Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#26

Beitrag von Koelsch »

Reicht es ein, sonst gibt's u.U. weitere "nette" Briefchen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Summer
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#27

Beitrag von Summer »

Alles klar, dankeschön! :)
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kleinchaos
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#28

Beitrag von kleinchaos »

Einkommensbescheinigung braucht ihr vom AG nicht ausfüllen lassen. Den AG geht es nichts an ob ihr ALG2 bekommt oder bekommen habt. Lohnzettel und Kontoauszug sind ausreichend.
Das JC, in all seiner Fürsorglichkeit, stellt vorläufig die Leistungen ein, damit ihr keine hohen Nachzahlungen leisten müsstet. So sehr fürsorglich sind sie. Aber sie müssen auch prüfen, ob ihr trotz Arbeitsaufnahme noch bedürftig seid, deshalb die Lohnnachweise
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Summer
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#29

Beitrag von Summer »

Ok danke für die Erklärung. Dachte die Frage, ob wir weiter bedürftig sind, wäre durch den AV mit Angabe des Gehalts und dem darauf folgenden Änderungsbescheid (keine Leistungen mehr ab August) beantwortet gewesen. Aber kann ja nix schaden, die beiden Dinge einfach trotzdem noch hinzuschicken...
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Koelsch
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#30

Beitrag von Koelsch »

So isses
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Summer
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#31

Beitrag von Summer »

So, ich nochmals. Nun möchte das JC mit mir meine "berufliche Situation" besprechen. Können wir von mir aus tun (bin weiterhin selbstständig, mir wurde aber eine Teilzeitstelle ab Oktober oder November in Aussicht gestellt aber ich habe dazu noch überhaupt keine Infos), aber es hat mich doch etwas verwundert, da wir ja eigentlich aufgrund der Arbeitsaufnahme meines Freundes seit August keine Leistungen mehr erhalten (der BWZ läuft für die Selbstständigkeit aber wohl trotzdem noch bis Ende Oktober).

Ist so ein Gespräch in unserer Situation "normal"?
Zudem kam das Schreiben von einem Jobcenter 400km entfernt von unserem, aber den Herrn, mit dem ich das Gespräch habe, kenne ich noch aus unserem JC - wurde da womöglich einfach ein falscher Briefkopf verwendet?! Bin gerade total verwirrt...
Zuletzt geändert von Summer am Do 15. Sep 2022, 15:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#32

Beitrag von Koelsch »

Schreib kurz zurück: Dieses JC ist für mich nicht zuständig.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Summer
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#33

Beitrag von Summer »

Danke für die schnelle Antwort. Wenn ich das per Post schicke, kommt es wohl später als der Anruf für das telefonische Gespräch (der soll am Montag stattfinden, also alles wieder ziemlich kurzfristig). Und die E-Mailadresse führt dann doch zu unserem JC. Denke dass es sich dabei nur um einen Fehler handelt und sie es dann einfach nochmal rausschicken mit dem Briefkopf von unserem JC.

Mich würde aber gernell interessieren, ob die Aufforderung zu einem solchen Gespräch in unserem Fall korrekt ist...?
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Koelsch
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#34

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, das hat sich erledigt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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