Grusi-Amt will nach Erst-Antrag "detaillierte Gewinnprognose"

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neuhierxyz
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Grusi-Amt will nach Erst-Antrag "detaillierte Gewinnprognose"

#1

Beitrag von neuhierxyz »

Im März habe ich Renten- und Grusi-im-Alter-Antrag stellen müssen; zur Terminwahrung formal. Am 03.10. habe ich eine aktualisierte Fassung eingereicht.

Nach vier Wochen kam jetzt .. nein, kein Geld, sondern neue auszufüllende Unterlagen: "Anlage zum Antrag auf Wohngeld" (das Wort WOHN wurde vom Amt durchgestrichen) "Angaben eines Haushaltsmitgliedes mit Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit"

Ich habe irgendwo gelesen, wenn man im Grusi-Bezug ist dürfe man kein Wohngeld-Antrag stellen. Jetzt doch?

Auf den 6 Seiten geht es nur, in verschiedenen Fragestellungen um meinen GEWINN.

Da mein sog. Gewinn in den letzten Jahren ständig geringer wurde und im letzten EkSt-Bescheid (2019) im unteren vierstelligen Bereich lag, meine wichtigste Frage:
-->> Könnte das Grusi-Amt irgendwie meine Selbstständigkeit abmelden??

Dies hätte ziemlich sicher die Konsequenz, daß ich meine Wohnung aufgeben müßte. Da ich dann ja kein Arbeitszimmer mehr beanspruchen könnte und die Wohnung für eine Person mit 3 Zimmer zu groß wäre. Davor habe ich Angst! Weil ich dann Schluß mache.. entweder mit viel Alkohol oder damit es schneller geht mit nem Strick. und vorher laufe ich noch Amok.
Ich bin erst vorm Jahr umgezogen - zwangsweise, weil sogenannter Eigenbedarf meines damaligen Vermieters. Weil ich mich gewehrt hatte, daß er 15 Jahre lang 9,9 % zu viel Mietfläche abgerechnet hatte. ging alles vor Gericht, zog sich fast genau drei Jahre hin (mit extrem viel nervlichem Streß !) - endlose Suche, Bewerberei für Wohnungen.. zwei Wochen vor Ablauf der Räumungsfrist fand ich ein bezahlbares neues Zuhause. Nach über 30 Jahren Großstadt nun auf dem Land. So langsam genieße ich es und baue mir wieder ein Leben auf und kann mich wieder freuen, wenn die Sonne scheint. Und wenn ich jetzt wieder zwangsweise umziehen müßte...

* Wie ermitteln Sie ihren Gewinn?
* Prognose des Gewinns
- Erwarten Sie im BWZ den (gleichen) Gewinn, der auch im letztem EkSt-Bescheid festgestellt wurde?
- Erwarten Sie.. gleichen Gewinn, der in letzter EkSt-Erklärung ausgewiesen ist?
- Erwarten Sie.. gleichen Gewinn, wie im letzten Wirtschaftsjahr?

Wenn Antworten jeweils JA, soll ich Bescheid bzw. EÜR der letzte Erklärung beifügen. Will ich nicht bzw. habe ich nicht!
Meine letzte St.erklärung und Bescheid sind von 2019. Das will ich dem Amt aber eigentlich nicht auf die Nase binden.

Die Erklärungen f 20 und 21 stehen auf meiner ToDo-Liste NACH Erledigung Renten-Antrag und Grusi-Antrag.

* Gewinnprognose des lfd. Wirtschaftsjahres
WENN der zu erwartende Gewinn im BWZ vom Gewinn d vergang. ... abweicht -> detaillierte Gewinnprognose erforderlich.

Eine "detaillierte Gewinnprognose" habe ich noch nie gemacht! Für so einen bürokratischen Fantasie-Schwachsinn habe ich keine Zeit!
Einen Steuerberater hatte ich die ersten zehn Jahre, dann habe ich das bißchen selber gemacht. Denn ich bin de facto scheinselbstständig - nur ein Auftraggeber. Und meine Gewinne verarbeite ich im Kopf bzw. hinterher als EÜR per Exceltabelle.

* Gewinn im lfd. Wirtschaftsjahr

Welche Konsequenz hat hier was ich eintrage?

a) Wenn ich zuwenig eintrage..-> Grusi-Amt meldet meine Selbstständigkeit ab?

b) Wenn ich zu viel eintrage, kürzt Grusi-Amt meine monatlichen Leistungen?

Oder ist de facto egal, was ich entrage?
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Koelsch
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Re: Grusi-Amt will nach Erst-Antrag "detaillierte Gewinnprognose"

#2

Beitrag von Koelsch »

Das GruselAmt kann Dein Gewerbe nicht abmelden. Selbstständig und letzte Steuererklärung 2019, da dürfte dann zusätzlicher Ärger mit dem Finanzamt kommen. Deine Schilderung hört sich nicht nach ordnungsgemäßer Buchführung an. Und das Amt hat durchaus das Recht, Deine Gewinnprognose zu erhalten, aber Prognose heißt Blick in die Glaskugel und die kann manchmal ja beschlagen sein und ein verzerrtes Bild abgeben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
neuhierxyz
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Re: Grusi-Amt will nach Erst-Antrag "detaillierte Gewinnprognose"

#3

Beitrag von neuhierxyz »

Ach, lieber Koelsch,

wenn Du wüßtest, welch Erleichterung mir Deine Antwort bereitet!! :Super:

Und Du hast wieder Recht: Mit Zahlen umzugehen, speziell denen für die diebische ELSTER, gehört zu meinen sub-optimalen Stärken!
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