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Re: Bedarfsgemeinschaft Mutter/erwachsener Sohn

Verfasst: Sa 24. Sep 2022, 23:41
von Terrie
Ok wàre eine Option es zumindest zu probieren. Man kann ja nichts verlieren

Re: Bedarfsgemeinschaft Mutter/erwachsener Sohn

Verfasst: So 25. Sep 2022, 01:27
von tigerlaw
Eben!

Re: Bedarfsgemeinschaft Mutter/erwachsener Sohn

Verfasst: Sa 8. Okt 2022, 16:27
von ernest1950
Niemand muss für betriebliche Fahrten seinen PKW kostenlos zur Verfügung stellen. Solche Vertragsbedingungen sind sittenwidrig.
Entweder der Arbeitgeber stellt ein Fahrzeug oder er zahlt Kilometergeld, alles andere ist kokolores.
Solche AG die beides nicht durchführen sind Verbrecher!!.
Nur bei einem extrem HOHEN Stundenlohn wäre das eventuell denkbar, den ich aber bei Zeitungszustellern NIE gesehen habe. (Hier muss man sogar um den Mindestlohn kämpfen, da Zeitvorgaben nicht einzuhalten sind)
Bin seit 1992 Zeitungszusteller!
Ich lasse mir die komplette Arbeitszeit PLUS Wegegeld bezahlen, das war immer so.
Zumindest in unserer Gegend werden Zusteller gesucht wie Sand am Meer und kaum jemand meldet sich. Mittlerweile werden sogar Provisionen gezahlt bei Vermittlung eines neuen Zustellers. Wohlgemerkt Provision für Otto-Normalverbraucher.
Das ist jetzt unabhängig von einem neuen Fahrzeug.

Re: Bedarfsgemeinschaft Mutter/erwachsener Sohn

Verfasst: Sa 8. Okt 2022, 16:51
von Olivia
ernest1950 hat geschrieben: Sa 8. Okt 2022, 16:27 Zumindest in unserer Gegend werden Zusteller gesucht wie Sand am Meer und kaum jemand meldet sich. Mittlerweile werden sogar Provisionen gezahlt bei Vermittlung eines neuen Zustellers. Wohlgemerkt Provision für Otto-Normalverbraucher.
Die Provision solltest Du in regelmässigen Abständen auch für Dich selbst einfordern. Fürs bleiben.

Re: Bedarfsgemeinschaft Mutter/erwachsener Sohn

Verfasst: Sa 8. Okt 2022, 18:42
von Günter
:lachen:

Re: Bedarfsgemeinschaft Mutter/erwachsener Sohn

Verfasst: Sa 8. Okt 2022, 18:58
von marsupilami
Wie Günter.

Re: Bedarfsgemeinschaft Mutter/erwachsener Sohn

Verfasst: Sa 8. Okt 2022, 19:13
von Koelsch
ernest1950 hat geschrieben: Sa 8. Okt 2022, 16:27 Niemand muss für betriebliche Fahrten seinen PKW kostenlos zur Verfügung stellen. Solche Vertragsbedingungen sind sittenwidrig.
Entweder der Arbeitgeber stellt ein Fahrzeug oder er zahlt Kilometergeld, alles andere ist kokolores.
Solche AG die beides nicht durchführen sind Verbrecher!!.
Nur bei einem extrem HOHEN Stundenlohn wäre das eventuell denkbar
Sehe ich auch bei hohem Stundenlohn nicht, AG muss zahlen, ergibt sich aus § 670 BGB