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ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 17:52
von Koelsch
eLB erwartet laut vEKS bis 22/2022 einen Gewinn von € 5.000. Das Gewerbe musste krankheitsbedingt enorm herunter gefahren werden.

Jetzt ereilen ihn 2 Steuerbescheide
€ 5.000 Einkommensteuer für 2020
€ 13.500 Gewerbesteuer 2020 und 2021

Beide Bescheide zahlbar in 10/2022

Was tun? Das Geld ist (natürlich) nicht vorhanden.

Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 18:39
von marsupilami
Ratenzahlung?

Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 19:06
von Koelsch
Ich finde dazu, dass max. 12 Raten möglich sind. Rechtsgrundlage dazu hab ich nicht gefunden. Aber den Betrag dürfte eLB nicht stemmen können.

Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 19:45
von Deadpool
Rechtsgrundlage ist § 222 AO.

Es geht auch mehr als 12 Monate:
I. Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG

Die Finanzämter sind befugt zu stunden:

in eigener Zuständigkeit
Beträge bis einschließlich 100.000 Euro zeitlich unbegrenzt,
höhere Beträge bis zu 6 Monaten;

mit Zustimmung der Oberfinanzdirektion
Beträge bis einschließlich 250.000 Euro zeitlich unbegrenzt,
höhere Beträge bis zu 12 Monaten;
https://www.google.com/url?sa=t&source= ... oKWh_B0NKV

Ich hoffe, die Quelle funktioniert, ich kann das nicht mit dem PDF verlinken, wenn Google das Suchergebnis als PDF anzeigt. Bin ich anscheinend zu blöd zu. .

Ansonsten auch hier:
https://www.haufe.de/finance/haufe-fina ... 70172.html

Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 19:48
von Koelsch
Danke für die Hinweise.
Im Moment prüft eLB ein Privatdarlehen dafür aufzunehmen und die Raten dann als Betriebsausgabe in die EKS zu nehmen.

Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 20:59
von Pegasus
Die Url markieren - rechtsklick - alles auswählen + kopieren. Dann klappt es mit der Verlinkung:
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=2

Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 21:04
von Günter
Deadpool hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 19:45
Ich hoffe, die Quelle funktioniert, ich kann das nicht mit dem PDF verlinken, wenn Google das Suchergebnis als PDF anzeigt. Bin ich anscheinend zu blöd zu. .

Wenn gar nix geht, die PDF runterladen und dann als Dateianhang wieder hochladen.
Screenshot 1.png
Screenshot 2.png

Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 21:12
von Pegasus
Oder auch so:
link.png
links unten die umgekippte blaue " 8" - dann öffnet sich dieses Fenster. :8:

Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 21:16
von Koelsch
Möglicherweise haben wir hier ein weiteres Problem:
Gewerbesteuer ist eindeutig Betrieb, also dürfte Darlehenstilgung hierfür recht problemlos als Betriebsausgabe durchgehen. ESt. aber ist "Privatvergnügen", wird zwar durch betriebliche Gewinne verursacht, ist aber keine Betriebsausgabe. Daher ist fraglich, ob die Darlehensraten dafür anerkannt werden.

Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 21:35
von Günter
Pegasus hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 21:12 Oder auch so:
link.png
links unten die umgekippte blaue " 8" - dann öffnet sich dieses Fenster. :8:
Ich finde weder eine stehende noch eine liegende 8.

Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 23:02
von tigerlaw
Koelsch hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 21:16 Möglicherweise haben wir hier ein weiteres Problem:
Gewerbesteuer ist eindeutig Betrieb, also dürfte Darlehenstilgung hierfür recht problemlos als Betriebsausgabe durchgehen. ESt. aber ist "Privatvergnügen", wird zwar durch betriebliche Gewinne verursacht, ist aber keine Betriebsausgabe. Daher ist fraglich, ob die Darlehensraten dafür anerkannt werden.
Ich klinke mich mal ein: Mir liegen jeweils die Titelseiten der Bescheide von Kommune und FA vor.

Gewerbesteuer für 2020 dürfte "wasserdicht" sein, da ja nur aus dem Gewerbesteuermessbetrag mit dem Hebesatz errechnet.

Für 2021 ist Vorauszahlung aus gleichem Messbetrag wie 2020 festgesetzt worden. Da dürfte StB entsprechend Herabsetzung beantragen können, wenn die niedrigeren Gewinne plausibel gemacht werden.

Da ich die Buchhaltung des eLB nicht kenne, kann ich zur Richtigkeit des ESt-Bescheids keine Aussagen machen, dass ist natürlich das Geschäft des Steuerberaters.