Unterlagen des Arbeitszimmers Berechnung qm angefordert

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
SAM
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Unterlagen des Arbeitszimmers Berechnung qm angefordert

#1

Beitrag von SAM »

Hallo,
ich bin neu hier und auf das Forum gestossen. Als Selbständiger erhalte ich Ergänzung seit 2019.
Die erste Prüfung meiner ein Unterlagen, EKS Belege, fand Herbst 2020 statt, Prüfungszeitraum Herbst19 bis Frühling 20.
Mein Widerspruch mit Unterstützung eines Rechtsbeistandes wurde abgeleht. Für eine Klage hatte ich nicht die Kraft.

1. Frage Ist es immer der gleiche SB? In Berlin ist in solchen Angelegenheiten Prüfung kein Name angegeben.
2. Ist es der SB bei dem man die Einladungen zum Gespräch über die berufliche Zukunft erhält?

Jetzt habe ich eine erneute Prüfung zum angegebenen WBA.
1. U.a. werden Unterlagen, Grundsteuerbescheid, zum 4mal angefordert. Die Grundsteuer ändernt sich nicht. Kann man gegen wiederholte Anforderungen vorgehen? Zum Beispiel Paragraph 133 Verwahrungsbruch
2. Anforderung Berechnung des Arbeitszimmers. Grundsteuerbescheid für gewerblich genutzte Räume
Das häusliche Arbeitszimmer wurde vom Finanzamt nach betriebsnaher Prüfung akzeptiert. Berechnet wurden die angegebenen kosten im WBA per Dreisatz. Unterlagen über die Prüfung habe ich nicht mehr, nur im Steuerbescheid das Arbeitszimmer mit 1250,00
Wie antworte ich darauf?
3. Nachdem in der ersten Prüfung KFZ kosten komplett gestrichen wurden weil ich für Betriebsfahrzeuge kein Fahrtenbuch führe(wird vom Finanzamt nicht gefordert, JB aber fordert diese),werde die Kosten jetzt wieder gestrichen. Ist die Vorgehensweise des JB so richtig?
4. Das wurde 19.09. ausgestellt mit Forderung der Unterlagen bis 03.10.feiertag. Im Briefkasten 29.10.
Lösung war telefonisch um Verlängerung gebeten.

Gruss SAM
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Koelsch
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Re: Unterlagen des Arbeitszimmers Berechnung qm angefordert

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: im Forum.

Ich hab das Thema mal zu den Selbstständigen geschoben, da passt es m.E. besser hin.

Nicht nur das JC hat Fragen, das können wir (fast) genauso gut
  1. Du wohnst im Eigenheim/Eigentumswohnung?
  2. Wenn ja, was erkennt das JC als Unterkunftskosten an?
  3. Berechnung des JC mit Dreisatz ist leider ok, aber
  4. Da im Regelsatz ja Stromkosten mit "üppigen" € 36,42 bedarfsdeckend enthalten sind, können evtl. darüber liegende monatliche Stromkosten natürlich nur betriebliche Ausgaben sein
  5. Fahrtenbuch ist leider nötig, denn das JC erkennt ein Fahrzeug nur als Betriebsfahrzeug an, wenn es zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird - § 3 Abs. 7 ALG II-V
  6. Das JC verlangt in der Regel ein Fahrtenbuch nach den Vorschriften des Steuerrechts. Dazu aber ist mir keine rechtliche Grundlage bekannt. Ich empfehle daher unser "nettes" Excel-Fahrtenbuch - viewtopic.php?t=3331
  7. Grundsteuerbescheid, "freundlich" mitteilen: Liegt Ihnen seit dem ...... vor
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
SAM
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Re: Unterlagen des Arbeitszimmers Berechnung qm angefordert

#3

Beitrag von SAM »

Danke für die schnellen Antworten.
1. Ja, Eigentum. Hatte hier schon gelesen, EKS oder KDU. Was ist vorteilhafter?
2. Wo sehe ich die genauen Unterkunftskosten?
3. Ok, ich habe die Kosten im Dreisatz ausgerechnet. Wohngeld gesamt Größe der Wohnung im Verhältnis qm Arbeitszimmer.
4. Strom Regelsatz ist für Wohnung? Habe im EKS gesamtstromkosten angegeben. Falsch und streichen?
5. Fahrzeuge sind PKW zum Teil dienstliche Nutzung. 2 Roller 100% beim Finanzamt als Firmenfahrzeug angegeben und auch bei der ersten Prüfung dem JC so schriftlich mitgeteilt.
6. Wenn das jobcenter auf die Anmeldungen der Fahrzeuge beim Finanzamt hingewiesen wurde und trotzdem Ausgaben gestrichen hat? Ich musste über 1200,- zurück zahlen, obwohl mit Unterstützung RA.
7. Werde ich tun. Trifft Verwahrungsbruch Paragraph 133 nicht zu?

