Wegbrechendes EKS-Einkommen
Wegbrechendes EKS-Einkommen
Hat man das Recht, sich bei wegbrechendem Einkommen mitten im BWZ an das Jobcenter zu wenden und geänderte (erhöhte) Leistungen zu beantragen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Re: Wegbrechendes EKS-Einkommen
Ich denke ja. Erfolgsaussicht fraglich, m.E. allenfalls, wenn es durch den Gewinneinbruch nachweislich zu einer erheblichen Bedarfsunterdeckung kommt. Un die Frage, was heisst "erheblich" muss vermutlich vorm SG geklärt werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Wegbrechendes EKS-Einkommen
Aha danke. Ob das auch im Bürgerhartz so gilt?
- kleinchaos
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Re: Wegbrechendes EKS-Einkommen
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach ist alles, was 10% des Regelbedarfes überschreitet als erheblich zu betrachten.
Bei uns sehen die SB sowas nicht gerne, aber sie können sich nicht wirklich dagegen wehren, wenn man das Wegbrechen begründet und Nachweise hat. Neue vorausschauende EKS anfertigen und abgeben
Bei uns sehen die SB sowas nicht gerne, aber sie können sich nicht wirklich dagegen wehren, wenn man das Wegbrechen begründet und Nachweise hat. Neue vorausschauende EKS anfertigen und abgeben
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg