PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

Peterpanik
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#51

Beitrag von Peterpanik »

Hier der Bescheid - 02.11.2022 vom Sozialamt zum lesen für alle ;
0 Antragsablehnung 02.11.2022.pdf

Und meine Antworten kennt ihr ja.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Olivia
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#52

Beitrag von Olivia »

Und hast Du schon Widerspruch eingelegt?
Peterpanik
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#53

Beitrag von Peterpanik »

Ja steht alles unter # 50 schon einfach nur lesen.
Olivia
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#54

Beitrag von Olivia »

Da in dem Beschluss steht, dass Du nicht nachgewiesen hast, dass Dein Bedarf höher ist als der Regelsatz. D.h. Du musst Belege einreichen, z.B. Kassenzettel.
Peterpanik
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#55

Beitrag von Peterpanik »

Vielteich aber meine Sachbearbeiterin hat persönlich (also mündlich es mir gesagt) gegen über mir festgestellt das der Regelsatz nicht reicht wegen den gestiegenen Lebensmittelpreisen, siehe auch meine Antwort da steht alles schon sachlich drin. Außer dem müssen sie es auch aus den Medien wissen das Grundsicherungsempfängern ja Geld fehlt für Lebensmittel, oder ...
Olivia
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#56

Beitrag von Olivia »

Das ist sicherlich richtig, aber eine mündliche Aussage Deiner SB und Presseartikel, die sich das Gericht von sich aus raussuchen müsste aus der Tageszeitung, sind als Beleg Deines Klagebegehrens zu wenig.
Peterpanik
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#57

Beitrag von Peterpanik »

Habe das zu meinen Widerspruch vom 03.11.2022 mal Heute so nachgereicht :

SENDEBERICHT
FAX-ID: 10700074
Empfänger: +495631954376
Sendezeitpunkt: 09:21 02.12.2022
Gesendete Seiten: 1
Übertragung: OK
Auszug der ersten FAX-Seite:

Landkreis Waldeck Frankenberg
z.H. Frau ------- -------
Südring 2
34497 Korbach
Bad Arolsen den 02.12.2022

Betrifft : weitere Nachreichung zum Widerspruch vom 03.11.2022

Sehr geehrte Frau ------- ,

weise sie mal da rauf hin das ich im November mir auch wieder etwas Geld borgen musste für Lebensmittel .

Und wie lange muss ich so was nun noch machen also wann geben sie meinen Widerspruch endlich mal statt .

Noch was können sie ------- ihr eigens Verhalten gegen über Armen überhaupt mit ihren Gewissen vereinbaren .

Mit freundlichen Grüßen

Wenn etwas passiert berichte ich es hier.
Deadpool
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#58

Beitrag von Deadpool »

Was ein Unfug.
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#59

Beitrag von Peterpanik »

Na Deadpool was hast du denn bis Heute gemacht um Armen zu Helfen ?

Weiste dumme Sprüche kann jeder aber im Gegensatz zu dir versuche ich was zu tun ob was da bei raus kommt weiß ich leider auch nicht ...
Deadpool
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#60

Beitrag von Deadpool »

Die gute Frau kann dem Widerspruch nicht statt geben, da die Regelsätze vom Gesetzgeber festgelegt werden und nicht von einer Dame vom Amt. Insoweit hättest du dir deinen letzten Satz schenken können.

Wenn du schon was versuchst, dann schalte vorher den Verstand ein.
Olivia
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#61

Beitrag von Olivia »

@Peterpanik: Dein Widerspruch an das Jobcenter sollte kein "allgemeines Gesülze" enthalten, sondern einen gut durchdachten, konkreten Antrag. Ansonsten kann der Widerspruch keinen Erfolg haben.

Das Forum kann Dir bei Bedarf auch Hilfestellung geben, wie ein entsprechendes Schreiben aufzusetzen ist.

Du könntest Dich beispielsweise darauf konzentrieren, dass in Deinem persönlichen Fall

a) der Regelsatzanteil für Lebensmittel nicht ausreicht (Inflation + Dein Diabetes) und Du deswegen einen Mehrbedarf benötigst. DIesen Mehrbedarf solltest Du ganz konkret über zwei, drei Monate mit Kassenzetteln nachweisen. Idealerweise zusätzlich mit einem Vergleich mit Kassenzetteln von vor der Inflation, um die konkret gestiegenen Preise nachzuweisen.

b) der Regelsatzanteil für Strom bei Dir nicht ausreicht, weil z.B. aufgrund negativer Schufa kein Anbieterwechsel möglich ist, die Strompreisbremse (noch) nicht greift, Dein Verbrauch trotz Strompreisbremse nicht im Regelsatzanteil für Haushaltsenergie "unterzubringen" ist oder dergleichen.

