Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Steff
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#26

Beitrag von Steff »

Ich selbst habe kein Guthaben, sonder sogar zu wenig heizkosten bezahlt. Die überzahlung ist alleine durch die heizkosten der untermieterin entstanden. Ich muss auch nichts von meinen mietkosten selbst zahlen, da meine Wohnung angemessen ist.
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marsupilami
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#27

Beitrag von marsupilami »

Ähhhhh ......

Wenn das so ist, muss das Ganzen dann nicht anders betrachtet werden?

Der Vermieter schickt eine Nachforderung für Heizkosten an die Hauptmieterin.
HM reicht diese Nachforderung beim JC ein, da die Wohnung angemessen ist, wird sie - vermutlich - auch diese Nachforderung vom JC erstattet bekommen.

Und aus dieser Erstattung könnte doch Hauptmieterin die Überzahlung der Heizkosten an Untermieterin begleichen.


Wobei möglicherweise das JC die Nachforderung mit den KdU der nächsten Monate verrechnen wird.
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Steff
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#28

Beitrag von Steff »

Ich rechne selbst mit dem gaslieferanten ab. Mein Vermieter bekommt lediglich die Kaltmiete und die kalten Nebenkosten von mir. Und aus den Abschlagszahlungen für Gas ist ein Guthaben entstanden. Da ich viel zu wenig und meine untermieterin zu viel bezahlt hat, steht ihr das Guthaben zu. Das Problem ist, die Gutschrift vom gasanbieter erfolgt auf mein konto und ist somit laut Sachbearbeiter als Einkommen zu rechnen. Mit der Nebenkostenabrechnung an meine untermieterin, aus der sich ergibt, dass ich heizkosten an Sie zurück zahlen muss, will das Amt nichts zu tun haben.
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marsupilami
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#29

Beitrag von marsupilami »

Offenbar hab ich die ganze Zeit, in der ich hier lese und ab und an meinen Senf dazugebe, nix gelernt.

Ich bin - aktuell noch - der Auffassung, dass die Gaslieferung Bestandteil der KdU ist weil Heizung.

Somit könnte ich doch die Gasrechnung an's JC durchreichen.

Wenn dann im Rahmen z.B. einer Jahresendabrechnung eine Nachforderung vom Gasversorger kommt, könnte ich doch auch die an's JC weiterreichen.
So hab ich das bisher immer verstanden.

Wenn sich aus so einer Abrechnung ein Guthaben ergibt, kann das niemals nicht Einkommen sein - weil eben Heizung Bestandteil der KdU ist.
Das JC kann dieses Guthaben max. mit den nächsten 1, 2, ..., ... Mieten "verrechnen, in dem sie weniger KdU zahlen, bis dieses Guthaben bei Dir verbraucht ist.


Dass das JC mit Deiner Untermieterin nichts zu tun haben will, kann ich nachvollziehen.
Denn offenbar ist Deine Untermieterin nicht Mitglied Deiner BG und auch keine Leistungsbezieherin.



Liege ich wirklich so weit daneben mit meinen Gedanken zum Thema KdU/Heizung?
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Koelsch
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#30

Beitrag von Koelsch »

Nöö, da liegst Du m.E. richtig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#31

Beitrag von Steff »

Das Guthaben steht mir ja nicht zur Verfügung, da es allein von meiner untermieterin durch zu hoch angesetzte heizkosten erwirtschaftet wurde. Ich werde versuchen damit zu argumentieren. Das Guthaben wurde direkt im Monat des zuflusses an die untermieterin weitergeleitet und steht mir somit nicht zur Verfügung. Die untermieterin bekommt übrigens Sozialhilfe zur Rente und muss die Rückzahlung die ich ihr aus der Nebenkostenabrechnung schulde komplett ans Amt abtreten bzw wurde es bei ihr schon in Abzug gebracht
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marsupilami
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#32

Beitrag von marsupilami »

Du musst m.M.n argumentieren, dass dieses Guthaben bei Dir kein Einkommen sein kann, weil das Guthaben aus der Gasrechnung = Heizung = Bestandteil der KdU - ist und max. mit künftiger KdU aufgerechnet werden kann.


Und für die Zukunft den Spieß umdrehen.
Heizkosten für die Untermieterin niedriger ansetzen, so dass Du eine Nachforderung stellen kannst, die sie wiederum beim Soz.Amt einreichen kann.

Denke ich mir so.
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tigerlaw
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#33

Beitrag von tigerlaw »

marsupilami hat geschrieben: Fr 7. Okt 2022, 14:38 Du musst m.M.n argumentieren, dass dieses Guthaben bei Dir kein Einkommen sein kann, weil das Guthaben aus der Gasrechnung = Heizung = Bestandteil der KdU - ist und max. mit künftiger KdU aufgerechnet werden kann.


