ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB erwartet laut vEKS bis 22/2022 einen Gewinn von € 5.000. Das Gewerbe musste krankheitsbedingt enorm herunter gefahren werden.

Jetzt ereilen ihn 2 Steuerbescheide
€ 5.000 Einkommensteuer für 2020
€ 13.500 Gewerbesteuer 2020 und 2021

Beide Bescheide zahlbar in 10/2022

Was tun? Das Geld ist (natürlich) nicht vorhanden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ

#2

Beitrag von marsupilami »

Ratenzahlung?
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ

#3

Beitrag von Koelsch »

Ich finde dazu, dass max. 12 Raten möglich sind. Rechtsgrundlage dazu hab ich nicht gefunden. Aber den Betrag dürfte eLB nicht stemmen können.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deadpool
Benutzer
Beiträge: 217
Registriert: So 24. Jul 2022, 14:09

Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ

#4

Beitrag von Deadpool »

Rechtsgrundlage ist § 222 AO.

Es geht auch mehr als 12 Monate:
I. Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG

Die Finanzämter sind befugt zu stunden:

in eigener Zuständigkeit
Beträge bis einschließlich 100.000 Euro zeitlich unbegrenzt,
höhere Beträge bis zu 6 Monaten;

mit Zustimmung der Oberfinanzdirektion
Beträge bis einschließlich 250.000 Euro zeitlich unbegrenzt,
höhere Beträge bis zu 12 Monaten;
https://www.google.com/url?sa=t&source= ... oKWh_B0NKV

Ich hoffe, die Quelle funktioniert, ich kann das nicht mit dem PDF verlinken, wenn Google das Suchergebnis als PDF anzeigt. Bin ich anscheinend zu blöd zu. .

Ansonsten auch hier:
https://www.haufe.de/finance/haufe-fina ... 70172.html
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ

#5

Beitrag von Koelsch »

Danke für die Hinweise.
Im Moment prüft eLB ein Privatdarlehen dafür aufzunehmen und die Raten dann als Betriebsausgabe in die EKS zu nehmen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ

#6

Beitrag von Pegasus »

Die Url markieren - rechtsklick - alles auswählen + kopieren. Dann klappt es mit der Verlinkung:
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=2
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ

#7

Beitrag von Günter »

Deadpool hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 19:45
Ich hoffe, die Quelle funktioniert, ich kann das nicht mit dem PDF verlinken, wenn Google das Suchergebnis als PDF anzeigt. Bin ich anscheinend zu blöd zu. .

Wenn gar nix geht, die PDF runterladen und dann als Dateianhang wieder hochladen.
Screenshot 1.png
Screenshot 2.png
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ

#8

Beitrag von Pegasus »

Oder auch so:
link.png
links unten die umgekippte blaue " 8" - dann öffnet sich dieses Fenster. :8:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von Pegasus am Sa 24. Sep 2022, 10:07, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Ach Günni
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ

#9

Beitrag von Koelsch »

Möglicherweise haben wir hier ein weiteres Problem:
Gewerbesteuer ist eindeutig Betrieb, also dürfte Darlehenstilgung hierfür recht problemlos als Betriebsausgabe durchgehen. ESt. aber ist "Privatvergnügen", wird zwar durch betriebliche Gewinne verursacht, ist aber keine Betriebsausgabe. Daher ist fraglich, ob die Darlehensraten dafür anerkannt werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ

#10

Beitrag von Günter »

Pegasus hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 21:12 Oder auch so:
link.png
links unten die umgekippte blaue " 8" - dann öffnet sich dieses Fenster. :8:
Ich finde weder eine stehende noch eine liegende 8.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ

#11

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 21:16 Möglicherweise haben wir hier ein weiteres Problem:
Gewerbesteuer ist eindeutig Betrieb, also dürfte Darlehenstilgung hierfür recht problemlos als Betriebsausgabe durchgehen. ESt. aber ist "Privatvergnügen", wird zwar durch betriebliche Gewinne verursacht, ist aber keine Betriebsausgabe. Daher ist fraglich, ob die Darlehensraten dafür anerkannt werden.
Ich klinke mich mal ein: Mir liegen jeweils die Titelseiten der Bescheide von Kommune und FA vor.

Gewerbesteuer für 2020 dürfte "wasserdicht" sein, da ja nur aus dem Gewerbesteuermessbetrag mit dem Hebesatz errechnet.

Für 2021 ist Vorauszahlung aus gleichem Messbetrag wie 2020 festgesetzt worden. Da dürfte StB entsprechend Herabsetzung beantragen können, wenn die niedrigeren Gewinne plausibel gemacht werden.

Da ich die Buchhaltung des eLB nicht kenne, kann ich zur Richtigkeit des ESt-Bescheids keine Aussagen machen, dass ist natürlich das Geschäft des Steuerberaters.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“