____________
Bei der ersten Prüfung wurden Gebühren des Geschäftskontos gestrichen mit der Begründung, ich habe 2 Privatkonten. Das Geschäftskonto ist nicht bei der Bank als Geschäftskonto angemeldet. Ich bin Freiberufler. Darf das JC das?

Vielen Dank, dass am Feiertag so schnell geantwortet wird.
Wünsche noch einen schönen Restfeiertag
Gruss SAM
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Koelsch
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Re: Unterlagen des Arbeitszimmers Berechnung qm angefordert

#4

Beitrag von Koelsch »

Zu Deinen Fragen:
  1. Anlage EKS und Anlage KdU haben (fast) nichts miteinander zu tun, JC will beide haben
  2. Die stehen doch auf Deinem Bewilligungsbescheid im Berechnungsbogen. Da kannst Du sehen, was JC Dir zahlt.
  3. Richtig
  4. In die EKS gehören nur die Stromkosten fürs Gewerbe, wie in meinem ersten Posting geschrieben
  5. Entscheidend ist, ob jedes der Fahrzeuge nachweislich mehr als 50% betrieblich genutzt wird
  6. Finanzamt verlangt nur mehr als 10% betrieblich, JC aber mehr als 50%, also interessiert die Anerkenntnis des FA hier nicht
  7. Mein bisher "hübschester Fall": Unterlagen wurden nachweislich 11 mal eingereicht und waren angeblich nicht angekommen. Rechtsabteilung des JC entblödete sich nicht, gegenüber dem SG zu behaupten, die Faxnummer, an die alle diese Einreichungen gesandt wurden, sei dem JC unbekannt. Blöd nur, genau diese Faxnummer stand auch auf dem Briefbogen, mit dem JC dies behauptete. Das SG war von der Argumentation des JC nicht überzeugt. :zwinker:
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marsupilami
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Re: Unterlagen des Arbeitszimmers Berechnung qm angefordert

#5

Beitrag von marsupilami »

Ich kann den Katalog der Fragen noch ein wenig erweitern :zwinker:
SAM hat geschrieben: Mo 3. Okt 2022, 14:19 7. Werde ich tun. Trifft Verwahrungsbruch Paragraph 133 nicht zu?
Welcher Rechtskreis jetzt genau?

§ 133 SGB V beschäftigt sich mit der Versorgung mit Krankentransportleistungen

§ 133 HGB mit der Auflösung der Gesellschaft und Ausscheiden von Gesellschaftern

Erst der § 133 StGB beschäftigt sich mit dem Vorwurf des Verwahrungsbruches.
Worum geht's da?
Siehe z.B. hier:
https://www.kanzlei.law/strafrecht/stra ... ungsbruch/

Kannst Du denn beweisen, dass Du den Leuten vom JC Unterlagen überlassen hast?
Also am Besten eine Liste der Unterlagen und eine Empfangsbestätigung auf Deiner Kopie?

Brauchst Du wirklich noch einen 2. Kriegsschauplatz?

Selbst wenn es zu einem Verfahren - mit entsprechender Verfahrensdauer - kommt und Du obsiegst, wird - wahrscheinlich - das JC sagen:
Jaaaa, wir haben geschlampert, die Unterlagen sind nicht aufzufinden.
Jaaaa, wir haben vom Gericht eine Klatsche bekommen.
Um aber Deinen Anspruch zu prüfen, brauchen wir die Unterlagen nochmal.
Und sie werden Dir den hier zeigen: :baeh: und den auch :Steinbrueck:

SAM hat geschrieben: Mo 3. Okt 2022, 14:191. Ja, Eigentum.
Ganz oder noch in der Tilgungs-Phase?
SAM hat geschrieben: Mo 3. Okt 2022, 14:19 1. Ja, Eigentum. Hatte hier schon gelesen, EKS oder KDU. Was ist vorteilhafter?
EKS = Einkommen Selbständiger - gemeint ist i.d.R. die Anlage EKS bzw. das Formular
KdU = Kosten der Unterkunft

Da stellt sich mir die Frage: worauf willst Du hinaus?

