Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Koelsch
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Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#1

Beitrag von Koelsch »

BG wohnt in Eigenheim, von der Größe etwas unangemessen = 95 m² Wohnfläche:

Aufwendungen dafür "kalt" € 690,00 im Monat inkl. Darlehenstilgung in Höhe von € 510. Es sind noch 20,2% des Hauswertes zu tilgen

Angemessene Bruttokaltmiete im Ort: € 750.

Trotzdem weigert sich JC die Tilgung zu übernehmen, meines Erachtens rechtswidrig, hier sind auch wirtschaftliche Überlegungen zu berücksichtigen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#2

Beitrag von Olivia »

Gibt es die Möglichkeit, das Eigenheim baulich um 5 m² zu verkleinern, so dass es "angemessen" gemacht wird?
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Koelsch
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#3

Beitrag von Koelsch »

Das ist nicht das Problem, wenn die 510 € Tilgung nicht mehr gezahlt werden können, dann wird die Bank "unfreundlich"
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Olivia
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#4

Beitrag von Olivia »

Evtl gibt es eine Lösung, wo das Jobcenter mit ins Grundbuch einsteigt, wenn es die Raten weiterzahlt.
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marsupilami
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#5

Beitrag von marsupilami »

Urteile raussuchen, Widerspruch.

LSG-Urteile in der Hinterhand behalten für den 2. Durchgang.
Signatur?
Muss das sein?
Deadpool
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#6

Beitrag von Deadpool »

Wie lange benötigt der Eigentümer (die Eigentümer?) noch bis zur Rente? Ist diese dann auskömmlich und kann dann ohne staatliche Unterstützung die Tilgung selbst bezahlt werden? Wie hoch ist die Restschuld? Bis wann laufen die Raten? Wie hoch war Kaufpreis, besteht seitdem eine Wertsteigerung, wenn ja, in welchem Umfang? Wann wurde das Haus gekauft und seit wann ALG2 bezogen?
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Koelsch
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#7

Beitrag von Koelsch »

Such ich raus
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Koelsch
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#8

Beitrag von Koelsch »

eLB ist Baujahr 1967, dauert also noch was bis zur Rente. Die dürfte kümmerlich sein (wie bei Selbstständigen ja nicht soooo selten)
Tilgungsende am 31.10.2028, Kaufpreis war 190.000 €, Wertsteigerung durch Umbauten/Erneuerung etc. hat nicht stattgefunden.
Restschuld noch 36370,00 €, meine oben genannten 20,2% sind also falsch, sind nur noch 19% zu tilgen.
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schimmy
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#9

Beitrag von schimmy »

Jobcenter zahlt nur die Zinsen, die Tilgung muss selbst erbracht werden, so meines Wissens, natürlich gibt es mit Sicherheit auch die eine oder andere Ausnahme, dieses wiederum sich aber um ein Einzelfall handelt.

Wie viele Personen beinhaltet die BG?
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#10

Beitrag von schimmy »

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HarzerUrvieh
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#11

Beitrag von HarzerUrvieh »

Koelsch hat geschrieben: So 16. Okt 2022, 19:15 ... Wertsteigerung durch Umbauten/Erneuerung etc. hat nicht stattgefunden.
...
Aber bestimmt durch die Marktsituation. Bei unserer Bude ist allein das Grundstück mittlerweile ein vielfaches des damaligen Kauf- und Baupreises wert. Und, eine Wertsteigerung durch Umbauten/Erneuerung fand hier auch nicht statt. ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#12

Beitrag von Koelsch »

Das mag auch hier sein, aber eine belastbare Preiseinschätzung gibts nicht.
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Deadpool
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#13

Beitrag von Deadpool »

Wann gekauft und seit wann ALG2 fehlt noch.

Ansonsten ist es nicht ganz so einfach, weil abgewägt werden muss, ob das Interesse an der Sicherung der Unterkunft oder die Vermögensbildung überwiegt:

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/184588

Aber mit nur noch 19% könnte er Glück haben. Allerdings ist die unangemessene Größe ggf. hinderlich. Das wird ohne Rechtsstreit wohl nicht lösbar sein...
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#14

Beitrag von Koelsch »

ALG II seit Dezember 21, gekauft 2009, es liegen dem JC 2 ärztliche Gutachten vor, dass bei Hausverlust hochgradige Suizidgefahr besteht.
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#15

Beitrag von Koelsch »

Ich vermute auch, das geht vors SG, und da gilt: Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei
(Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand)

SG auch, weil mir dieses JC und dort die Selbstständigen Abteilung in "guter" :ironiea: Erinnerung ist
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#16

Beitrag von Koelsch »

Hier mal die Klagebegründung
Allerdings hat er (der Beklagte) das Kostenvolumen (vielleicht mangels entsprechender Informationen) völlig falsch gewichtet:
Das Hausgrundstück hatte ursprünglich 190.000 € gekostet (incl. Notarkosten,
Grunderwerbsteuer und Renovierungskosten).
Es gab 80.000 € Eigenkapital, der Rest wurde finanziert mit 85 T€ von
***bank, 5 T€ von der *** und 20 T€ Privatdarlehen.
Ende August 2022 belief sich die Restschuld auf noch 38.324,04 €, also
20,17 % des Hauswerts.
Die Wertung des Beklagten, dass der Abschluss der Finanzierung „noch sehr
weit“ entfernt sei, hat also keine tragfähige Basis
Im neuen Bewilligungsbescheid liest man nun:
Bescheid 3.2022 _ Tilgungsleistungen.pdf
Weiterhin erfolgt keinerlei Berücksichtigung der vorliegenden medizinischen Gutachten, die hochgradige Suizidgefahr bei Verlust des Hauses diagnostizieren. Immer nach dem Motto: Wenn sich eLB umbringt, kann das nur zum Vorteil des Steuerzahlers sein, für den wir im JC ja arbeiten.
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marsupilami
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#17

Beitrag von marsupilami »

Offensichtlich das Übliche:
Bloß nicht auf die Argumente des Widerspruchsführers/Klägers eingehen.

Nur das, was fehlt, falsch ist, .... erwähnen und damit "in sachlicher Formulierung" doch mit aller Schärfe jegliches Begehr zurückweisen.
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#18

Beitrag von Olivia »

Der Kläger sollte nun jeden einzelnen Punkt des Forderungskatalogs belegen.

Insbesondere Punkt 4:
Der Kläger weist nach, dass er alle Möglichkeiten zur Ausssetzung oder Verminderung der Tilgungsleistungen (Aussetzen, Herabsetzen oder Strecken der Tilgung) ausgeschöpft hat.
Hier sollte sich der Kläger auf eine niedrigere als die bisherige Rate mit seiner Bank verständigen, am besten eine Rate in Höhe der gerade noch angemessenen KdU des Ladkreises. Die Bank bestätigt dann schriftlich, dass dies das maximale Angebot an den Kläger ist, d.h. dass mehr Aussetzung, Streckung oder Herabsetzung der Raten nicht möglich ist.

Und Punkt 2:
Der Kläger weist nach, dass ohne Zahlung der Tilgungsleistungen der Wohnraum gefährdet ist.
Hierzu die Stelle aus dem Kreditvertrag kopieren und dem JC vorlegen, wo vertraglich geregelt ist, was bei Ausbleiben von Raten passiert. Nämlich Verzug und irgendwann Zwangsversteigerung und Räumung der Immobilie.
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#19

Beitrag von Koelsch »

Guck oben #1, Hauskosten inkl. Tilgung derzeit € 690, angemessene Miete im Ort = € 750
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#20

Beitrag von Olivia »

Die Bank muss ein Schreiben fertig machen, in welchem sie bestätigt, dass weniger als 690 € Monatsrate nicht möglich sind. Also:
Hiermit bestätigen wir, dass 690 € Monatsrate die Mindestleistung sind, um die Immobilie auf Schuldnerseite weiter zu halten. Mehr Streckung oder Herabsetzung der Raten ist bankseitig nicht möglich. Einer Aussetzung der Raten wird nicht zugestimmt.

Bei Verzug treten wir vom Kreditvertrag zurück und leiten die Zwangsversteigerung ein. Dies würde Wohnraumverlust für den Schuldner bedeuten.
Dieses Schreiben dann ans Jobcenter.
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#21

Beitrag von Koelsch »

Wir warten erst mal ab, wie das JC dem SG erläutert:
Ja, das ist richtig, die Kosten inkl. Tilgung sind niedriger als die angemessene Miete, aber wir zahlen lieber mehr reine Miete weil ????
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#22

Beitrag von Koelsch »

In der Sache steht jetzt ein Erörterungstermin beim SG an. JC besteht weiter darauf, lieber dem Steuerzahler mehr an angemessenen Unterkunftskosten plus Umzug usw. auflasten als die niedrigeren Kosten inkl. Tilgung zu übernehmen.
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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#23

Beitrag von Olivia »

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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#24

Beitrag von marsupilami »

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Re: Übernahme Tilgungsraten für Eigenheim

#25

Beitrag von kleinchaos »

Ja, gibt ja nun Bürgergeld, also neue Rechtslage. Alles muss wieder von vorn durchgeklagt werden
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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