Dann hättest Du eine sinnvolle Aufgabe mit der Chance auf Erfolg!
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marsupilami
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#62

Beitrag von marsupilami »

Olivia hat geschrieben: Fr 2. Dez 2022, 11:20 Das Forum kann könnte Dir bei Bedarf auch Hilfestellung geben, wie ein entsprechendes Schreiben aufzusetzen ist.
Wenn dieses Hilfsangebot denn angenommen werden würde.

Haben wir schon vor längerer Zeit - mehrfach - angeboten, wurde nicht angenommen.

Jetzt hab' ich - für meinen Teil- keinen Bock mehr, derartige Hilfestellungen anzubieten.
Irgendwann muss auch mal gut sein.


Wenn PP der Auffassung ist, dass eine solche Schreibe wirklich was bringt - außer "Erstaunen" bei den angeschriebenen Institutionen/Personen und bei Gastlesern, die sich wundern, dass so ein andauernder Bockmist hier zugelassen wird - dann darf er gerne weiter seine Zeit damit verplempern und Server-Platz damit belegen.

:ironiea:
Dann belästigt er zumindest nicht andere Foren damit.
Signatur?
Muss das sein?
Peterpanik
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#63

Beitrag von Peterpanik »

Habe Heute zum S9 SO 65I 22 ER also zu meiner Rüge mein neues Az. S9 SF 71 I 22 RG erhalten, nun geht es wenigstens weiter in der Sache gegen Heil.
Olivia
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#64

Beitrag von Olivia »

Hast Du die vorangegangenen zwei Postings gelesen?
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#65

Beitrag von Peterpanik »

Ja warum ...
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#66

Beitrag von Peterpanik »

Habe denn Antrag so zur Roge eingereicht :

SENDEBERICHT
FAX-ID: 10700021
Empfänger: +49611327618529
Sendezeitpunkt: 16:28 02.12.2022
Gesendete Seiten: 1
Übertragung: OK
Auszug der ersten FAX-Seite:

Sozialgericht Marburg per Fax
Robert – Koch - Straße 17
35037 Marburg
Datum 02.12.2022

Rechtsstreit -------- ---- ./. Bundesrepublik Deutschland , A z. S9 SF 71 / 22 RG

Sehr geehrte Damen und Herrn ,
da ich immer noch nicht weis wie sich die 155,- € für Lebensmittel zusammensetzen muss es der Antragsgegner
mal erklären also mir die Berechnungsunterlagen zur Einsichtnahme vorlegen , das ich es nachvollziehen kann .
Will auch allen Helfen diese Sachlage mal genauer zu verstehen bzw. zu klären mit diesen Anträgen unten .
Habe ihr Schreiben – 28.11.2022 das sie nachweislich erst am 01.12.2022 abschickten Heute erhalten .

Ich beantrage ,
1. das der Antragsgegner mir sofort schriftlich erklärt wie sich die 155,- € für Lebensmittel zusammensetzen
und mir die Berechnungsunterlagen zur Einsichtnahme vorlege so das ich auch alles Nachvollziehen kann .

2. das der Antragsgegner sofort bei 12 Tafeln in Deutschland mal ermittelt wie viel Grundsicherungsempfänger
sich dort an Essen holen und mal die Tafelvorsitzenden befragt wie die Lage der Bedürftigen wirklich so ist .

3. das das Gericht eine mündliche Verhandlung bzw. eine Erörterung macht das Ich meine Lage erklären kann .

Begründung
zu 1
Wenn der Antragsgegner dem Gericht diese Daten übermittelt hat , können sie als Richterin ja vieles besser
verstehen und auch meine Situation besser einschätzen , weil sie dann mehr Informationen haben zur Sache .
zu 2
Durch diese Befragung von Tafeln zu der Sachlage ist es möglich für mich also alles besser dann zu Verstehen .
zu 3
Weil der Antragsgegner wahrscheinlich diese gestiegenen Lebensmittelpreisen ignoriert und ich es nicht verstehe .

Mit freundlichen Grüßen

Werde weiter berichten.
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#67

Beitrag von Olivia »

Was ist eine Roge? Was auch immer das sein soll - wieso reichst Du Deine Klage nicht ordnungsgemäss direkt beim Sozialgericht ein?

Zu dem Schriftsatz:

1.) Nicht der Antragsgegner berechnet den Regelsatz in jedem Einzelfall, sondern der Regelsatz ergibt sich aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe EVS. Diese ist im Internet einsehbar und braucht Dir nicht separat zugeschickt zu werden!