Und für die Zukunft den Spieß umdrehen.
Heizkosten für die Untermieterin niedriger ansetzen, so dass Du eine Nachforderung stellen kannst, die sie wiederum beim Soz.Amt einreichen kann.

Denke ich mir so.
:Daumenhoch: :Daumenhoch: :Daumenhoch:

Ansonsten eine Frage zum Verständnis: Wurden denn die Zahlungen Deiner Untermieterin bei Dir als EK angerechnet? Wenn ja, dürfte das auch wieder eine Anwendung des (nach meiner Ansicht) vermaledeiten "modifizierten Zuflussprinzips" sein
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#34

Beitrag von Steff »

Nein da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt. Es wurde bei den kdu berücksichtigt
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tigerlaw
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#35

Beitrag von tigerlaw »

Dann noch mal zum Verständnis:

1. Im Berechnungsbogen ist ja im obersten Teil der Bedarf (Regelleistung und Unterkunft). Bei den KdU somit bei Dir die Hälfte dessen, was Du bezahlst (halbe KM und halbe BK, die an den Vermieter gezahlt werden, und halber Abschlag an den Gasversorger. Richtig?

2. Im "anzurechnenden Einkommen" dürfte das Elterngeld stehen, sowie die 30 € Freibetrag "Versicherungspauschale". Die Zahlung der Untermieterin dürfte nicht auftauchen. Richtig?

3. Gab es eine Erstattung des Gasversorgers wg Überzahlung? Dann könnte JC 50 % davon als KdU-mindernd im Folgemonat berücksichtigen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Steff
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#36

Beitrag von Steff »

marsupilami hat geschrieben: Fr 7. Okt 2022, 14:38 Du musst m.M.n argumentieren, dass dieses Guthaben bei Dir kein Einkommen sein kann, weil das Guthaben aus der Gasrechnung = Heizung = Bestandteil der KdU - ist und max. mit künftiger KdU aufgerechnet werden kann.


Und für die Zukunft den Spieß umdrehen.
Heizkosten für die Untermieterin niedriger ansetzen, so dass Du eine Nachforderung stellen kannst, die sie wiederum beim Soz.Amt einreichen kann.

Denke ich mir so.
Es ist Bestandteil der kdu. Das ändert aber meiner Meinung nach nichts daran, dass das Guthaben durch meine untermieterin erwirtschaftet wurde und ihr somit auch zufließen muss. Deswegen wollte ich so argumentieren. Guthaben vom Gas ist auf mein konto eingegangen, wurde aber direkt an die untermieterin weitergeleitet und darf somit keine Berücksichtigung bei meiner Berechnung haben. Sehe ich das so falsch? Ich möchte ja nichts von denen geschenkt haben, aber das ich für Rückzahlungen an die untermieterin selbst aufkommen muss und gleichzeitig wird ein Guthaben bei mir angerechnet was mir nicht zusteht kann doch so nicht richtig sein.
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kleinchaos
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#37

Beitrag von kleinchaos »

Drittel. Steff hat ein Kind. Also wird die Miete kopfteilig durch 3 geteilt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#38

Beitrag von Günter »

Nein, nach Fläche, es handelt sich nicht um einen BG.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#39

Beitrag von tigerlaw »

Günter hat geschrieben: Fr 7. Okt 2022, 19:41 Nein, nach Fläche, es handelt sich nicht um einen BG.
Auch wenn Du von der Logik her recht hast, dürfte aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung doch vom Kopfteilprinzip ausgegangen werden.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#40

Beitrag von Günter »

Mir ist nur nicht klar, wie Steff eine HK Abrechnung mit unterschiedlichen Guthaben bzw Nachzahlungen in einer Wohnung mit Gasetagenheizung erstellt haben will. Sind den Messgeräte an den Heizkörpern? Oder 2 Heizkreise mit Wärmemengenzählern vorhanden? Wie werden die Heizkörper in den Gemeinschaftsräumen Küche Bad Flur in die Rechnung einbezogen?