Meintest Du evtl. ob Wohngeld vorteilhafter für Dich sei?
Dann lass' Dir das doch von einem der vielen Wohngeldrechner im Netz einfach mal durchrechnen.
Achte aber darauf, dass der aktualisiert wurde, denn da hat sich meines Wissens nach erst neulich was getan.
Z.B. https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner/

Nachtrag:
Deine Unterkunftskosten - Punkt 2 - musst Du doch selbst kennen!!
Alles, was Du für Deine Wohnung aufwenden musst: Tilgung und Zinsen für Darlehen/Hypothek o.ä., Betriebs- und Heizkosten, Hausverwaltung, ....
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SAM
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Re: Unterlagen des Arbeitszimmers Berechnung qm angefordert

#6

Beitrag von SAM »

1. Hatte hier im Forum gelesen,dass bei einem Betroffenen die SB die Kosten verschieben wollte, von EKS zu Kdu? Was ist besser? Hatte das Arbeitszimmer so wie es von FA akzeptiert angegeben. U.a. weil meine Wohnung gross ist.
2. Verstehe, im Bewilligungsbescheid wird Kdu aufgeführt. Wird nicht alles übernommen, gehe davon aus, das Anteil für Arbeitszimmer rausgerechnet wird und als Ausgabe im EKS gebucht wird.
3. Dann sollte dem JC SB der Dreisatz reichen
4. Stromkosten bei dem jetztigen abschließenden EKS rausnehmen. Wohl die letzten Jahre falsch angegeben.
5.nachweislich, so gut wie keine Aufträge .......nicht nachweisbar
6. Dann will JC Fahrtenbuch nur um geschäftliche Nutzung einzusehen.
7. Bisher deeskalierend geschrieben, nur darauf hingewiesen, dass JC die Ihnen überlassenen Unterlagen wahrnehmen sollen. Siehe Anlage der Mail........

Danke
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marsupilami
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Re: Unterlagen des Arbeitszimmers Berechnung qm angefordert

#7

Beitrag von marsupilami »

Keine Unterlagen per Mail!!

Mail ist im Ernstfall nicht gerichtsfest!!

Unterlagen persönlich abgeben und Eingangsbestätigung verlangen oder per Einwurf-Einschreiben.

Jaaaaa, ich weiß: Zeit und/oder Koschten.
Aber nur so kriegt man das beweis-fest hin!

Und dann kann man/vrau auch mal mit der Faust auf den Tisch hauen.
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SAM
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Re: Unterlagen des Arbeitszimmers Berechnung qm angefordert

#8

Beitrag von SAM »

Ich rufe 8mmer 3 Tage nach Versand der Mail an und lass mir den Eingang bestätigen, Gesprächsnotiz Datum Uhrzeit Name. Es wird beim Anruf immer eine Aktennotiz im System gemacht durch den Bearbeiter. Auch so verfahren, nachdem mehrmals Unterlagen angefordert wurden, danach war Ruhe
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Re: Unterlagen des Arbeitszimmers Berechnung qm angefordert

#9

Beitrag von SAM »

Telefonat mit Gesprächsnotiz ist wohl Gerichtsfest
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Koelsch
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Re: Unterlagen des Arbeitszimmers Berechnung qm angefordert

#10

Beitrag von Koelsch »

Wohl kaum, wenn Gesprächspartner "sich nur anders erinnern kann".
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jcgeschaedigter
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Re: Unterlagen des Arbeitszimmers Berechnung qm angefordert

#11

Beitrag von jcgeschaedigter »

Kommunikation mit dem JC sollte man generell nur per Brief führen. Keine Anrufe oder Mails. Und alle wichtigen Schreiben (Anträge, EKS, Unterlagen etc.) per Einwurf-Einschreiben. Oder per Fax, falls das beim JC funktioniert (tut es bei mir nicht bei mehr als 2 Seiten).

Und zu einer Klage sollte man immer die Kraft haben. Widersprüche werden vom JC allgemein zurückgewiesen. Wenn du einen guten Anwalt für Sozialrecht kennst, dann besorg dir einen Rechtsberatungesschein beim Amtsgericht (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind). Dann ggf. für die gerichtlichen Auseinandersetzungen Prozesskostenhilfe beantragen, aber das (und auch alles weitere) erledigt ein (guter) Anwalt.
SAM
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Re: Unterlagen des Arbeitszimmers Berechnung qm angefordert

#12

Beitrag von SAM »

Hallo, den neuen WBA habe ich jetzt nach 2 Monaten bewilligt bekommen. Die Stromkosten wurden von EKS nach KdU verschoben und somit bekomme ich jetzt im Monat weniger ausgezahlt. Werden Miete/Stromkosten/Heizung/Wasser nicht unter KdU gezahlt?
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marsupilami
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Re: Unterlagen des Arbeitszimmers Berechnung qm angefordert

#13

Beitrag von marsupilami »

Strom muss normalerweise aus dem Regelsatz bezahlt werden.