2.) Der Antragsgegner ist nicht verpflichtet, bei den Tafeln statistische Erhebungen durchzuführen. Was soll das? Bei den Tafeln gehen sich auch Flüchtlinge, Geringverdiener und Rentner mit geringer Altersrente Nahrungsmittel holen. Eine statistische Erhebung müsste also differenzieren nach Einkommens- bzw. Sozialstatus. Darüber hinaus müsste eine solche Erhebung repräsentativ sein und nicht nur eine Zufallsstichprobe. Das Ergebnis müsste wissenschaftlich belastbar sein. Zu solchen Untersuchungen hat ein Sozialgericht weder die Mittel noch die Kompetenz und Befugnis. Eine statistische Erhebung wäre vielmehr Sache einer wissenschaftlichen Einrichtung, eine Universität oder eines Forschungsinstitutes.

3.) Eine mündliche Verhandlung ist bei derart schwammigen und unsachlichen Anträgen kontraindiziert. Was würde eine mündliche Verhandlung am Sozialgericht ausser Zeitverschwendung bringen, wenn kein zielgerichtetes, konkretes Klagebegehren formuliert wurde?
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#68

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: Gut zusammengefasst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peterpanik
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#69

Beitrag von Peterpanik »

Ja Olivia setze mal bitte mir den Link hier rein zu den 155,-€ zu den Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke im Regelsatz denn ich
kann suchen wo ich will im Internet und finde das nicht, aber du weist anscheinend wo es steht, danke dir im voraus schon mal dafür.
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marsupilami
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#71

Beitrag von marsupilami »

https://www.hartziv.org/regelbedarf/
bisken runterscrollen - da erscheint dann das sog. Torten-Diagramm
Darin ist in dunkel-blau der Anteil der Nahrungsmittel angezeigt mit ca. 155 Tacken.


Da die Regelsatz-Anteile schon sehr lange in dieser Torten-Diagramm-Ansicht veröffentlicht wurden, genügte es eben beim Gockel einzugeben:
Regelsatz Torte
Den Rest hat Google erledigt und mir entsprechende Ergebnisse angezeigt.

Nachtrag: zur Beachtung: das dort angezeigte Diagramm ist aus der Quelle der Bundesregierung von September 2021!
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kleinchaos
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#72

Beitrag von kleinchaos »

Während so manche Verbrauchsposition in der EVS ziemlich genau beziffert werden kann, ist es bei Lebensmitteln und alkoholfreien Getränken schwerer, die nun genau aufzuschlüsseln und zu schauen, wie welche Position gewichtet wurde in der Auswertung.
Ich vermute mal ganz stark, dass es eine solche produktbezogene Einzelauswertung nicht gibt. Hier wurden wohl die Ausgaben für Lebensmittel in den jeweiligen Haushaltsbüchern einfach addiert, um eine aussagekräftige Zahl zu erhalten. Jetzt noch nach Veganern, Vegetariern, Seltenfleischessern oder Dauerfleischessern, Bio-Verbrauchern und Chemiefreaks zu sortieren, würde wohl doch zu weit führen.

Wichtig wäre mMn mittels konkreten Kassenbelegen nachzuweisen, dass der Anteil für Nahrung im Regelsatz nicht ausreicht. Aber auch da wird dann der Gesetzgeber vermutlich sagen, dass es dein persönlicher Luxus ist vegan, bio oder sonstwie leben zu wollen und der Kaviar dann eben aus dem Kulturetat bezahlt werden sollte. Briekäse ist nicht gleich Briekäse, da gibt es sehr wohl Unterschiede, nicht nur im Namen und im Preis. Wenn mir persönlich aber nur der teuerste schmeckt, dann muss ich damit leben, mir den nicht täglich leisten zu können. Von daher ist die Aufschlüsselung nach Produkten schon blödsinnig.

Fakt ist aber, dass wir zwar eine Inflation von 10% haben, bei Lebensmitteln und manchen Drogerieartikeln jedoch 20 bis 100% und darüber. Dies gilt es zu beweisen anhand von Kassenzetteln. Nicht anhand von geliehenem Geld. Hilfreich wäre hier vielleicht auch das Statistische Bundesamt und die Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Alles andere ist vertane Müh. Und es bringt dir bei Richtern auch keinerlei Sympathien ein, wenn du sie permanent für dumm hältst und ihnen vorschreiben willst, wie sie ihre Arbeit zu machen haben. Vor allem wird es bei Richtern, die eh schon wenig Sympathie unsereins gegenüber haben ihre Antipathie noch bestärken. Die sollte zwar nicht in eine Urteilsfindung einfließen, aber ein wenig macht das wohl sicher aus.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#73

Beitrag von Peterpanik »

Erstmal danke für alle Antworten und ja das Diagramm kenne ich auch aber kleinchaos hat es noch besser beschrieben und trotzdem weiß bis Heute niemand so ganz genau wie sie auf die 155,-€ (Hinweis diese Zahlen wurden im Grunde schon 2020 ermittelt und haben mit der Realität von Heute (Krieg + 10 % Inflation) nichts mehr zu tun.) kommen für 2022 bzw. auch nicht wie sie auf die 174,19 € für 2023 gekommen sind und das will ich aber wissen vom Heil. Deswegen denke ich wir sollten ihn mal Fragen worauf diese Zahlen beruhen und deswegen habe ich das mal abgeschickt :

