den Job kündigst droht Ärger mit dem JC.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Probleme bei Kündigung einer Aushilfsstelle?
Dem Arbeitgeber gegenüber brauchst Du die Kündigung nicht zu begründen.
Andererseits: Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ohne eine Begründung gekündigt werden. Stell Dich während dieser Zeit so gut mit dem Arbeitgeber, dass er dann (auf Deine Bitte hin) seinserseits zwar schriftlich, aber ohne Begründung kündigt. Damit dürfte Problemen mit dem JC vorgebeugt werden.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- marsupilami
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Re: Probleme bei Kündigung einer Aushilfsstelle?
im Forum.
Wie schon gesagt, kann innerhalb der Probezeit ohne Begründung gekündigt werden von beiden Seiten.
Allerdings wird das JC immer auch vom AG eine Stellungnahme anfordern.
Wenn Du selber während der Probezeit kündigst, sollte schon ein wichtiger Grund vorhanden sein.
Der Kaffee aus dem dortigen Kaffee-Automaten schmeckt nicht - reicht nicht.
Auch wenn Dir die Nase des Kollegen, der Dich einweisen/einarbeiten soll nicht gefällt, wirst Du weiteren Erklärungsbedarf bei JC haben.
Monatlich Formblätter beim JC einreichen?
Das wäre mir neu.
Bei stark schwankendem Einkommen die Lohnabrechnung - in Kopie - einreichen, das ja.
Aber welche Formblätter sollen das sein?
Wirklich "Amtliche" der Bundesagentur oder vom lokalen JC "selbstgestrickt"?
Wie schon gesagt, kann innerhalb der Probezeit ohne Begründung gekündigt werden von beiden Seiten.
Allerdings wird das JC immer auch vom AG eine Stellungnahme anfordern.
Wenn Du selber während der Probezeit kündigst, sollte schon ein wichtiger Grund vorhanden sein.
Der Kaffee aus dem dortigen Kaffee-Automaten schmeckt nicht - reicht nicht.
Auch wenn Dir die Nase des Kollegen, der Dich einweisen/einarbeiten soll nicht gefällt, wirst Du weiteren Erklärungsbedarf bei JC haben.
Monatlich Formblätter beim JC einreichen?
Das wäre mir neu.
Bei stark schwankendem Einkommen die Lohnabrechnung - in Kopie - einreichen, das ja.
Aber welche Formblätter sollen das sein?
Wirklich "Amtliche" der Bundesagentur oder vom lokalen JC "selbstgestrickt"?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
- kleinchaos
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- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
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Re: Probleme bei Kündigung einer Aushilfsstelle?
Er meint Anlage EK.
Anlage EK + Verdienstbescheinigung vom AG ausfüllen lassen? Muss nicht sein. Man muss dem AG nicht seinen Leistungsbezug offenbaren. Also Anlage EK nur einmal, Verdienstbescheinigung gar nicht. Vorlage der kopierten Lohnnachweise reicht völlig aus und verschweigt keine der in der Verdienstbescheinigung abgefragten Daten.
Anlage EK + Verdienstbescheinigung vom AG ausfüllen lassen? Muss nicht sein. Man muss dem AG nicht seinen Leistungsbezug offenbaren. Also Anlage EK nur einmal, Verdienstbescheinigung gar nicht. Vorlage der kopierten Lohnnachweise reicht völlig aus und verschweigt keine der in der Verdienstbescheinigung abgefragten Daten.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg