Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89528
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?

#1

Beitrag von Koelsch »

Ein mir schon in grauer Vergangenheit unangenehm aufgefallenes LSG im Norden unserer Republik hat einen Vergleidchsvorschlag erarbeitet und dabei einen Freibetrag berechnet. Ich hab die mir fragwürdig erscheinenden Zahlen mal rut unterstrichen, um den anderen Zahlenkram braucht Ihr Euch nicht zu kümmern.

Seid auch Ihr der Meinung, dass der Freibetrag von € 153,60 falsch ist?
24. Okt. 2022-2 Seite 2.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22301
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?

#2

Beitrag von Olivia »

Ich komme auf 142,49 € weiterer Freibetrag.

Das Jobcenter wird den Vergleich aus diesem Grund ablehnen.

Wenn die Falschberechnung Eingang findet in ein Urteil: was dann? Darüber wäre nur noch das Bundessozialgericht, mit Anwaltspflicht. Müsste das BSG den Rechenfehler dann korrigieren?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35659
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?

#3

Beitrag von marsupilami »

Ich hab die Zahlen mal in diesen Rechner geschmissen:
https://www.sgb2.info/DE/Service/Freibe ... _Node.html
Freibetrag.PNG
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89528
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?

#4

Beitrag von Koelsch »

Auf das Ergebnis komme auch ich - zu Fuß und mit unserem Rechner. Das LSG steht anscheinend auf dem Standpunkt, Urlaubsgeld ist kein Erwerbseinkommen sondern sonstiges Einkommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35659
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?

#5

Beitrag von marsupilami »

Wenn zeitlich noch möglich, dann:
möge das Gericht bitte die Freibeträge aus Seite x, Zeile xx überprüfen.
Begründung: ich betrachte das Urlaubsgeld als (Erwerbs-)Einkommen, - kein Einkommen - kein Urlaubsgeld.
Damit sind auch alle anderen nachfolgenden Beträge, die auf diesen Zahlen basieren, zu überprüfen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?

#6

Beitrag von tigerlaw »

@Oli: JC wird nicht ablehnen, es hat vielmehr bereits diesen Betrag anerkannt.

@Marsu: Brief sollte lauten:
Das Urlaubsgeld wird neben dem lfd. Gehalt gezahlt, ist also auch Erwerbseinkommen (wird ja auch entsprechend der Lohnsteuer unterworfen).
Somit ergibt sich ein anzurechnendes Einkommen von 259,17 €.
Die Berechnung für Januar 2016 ist zutreffend.
[Was ist mit Februar 2016? Da fehlen Brutto- und Nettolohn!]
[Für März fehlt der Nettolohn]
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Deadpool
Benutzer
Beiträge: 234
Registriert: So 24. Jul 2022, 14:09

Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?

#7

Beitrag von Deadpool »

Ist das das volle Urlaubsgeld (sehr niedrig, oder?) oder bereits ein auf 6 Monate aufgeteilter Betrag eines höheren Urlaubsgeld es?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89528
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?

#8

Beitrag von Koelsch »

Keine Ahnung, muss ich nachfragen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89528
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?

#9

Beitrag von Koelsch »

So weit sich die Klägerin erinnert, kam der Betrag wegen eines Jobwechsels. Alter AG zahlte noch etwas Urlaubsgeld vor dem AG-Wechsel.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deadpool
Benutzer
Beiträge: 234
Registriert: So 24. Jul 2022, 14:09

Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?

#10

Beitrag von Deadpool »

Also eine Urlaubsabgeltung, kein Urlaubsgeld? Dann gibt es keinen Freibetrag für Erwerbstätigkeit:

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/172076
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89528
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?

#11

Beitrag von Koelsch »

Danke, les ich mir morgen mal durch.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89528
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?

#12

Beitrag von Koelsch »

Trotzdem wird die Klägerin den "Rechenfehler" rügen. Mal sehn was dieses LSG sagen wird.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?

#13

Beitrag von tigerlaw »

Wenn es der Senat ist, in dem unser gemeinsamer "Lieblingsrichter" saß: Die Vorsitzende ist m.E. sehr fähig, sie dürfte wohl ähnliche (gut nachvollziehbare!) Gedanken gehabt haben.

Aber gleichwohl: Eine "Gegenrede" dürfte zu einem "Rechtsgespräch" führen ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Deadpool
Benutzer
Beiträge: 234
Registriert: So 24. Jul 2022, 14:09

Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?

#14

Beitrag von Deadpool »

Der 19. Senat NRW? Die gute Elli?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89528
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?

#15

Beitrag von Koelsch »

Nein, hier geht's nicht um den 19. Senat NRW. Schade, auf eine weitere lange Diskussion mit Frau Straßfeld hätte ich schon mal wieder Lust. Das letzte Treffen ist leider schon Jahre her, strittiges Thema war damals der horizontale Verlustausgleich, nachdem das BSG sich dazu "geäußert" hatte.War gut, dass die beiden folgenden Termine ausfielen, haben die Zeit gut genutzt :zwinker:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?

#16

Beitrag von tigerlaw »

@deadpool: Habe mit Kölsch telefoniert: Ich habe ihn zu eng interpretiert. "Im Norden" meint tatsächlich Norden, und nicht NRW. Es ist das LSG Hamburg.
Und in unliebsamer Erinnerung ist es wegen eines vor vielleicht sieben Jahren hier im Forum "anhängigen" Fall aus dem "Bereich EKS".
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Deadpool
Benutzer
Beiträge: 234
Registriert: So 24. Jul 2022, 14:09

Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?

#17

Beitrag von Deadpool »

Tja, wer von den SG-Richtern mag schon EKS? Eine an meinem SG meinte mal "Das ist unerlaubte Subvention und Insolvenzverschleppung. Wenn das Gewerbe nichts bringt, ist es abzumelden.".
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22301
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?

#18

Beitrag von Olivia »

Deadpool hat geschrieben: Mi 26. Okt 2022, 14:46 Eine an meinem SG meinte mal "Das ist unerlaubte Subvention und Insolvenzverschleppung. Wenn das Gewerbe nichts bringt, ist es abzumelden.".
Da liegt dann aber ein Missverständnis des Sozialgesetzes vor. Das Gewerbe wird vom Jobcenter mit keinem einzigen Cent "subventioniert". Betriebskostenzuschüsse durch das Jobcenter gibt es nicht. Das SGB II sichert stattdessen den Lebensunterhalt bei nicht ausreichendem Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Ob das Einkommen aus Selbständigkeit oder Arbeitnehmertätigkeit erzielt wird, ist dabei unerheblich.
Deadpool
Benutzer
Beiträge: 234
Registriert: So 24. Jul 2022, 14:09

Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?

#19

Beitrag von Deadpool »

Für sie war bereits die Sicherung des Lebensunterhalts, die bei einem Selbständigen nunmal eigentlich über die Einnahmen des Gewerbes bestritten werden sollte, Subvention. Und wenn das ihre Ansicht ist...
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89528
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?

#20

Beitrag von Koelsch »

Es gibt leider auch an den SG's Richter mit erschreckenden Lücken im Wissen. Mir "erläuterte" erst im letzten Jahr ein Sozialrichter, Rentenbeiträge würden vom JC gezahlt, daher könnten Beiträge zur Altersvorsorge bei Selbständigen nicht anerkannt werden. Als ich widersprach, ranzte er mich an: "Wollen Sie mich hier belehren?"
Ich hab die Frage mit ja beantwortet.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35659
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?

#21

Beitrag von marsupilami »

Es sollte aber auch unter Richterinnen und Richtern bekannt sein, dass es recht viele Selbstständige gibt in allen Lebensbereichen.

Das fängt an mit selbstständigen LKW-Fahrern, die pro Tour bezahlt werden, den LKW beladen gestellt bekommen mit dem Auftrag, beides (LKW und Ladung) von A nach B zu chauffieren. Und die dann oft genug am Zielort festhängen, bis sie - vielleicht - eine Rücktour bekommen.
Dazu zählen auch die "selbstständigen" Paketfahrer, die oft genug im Fahrzeug leben, weil sie sich von dem "Honorar" noch nicht mal eine Wohnung leisten können - geschweige denn Soz.Vers.
Über "selbstständige" Kameramänner und -frauen beim öffentlichen Fernsehen und den Frauen und Männern vor der Kamera, die als selbstständige Journalisten tätig sind.
Kommt doch all Nase lang im Abspann, dass der Spielfilm (Tatort), die Doku im Auftrag von ARD/ZDF von der Firma XYZ gedreht wurde.
Die Schauspieler sind doch auch alle nicht fest angestellt ....

Kleine Entwickler-Büros, die Schaltplatinen entwerfen, (Maschinen-)Bauteile aus Metall und/oder Kunststoff für die mittelständische Industrie.

Die kleinen Mode-Design-Labels, die exclusiv für Boutiquen entwerfen und schneidern....
und
und
und

Nachtrag: nicht zu vergessen die Motivationstrainer, Coaches und Word-/Excel-Spezialisten, die über die Maßnahmeträger im Auftrag der JC's die eLBs triezen.
Und auch die Menschen, die für die VHS deren Kunden in Origami, Französisch, unterrichten und ihr Wissen und Können - wie bediene ich ein smart-phone - weitergeben.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?

#22

Beitrag von tigerlaw »

Wobei einiges von dem, was Du beschreibst, via "Scheinselbständigkeit" bei den "Auftraggebern" sanktioniert wird.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89528
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?

#23

Beitrag von Koelsch »

So ist es, aber so wie man bei den JC's wenig Fachleute für Selbstständige findet, so ist es auch bei den SG's.
Ein guter Richter, der sich von Tigerlaw und auch mir verabschiedete sagte sehr offen, er wisse nicht, ob sein Nachfolger/seine Nachfolgerin genauso tief ins Detail ginge wie er.

Und meinen "Lieblings-SB" hatte er mit den Worten begrüßt: "Herr ##, für Sie habe ich jede Menge Ohrfeigen." :totlach:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35659
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?

#24

Beitrag von marsupilami »

tigerlaw hat geschrieben: Mi 26. Okt 2022, 20:08 Wobei einiges von dem, was Du beschreibst, via "Scheinselbständigkeit" bei den "Auftraggebern" sanktioniert wird.
Wo kein Kläger, da kein Richter!!

Soviel Jura hab' dann doch gelernt! :8:
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?

#25

Beitrag von Günter »

Nur "leider" ist die DRV sehr neugierig.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“