SENDEBERICHT
FAX-ID: 10800029
Empfänger: +4930182722555
Sendezeitpunkt: 11:34 03.12.2022
Gesendete Seiten: 1
Übertragung: OK
Auszug der ersten FAX-Seite:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
z.H. Bundesminister Hubertus Heil
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Bad Arolsen den 03.12.2022

Betrifft : Regelleitsatzdaten

Sehr geehrte Damen und Herrn ,
ich mache darauf aufmerksam das ich die Berechnungsdaten für den Regelsatz nicht kenne aber sie kennen sie .

Bitte schicken sie mir nun die genauen Daten zu wie sich diese 449,- € zusammensetzen und auch die genauen
Datenberechnung der einzelnen Berechnungen zu den errechneten Einzelpunkten zu , den ich kann zum Beispiel
nicht nachvollziehen wie siech die 155,- € zusammensetzen für die Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke .
Und gehe da von aus das sie mir die gesamten Datensätze zuschicken tun so das ich sie lesen kann , danke .

Es wird beantragt ,
das das Bundesministerium mir nun die Berechnungsdaten für den Regelsatz zuschickt also alle einzeln Daten .

Begründung

Da mir als Bürger der Bundesrepublik auch Einblick zusteht in alle Berechnungen die Personen wie mich betreffen .
Laut Gesetzt habe ich als Grundsicherungsempfänger auch ein Recht auf Einsichtnahme von Datenberechnungen
( Informationsfreiheitsgesetz ) die mich unmittelbar betreffen und diese Daten wie zum Beispiel diese 155,- € also
die der Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke im Regelsatz sind für mich wichtig wegen der 10 % Inflation .
Und ich gehe nun davon aus das sie also das Ministerium mir alle diese Daten nun auch sofort zuschickt .

Mit freundlichen Grüßen

Und auch das hier :

SENDEBERICHT
FAX-ID: 10800036
Empfänger: +49611327618529
Sendezeitpunkt: 11:38 03.12.2022
Gesendete Seiten: 2
Übertragung: OK
Auszug der ersten FAX-Seite:

Sozialgericht Marburg per Fax
Robert – Koch - Straße 17
35037 Marburg
Datum 03.12.2022

Antrag auf Erlass einer Eilentscheidung gemäß dem Gesetz gegen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Anschrift : Bundesministerium für Arbeit und Soziales , Wilhelmstraße 49 , 10117 Berlin

Sehr geehrte Damen und Herrn ,
es ist sehr dringender Antrag weil ich als Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz auch das Recht habe
das mir das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch Dateneinsicht gewähren muss aus Rechtsgründen .
Und es geht einfach um den Regelsatz den ich schlicht nicht nachvollziehen kann weil transparent fehlt zu Daten .

Es geht nur um meinen Antrag ( Kopie ) vom 03.12.2022 .

Ich beantragt ,
das der Bundesministerium mir als Grundsicherungsempfänger alle Datenberechnungen offenlegt also
wie sich der Regelsatz von 449,- € zusammen setz bzw. wie er genau Berechnet wurde für das Jahr 2022 .

Begründung

Da mir als Bürger der Bundesrepublik auch Einblick zusteht in alle Berechnungen die Personen wie mich betreffen .
Laut Gesetzt habe ich als Grundsicherungsempfänger ja ein Recht auf Einsichtnahme von Datenberechnungen
nach dem Informationsfreiheitsgesetz unter anderen interessiert mich ja genau wie sich die 155,- € für meine
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke im Regelsatz zusammen setzen also die Berechnung für 2022 .
Und gehe nun da von aus das das Sozialgerichte mir hilft das ich diese Unterlagen sofort erhalten tue .

Mit freundlichen Grüßen

1 Anlage

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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#74

Beitrag von kleinchaos »

Ach Peter, es ist doch ganz einfach.
Zuletzt wurde 2016 die Berechnung geändert. Dann die EVS von 2018 als Ausgangspunkt für die neue Berechnung genommen. In den Jahren darauf, bis heute, wurde der Regelsatz fortgeschrieben nach einer Berechnungsmethode, die sich an der allgemeinen Lohnerhöhung und nach der Inflation ausrichtet. Nächstes Jahr hätte die neue EVS als neue Berechnungsmethode herangezogen werden müssen
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#75

Beitrag von Peterpanik »

Ja kleinchaos hört sich gut an sagt aber nichts aus wie sie zu den Zahlen genau gekommen sind wahrscheinlich haben sie sie ausgewürfelt ... ,
also ich will es noch genauer wissen deswegen mein Antrag.
Antworten

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