Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Koelsch
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#51

Beitrag von Koelsch »

Hier tut sich was, JC schlägt Teilanerkenntnis vor, halten Tiger und ich für annehmbar. Dies würde nach einer ersten Rechnung zu einer "kleinen" Nachzahlung des JC an die BG führen, wir reden hier von nicht ganz € 10.000 (nach meiner ersten Rechnung € 9.765,33)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schimmy
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#52

Beitrag von schimmy »

Das ist doch ein guter Erfolg.
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marsupilami
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#53

Beitrag von marsupilami »

Wenn die von sich aus eine Teilanerkenntnis vorschlagen, ist vermutlich auch noch mehr drin.


Nachtrag:
Huch!
Wieso jetzt Nachzahlung?
Ich dachte es geht um Tilgungsraten?
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Koelsch
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#54

Beitrag von Koelsch »

Richtig, die jetzt vom JC doch übernommen werden.
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marsupilami
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#55

Beitrag von marsupilami »

Ah! doch so!
Okay.
Dann ist eLB doch wohl ein Steinchen vom Herzen gefallen.
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schimmy
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#56

Beitrag von schimmy »

Warum werden denn die Tilgungsraten übernommen?

Bei uns als Eigentümer einer Eigentumswohnung ist das nicht der Fall, da werden nur die Zinsen übernommen, das aber komplett.
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Koelsch
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#57

Beitrag von Koelsch »

Die Tilgungsraten werden übernommen, da die Darlehen auf das Haus bereits zu 80% getilgt sind
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schimmy
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#58

Beitrag von schimmy »

Dann kann ich ja in unserem Fall auch mal die Übernahme der Tilgungsraten beantragen, oder wird das unterschiedlich gehandhabt?
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Koelsch
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#59

Beitrag von Koelsch »

Es gibt dazu höchstrichterliche Rechtsprechung. Lies mal hier - https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... h%C3%A4tte.

Generell müsste das Darlehen aber bereits zu mind. 80% getilgt sein, dann käme eine Übernahme in Frage
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marsupilami
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#60

Beitrag von marsupilami »

Probieren geht über studieren.
Versuch macht kluch.

Wenn ich es recht verstanden habe, ist der örtliche Mietspiegel maßgeblich mit ausschlaggebend.
Zinsen plus Tilgung sollten zusammen unter der Miete für vergleichbare Wohnungen liegen.

Und nicht vergessen: wie hoch ist die Restschuld?
bzw. wie lange zahlst Du noch?

Eine Vergleichsrechnung via Excel-Tabelle sollte hilfreich sein.

Aber ich fürchte, Du bräuchtest auch eine argumentativ kompetente Hilfe für die Frage:
Warum erst jetzt und nicht schon früher?
Anwalt vor Ort könnte da hilfreich sein.
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Olivia
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#61

Beitrag von Olivia »

Wie viel ist denn bei euch schon getilgt, Schimmy? Über 80%?
schimmy
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#62

Beitrag von schimmy »

Olivia hat geschrieben: Sa 20. Apr 2024, 11:33 Wie viel ist denn bei euch schon getilgt, Schimmy? Über 80%?
80 % sind schon getilgt, Restsumme circa 28000€
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Koelsch
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#63

Beitrag von Koelsch »

Dann Antrag auf Übernahme der Tilgungsraten im Rahmen der für Euch angemessenen Bruttokaltmiete.
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#64

Beitrag von schimmy »

Das werden wir versuchen, habe da gestern Abend noch mit meiner Frau drüber gesprochen.

Ein kurzes Schreiben dürfte dafür ja ausreichend sein.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit beantrage ich die Übernahme der Tilgungsraten in Höhe der angemessenen Bruttokaltmiete.

Mit freundlichen Grüßen
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#65

Beitrag von Koelsch »

Schreib die aktuellen Zahlen dazu. Tilgung derzeit € ..... Gesamtdarlehen war € ...... noch zu tilgen € ...... = ??% der Darlehenssumme
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marsupilami
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#66

Beitrag von marsupilami »

Zahlen aus dem Mietspiegel und vielleicht auch ein paar Zahlen aus den Mietangeboten vergleichbarer Wohnung zumindest mal vorbereiten.

Dann kann man, wenn JC mit dem Kopp schüttelt und Ihr in die 2. Runde gehen wollt, nochmal nachlegen.
In der 2. Runde dann auch auf die entsprechende Rechtsprechung verweisen.
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Olivia
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#67

Beitrag von Olivia »

Wäre ja gut, wenn das Eigenheim bald abbezahlt ist. Aus dem Regelsatz tilgen geht nicht.
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#68

Beitrag von schimmy »

Das mit dem abbezahlen dauert noch etwas, die Zinsen werden in voller Höhe übernommen, alles andere muss ich mich noch mit beschäftigen heute, Unterlagen sichten.
Olivia
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#69

Beitrag von Olivia »

Aus dem Regelsatz tilgen macht jedenfalls keinen Sinn, da die Tilgung dennoch zu langsam geht und euch das Geld fehlt.
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tigerlaw
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#70

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: So 21. Apr 2024, 12:21 Aus dem Regelsatz tilgen macht jedenfalls keinen Sinn, da die Tilgung dennoch zu langsam geht und euch das Geld fehlt.
Das ist aber die Konsequenz aus der Grundlinie, dass mit den Transferleistungen kein Vermögen aufgebaut werden soll.
Erst wenn 80 % der Darlehenssummen getilgt sind, überwiegt der Aspekz der Sicherung des bereits genutzten Wohnraums.
Das ist seit vielen Jahren beim BSG durchgekaspert.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#71

Beitrag von Olivia »

Aha danke. Das ist doch gut für Schimmy, oder? Denn dort sind mehr als 80 Prozent getilgt.

Es stellt sich die Frage, ob das Jobcenter Schimmy und seine BG von sich aus darauf hätte hinweisen müssen, dass auch die Tilgungsraten übernahmefähig sind. Schimmy scheint über Jahre keine Tilgung bekommen zu haben, obwohl sie ihm zugestanden hätte.
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Koelsch
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#72

Beitrag von Koelsch »

Meines Wissens sagt die Rechtsprechung, Beratungspflicht nur nach konkreter Frage.
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#73

Beitrag von Olivia »

Dann Antrag ab jetzt stellen. Wäre sonst schade um die verpasste Tilgung.
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#74

Beitrag von HarzerUrvieh »

Koelsch hat geschrieben: Mo 22. Apr 2024, 10:23 Meines Wissens sagt die Rechtsprechung, Beratungspflicht nur nach konkreter Frage.
DAS erklärt einiges! Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Beratung keine Holschuld des eLB ist, sondern eine Bringschuld des JC.

Ich denke, zumindest darauf, dass erst auf konkrete Nachfrage beraten wird, sollte es eine Bringschuld des JC geben.
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#75

Beitrag von kleinchaos »

Da bin ich anderer Ansicht.
Stellt man den Antrag auf Bürgergeld oder eine andere Sozialleistung, so gilt der Antrag für alle anderen damit verbundenen Leistungen als gestellt. ZB BuT usw
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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