Ich hab ja schon einiges in meiner Branche erlebt, aber das ist quatsch.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#41

Beitrag von angel6364 »

Darüber rätsel ich schon die ganze Zeit.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Steff
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#42

Beitrag von Steff »

Die heizkosten sind nach Fläche berechnet. Es gibt ja einen untermietvertrag der das Regelt. Messgeräte gibt es nicht. Diese sind laut heizkostenverordnung auch nicht zwingend notwendig, wenn der vermieter(in den Fall bin ich das) mit im Haus wohnt und eine Nachrüstung unwirtschaftlich wäre. Dort ist geregelt, dass man nach Wohnfläche abrechnen darf. Eine kopfanteilige Abrechnung könnte das Amt nur vornehmen, wenn eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Das ganze ändert aber doch nichts an dem Fakt, daß hier Guthaben falsch berücksichtigt wurde. Selbst wenn das Amt sagt wir teilen die heizkosten kopfanteilig auf, steht das Guthaben der Untermieterin zu. Das würde ihren Verbrauch ja sogar noch verringern. Momentan ist die Abrechnung 55qm untermieterin und 65qm ich und meine Tochter. Das wird so auch akzeptiert.
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#43

Beitrag von Günter »

Soweit so gut, aber wie kommst du auf ein Guthaben bei der Untermieterin und bei dir zu einer Nachzahlung? Und warum willst du der Untermieterin das Geld separat geben. Wenn sie ihr Guthaben nächsten Monat verrechnet, dann erhältst du weniger Geld und das JC muss dir einen höheren KdU Anteil bezahlen. Außerdem hast du geschrieben deine HK waren zu niedrig angesetzt. Eine Nachzahlung der Heizkosten muss das Amt auch übernehmen. Deine ganze Geschichte ist nicht stimmig.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#44

Beitrag von Steff »

Das Problem ist die zu hohe Vorauszahlung der Heizkosten meiner untermieterin. Sie hat mehr heizkosten voraus bezahlt als ich. Das Problem ist entstanden, weil ich mit einem höheren Abschlag des gasanbieters gerechnet habe. Also hat sie zu viel bezahlt. Dass das nicht stimmig ist ist mir klar. Aber ich habe nicht mit einem Problem bei der Abrechnung der Nebenkosten gerechnet, sonst hätte ich ihren Abschlag direkt verringert damit es garnicht zu einer Gutschrift für sie kommt.
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Koelsch
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#45

Beitrag von Koelsch »

Dann mach es so, wie Günter schreibt. Sollte, außer etwas Schreiberei, kein Problem geben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#46

Beitrag von marsupilami »

Also das Guthaben der Untermieterin mit den nächsten 2, 3, Mieten "verrechnen" - d.h. er/sie zahlt dann etwas weniger Miete bis das Guthaben aufgebraucht ist.

Die Nachforderung Deines Gasversorgers an Dich bei JC einreichen.

So müsste das doch hinhauen.
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#47

Beitrag von kleinchaos »

Versteh ich immer noch nicht.
Steff + Kind 65m² = 80€ Abschlag
Untermieterin 55m² = 70€ Abschlag
Nur als Beispiel.
Wenn Steff mit demnächst höheren Preisen rechnet (wie ja jedes Jahr), dann haut sie überall nen Zehner drauf. Also Steff 90 und Untermieterin 80.
Dann wären doch die Kosten nach m² gerecht verteilt.

Aber ich glaube, ich bin jetzt auf dem richtigen Weg. Nicht mehr Holzweg.
Vermutung:
- wenn Steff freiwillig etwas mehr Abschlag zahlt, als die Gaswerke haben wollen und das JC freiwillig zahlt, eben weil die Wohnung ja deutlich "zu
groß" ist, Hat Steff nun ein Guthaben, dann rechnet das JC das nur auf ihre "angemessenen m² und will im nächsten Monat weniger HK an Steff zahlen.
- Muss Steff nachzahlen, sagt das JC: nö, du hast zu große Wohnung.

- nun Untermieterin: die ist nicht vom JC abhängig und zahlt lieber etwas mehr voraus, als nachher ne große Nachzahlung zu bekommen. Hat sie
Guthaben, ist es ne kleine Spardose.

Nun zahlt Steff nur so viel, wie JC ihr als angemessen überweist, die Differenz zahlt die Untermieterin + 20€. Nun kommt bei der Abrechnung für Steff eine Nachzahlung durchs JC (mal angenommen 70€), für die Untermieterin aber ein Guthaben (sie hat ja schon 240 mehr vorausgezahlt) von 150€.
JC sieht nur, dass es ein Guthaben gibt und reibt sich die Hände. Denn somit hat Steff ja im nächsten Monat keinen Abschlag zu zahlen (JC auch nicht)

Das ist ähnlich wie in dem Fall mit der freiwillig höheren Abschlagszahlung und dann muss trotzdem noch etwas nachgezahlt werden. Nur diesen noch nachzuzahlenden Betrag wird das JC übernehmen, die freiwilligen Zahlungen sind ja gezahlt und um die ist man aktuell nicht mehr bedürftig.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#48

Beitrag von marsupilami »

Das JC wird bei freiwilligen höhere Abschlägen mit dem Kopp schütteln.
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