Heizkostenabrechnung

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Koelsch
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Heizkostenabrechnung

#1

Beitrag von Koelsch »

Ich wurde von eLB über die anliegende Nebenkostenabrechnung gestolpert, und der Stolpergrund sind die dort genannten Heizkosten, die ich nicht nachvollziehen kann. Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?
Jahresabrechnung2021.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Heizkostenabrechnung

#2

Beitrag von marsupilami »

Was genau ist das Problem?

Bei der Hausverwaltung nach Erklärung fragen?
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Koelsch
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Re: Heizkostenabrechnung

#3

Beitrag von Koelsch »

Also verstehst Du die Abrechnung auch nicht - sehr tröstlich für mich.
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marsupilami
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Re: Heizkostenabrechnung

#4

Beitrag von marsupilami »

Im Prinzip schon.
Es wurde Menge X Gas für Preis Y eingekauft - für das gesamte Objekt.
Dazu Strom, Schornsteinfeger und der Ablesedienst für Heizkörper-Meßdinger.

Dann wird ein Teil der Kosten nach (Gesamt-)Fläche und ein Teil nach (Gesamt-)Verbrauch abgerechnet.

Hier gibt's eine ähnliche Aufstellung - bisken runterscrollen
https://www.mieterverein-hamburg.de/de/ ... index.html
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Koelsch
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Re: Heizkostenabrechnung

#5

Beitrag von Koelsch »

:arge: Ich hab's

3.600,59 Heizkosten
1.328,26 WW-Kosten
4.928,85 Gesamtkosten Energie
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marsupilami
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Re: Heizkostenabrechnung

#6

Beitrag von marsupilami »

So ischt äs.
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kleinchaos
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Re: Heizkostenabrechnung

#7

Beitrag von kleinchaos »

Keine Betriebskostenvorauszahlung geleistet?
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Koelsch
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Re: Heizkostenabrechnung

#8

Beitrag von Koelsch »

Angeblich nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Heizkostenabrechnung

#9

Beitrag von Olivia »

eLB zahlte bisher 5,7 Cent/kWh. Sie muss sich künftig auf 12 Cent einstellen, gültig aber nur bis 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Sag ihr, sie soll schon mal Rücklagen bilden. Voraussichtliche Höhe etwa das Doppelte des bisherigen Betrages, wenn sie es schafft, 20 Prozent weniger zu verbrauchen. Ansonsten deutlich mehr.
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Re: Heizkostenabrechnung

#10

Beitrag von Turtle39 »

Moin,
danke Koelsch fürs rein stellen (bin gedanklich schon im KKH).
Ich bin eLB.

Von den Gesamtkosten (407,360 qm HZ-Fläche) entfallen 56,980 Einheiten (qm) auf uns. Selbstverständlich haben wir monatlich Betriebskosten und auch 56,20 € Heizkosten an den Wohnungseigentümer gezahlt..

Und darum geht es. Diese 56,20 € wurden seit der Abrechnung für 2016 (im Jahr2017) nicht mehr neu berechnet.
Anhand der hochgeldenen Datei von Koelsch möchte ich gerne wissen, wie hoch der monatlich Beträg ist.

Wenn ich es korrekt verstehe, müßten es 56,11 € sein (673,30 : 12)
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marsupilami
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Re: Heizkostenabrechnung

#11

Beitrag von marsupilami »

Das ist soweit richtig.

Vergiss aber nicht, dass das "nur" Heizung und WW sind!
Es kommen ja noch die anderen Teile der NK-Abrechnung dazu!!

Irritiert bin ich von
Turtle39 hat geschrieben: Mi 2. Nov 2022, 07:55 Selbstverständlich haben wir monatlich Betriebskosten und auch 56,20 € Heizkosten an den Wohnungseigentümer gezahlt..
Das müsste eigentlich als "Ihre Vorauszahlungen" - Seite 2, vorletzte Zeile, aufgeführt sein.

Kannst Du diese Vorauszahlungen belegen?
Kontoauszüge?

Dann würde ich das beanstanden, sonst kommt bei den Leutchen von der Hausverwaltung womöglich jemand auf die Idee, die komplette Nachzahlung von über 900 Tacken zu fordern.
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Turtle39
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Re: Heizkostenabrechnung

#12

Beitrag von Turtle39 »

marsupilami hat geschrieben: Mi 2. Nov 2022, 08:21
Irritiert bin ich von
Turtle39 hat geschrieben: Mi 2. Nov 2022, 07:55 Selbstverständlich haben wir monatlich Betriebskosten und auch 56,20 € Heizkosten an den Wohnungseigentümer gezahlt..
Das müsste eigentlich als "Ihre Vorauszahlungen" - Seite 2, vorletzte Zeile, aufgeführt sein.

Kannst Du diese Vorauszahlungen belegen?
Kontoauszüge?

Dann würde ich das beanstanden, sonst kommt bei den Leutchen von der Hausverwaltung womöglich jemand auf die Idee, die komplette Nachzahlung von über 900 Tacken zu fordern.
Hier im Haus sind 8 verschiedene Wohnungseigentümer. Insgesamt werden in dieser Abrechnung 24 Mietparteien a 8 Wohneinheiten abgerechnet.
Wir hatten bei "Ihre Vorauszahlungen" - Seite 2, vorletzte Zeile noch NIE eine Summe stehen und wir wohnen seid 2003 hier in der Wohnung.
Natürlich gibt es auch Kontoauszüge, wo die Zahlungen an den Eigentümer nachzulesen sind.
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marsupilami
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Re: Heizkostenabrechnung

#13

Beitrag von marsupilami »

:Daumenhoch:
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