Hallo Zusammen,
ALGII ler hat Anspruch auf 21 Tage Urlaub im Jahr. Ist aktuell krankgeschrieben, Verfahren auf Erwerbsminderungsrente
läuft. Kann ALGII ler trotzdem "Urlaub" machen, also ortsabwesend sein? Bleibt es bei den drei Wochen?
Urlaub im ALGII wenn krank geschrieben
- marsupilami
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Re: Urlaub im ALGII wenn krank geschrieben
Krankmeldung liegt dem JC vor?
JC weiß vom EM-Verfahren?
Am Besten nicht nur mündlich/telefonisch, sondern mit Kopie des Rentenversicherers, dass Antrag eingegangen ist und bearbeitet wird?
Dann ist er nicht vermittelbar und JC muss eh die Füße und Hände stillhalten.
Er ist aber nach wie vor im Leistungsbezug und so lange stehen ihm die 21 Tage OA zu.
Theoretisch könnte er doch - solange nicht bettlägerig krankgeschrieben - einfach so ....
Das JC wird keine VV schicken und auch keine Bewerbungsbemühungen verlangen.
Wäre sinnvoll, wenn dann jemand den Briefkasten überwacht und bei Eintreffen der entsprechenden Nachricht vom RV den eLB verständigt, damit der dann zeitnah reagieren kann - entweder Nachricht an's JC: ER ist durch oder eben Widerspruch gegen negativen RV-Bescheid ist eingereicht.
JC weiß vom EM-Verfahren?
Am Besten nicht nur mündlich/telefonisch, sondern mit Kopie des Rentenversicherers, dass Antrag eingegangen ist und bearbeitet wird?
Dann ist er nicht vermittelbar und JC muss eh die Füße und Hände stillhalten.
Er ist aber nach wie vor im Leistungsbezug und so lange stehen ihm die 21 Tage OA zu.
Theoretisch könnte er doch - solange nicht bettlägerig krankgeschrieben - einfach so ....
Das JC wird keine VV schicken und auch keine Bewerbungsbemühungen verlangen.
Wäre sinnvoll, wenn dann jemand den Briefkasten überwacht und bei Eintreffen der entsprechenden Nachricht vom RV den eLB verständigt, damit der dann zeitnah reagieren kann - entweder Nachricht an's JC: ER ist durch oder eben Widerspruch gegen negativen RV-Bescheid ist eingereicht.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Urlaub im ALGII wenn krank geschrieben
Solange das EM Verfahren läuft, ist das JC nicht zuständig. Ich würde nix melden.
Siehe auch RZ 44a.11
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015879.pdf
Siehe auch RZ 44a.11
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015879.pdf
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?