Wenn Du Arbeitszimmer hast und in der EKS geltend machst, dann eben auch anteilige Stromkosten als Betriebs-/Bürokosten geltend machen.


Heizung und Wasser geht normalerweise über KdU.
Auch hier würde ich einen gewissen Anteil an das Arbeitszimmer "abtreten".
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tigerlaw
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Re: Unterlagen des Arbeitszimmers Berechnung qm angefordert

#14

Beitrag von tigerlaw »

SAM hat geschrieben: Mi 16. Nov 2022, 16:29 Hallo, den neuen WBA habe ich jetzt nach 2 Monaten bewilligt bekommen. Die Stromkosten wurden von EKS nach KdU verschoben und somit bekomme ich jetzt im Monat weniger ausgezahlt. Werden Miete/Stromkosten/Heizung/Wasser nicht unter KdU gezahlt?
von EKS nach KdU verschoben ?????????

"Privatstrom" ist Bestandteil der Regelleistung! Hat mit KdU nix zu tun!

Wenn Deine Stromrechnung größer ist als der Betrag lt. "Regelsatztorte", solltest Du die Differenz doch in die EKS verschieben!

Aber da jetzt ja "nur" die vorläufige Bewilligung erfolgt ist und bereits ein Teil des BWZ verstrichen ist, dürfte ein Widerspruch dagegen wohl nicht bis zum Ende des BWZ erledigt sein, und danach hättest Du kein "Rechtschutzinteresse " mehr.
Außerdem würde Dich dieser Widerspruch nur von Deiner "Verdienst-Arbeit" abhalten.
--> Stelle diese Frage zurück bis zur endgültigen Abrechnung in der aEKS!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Unterlagen des Arbeitszimmers Berechnung qm angefordert

#15

Beitrag von Koelsch »

Nicht anteilige Stromkosten. Weiter oben wurde bereits erklärt: Im Regelsatz sind € 36,?? Für Strom vorgesehen, alles was darüber liegt muss dann betrieblich sein, denn der Regelsatz ist ja korrekt ermittelt. :ironiea:
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Re: Unterlagen des Arbeitszimmers Berechnung qm angefordert

#16

Beitrag von SAM »

Schade, hatte ich so falsch verstanden mit den Stromkosten.
Fälschlicherweise hatte ich die Änderung in einer E-Mail angegeben, allerdings den WBA mit Stromkosten im EKS angegeben. Muss die Änderung im beisein des Leistungsempfängers vorgenommen werden?
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Koelsch
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Re: Unterlagen des Arbeitszimmers Berechnung qm angefordert

#17

Beitrag von Koelsch »

Du musst einen Bescheid über die Änderungen erhalten
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Re: Unterlagen des Arbeitszimmers Berechnung qm angefordert

#18

Beitrag von SAM »

Darf ein Sachbearbeiter Änderungen im WBA oder EKS ohne Anwesenheit des Leistungsempfängers vornehmen?
Stand Formular 2021 August
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Re: Unterlagen des Arbeitszimmers Berechnung qm angefordert

#19

Beitrag von SAM »

Laut WBA und EKS müssen Änderungen von Sachbearbeiterin im Beisein des Leistungsempfängers gegengezeichnet werden.
Kann ich hier den Auszug senden?
Zuletzt geändert von SAM am Mi 16. Nov 2022, 22:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Unterlagen des Arbeitszimmers Berechnung qm angefordert

#20

Beitrag von Koelsch »

Schick mal
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Re: Unterlagen des Arbeitszimmers Berechnung qm angefordert

#21

Beitrag von Koelsch »

Änderungen in dem von Dir ausgefüllten Formular darf SB m.E. nicht alleine machen.
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Re: Unterlagen des Arbeitszimmers Berechnung qm angefordert

#22

Beitrag von SAM »

Screenshot_2022-11-16-22-17-44-292.jpeg
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Koelsch
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Re: Unterlagen des Arbeitszimmers Berechnung qm angefordert

#23

Beitrag von Koelsch »

Und wo steht da was von Änderungen?
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Re: Unterlagen des Arbeitszimmers Berechnung qm angefordert

#24

Beitrag von SAM »

Rechts steht eindeutig "in folgenden Abschnitten wurden Änderungen im Beisein des Kunden vorgenommen" mit Unterschrift des Kunden
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Koelsch
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Re: Unterlagen des Arbeitszimmers Berechnung qm angefordert

#25

Beitrag von Koelsch »

Ja, und das heisst, ohne Dich wird nix geändert.
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