dem Grusel-Amt Erlaubnis zu vollständigen Konto-Abfrage geben??
-
- Benutzer
- Beiträge: 64
- Registriert: Do 24. Okt 2019, 11:08
dem Grusel-Amt Erlaubnis zu vollständigen Konto-Abfrage geben??
Aus JZ-Bezugszeiten erinnere ich mich, daß es irgendeinen Paragrafen gibt, der dem JC eine Konto-Abfrage erlaubt.
Ich bin mir sicher, daß mein neues Grusel-Amt das auch darf!
Jetzt will ich denen sogar erlauben, den genauen Kontostand und die ganzen Kontobewegungen abzufragen.
- Welche Inhalte (Hinweis auf spezielle § ? Und Hinweis: Nur einmalige Erlaubnis, o.ä. ) müßte meine Erlaubnis enthalten?
- Muß das Grusel-Amt diese Abfrage dann auch machen?
Hintergrund:
Ich habe irgendwie den Eindruck, daß das mich gruselnde Amt versucht, Zeit zu schinden.. bis der Rentenbescheid erstellt ist - um mir nicht evtl. zu viel zu bewilligen. Obwohl ichs ja zurückzahlen müßte.
Denn ich habe schon wieder zu beantwortende Fragen zum gleichen Sachverhalt (Einkommen/Gewinn in 2021) bekommen (Aufstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben) - die ich ähnlich nur nicht so ausführlich bereits beantwortet habe! s. viewtopic.php?t=29604
Ich habe ein Ende 2021 eröffnetes Konto bei der, wie sich rausstellte extrem kundenfeindlichen, DKB-Bank, welches ich im Grusi-Antrag NICHT angegeben habe.
Auf dem Konto liegen ca./max. 250,- (ein Mehrfaches meiner dokumentierten Darlehens-Schulden bei meiner Familie!). Aber ich habe seit Konto-Eröffnung keinerlei Zugriff darauf. Da ich mich gegen die Zwangsdigitalsierungs-Methoden seitens des DKB-Vorstandes wehre.
Jetzt fragt das gruslige Amt, ob ich ein Geschäftskonto habe.
Wenn ich jetzt gegenüber G-Amt das DKB-Konto erwähnen würde, hätten es eine richtige Vorlage, noch mehr Zeit zu schinden: Forderung nach Kto-Auszügen etc.
Dann muß ich antworten: Habe ich nicht. Denn werden sie verlangen, sie zu besorgen. Und so vergeht Zeit um Zeit...
Um diese Zeit drastisch abzukürzen, meine Idee, dem G-Amt zu schreiben: Hier die Daten und die Erlaubnis zur vollständigen Kontoabfrage!
Ob das Chance auf Erfolg hat? Oder sprechen irgendwelche, z.B. juristische, Dinge dagegen?
Ich bin mir sicher, daß mein neues Grusel-Amt das auch darf!
Jetzt will ich denen sogar erlauben, den genauen Kontostand und die ganzen Kontobewegungen abzufragen.
- Welche Inhalte (Hinweis auf spezielle § ? Und Hinweis: Nur einmalige Erlaubnis, o.ä. ) müßte meine Erlaubnis enthalten?
- Muß das Grusel-Amt diese Abfrage dann auch machen?
Hintergrund:
Ich habe irgendwie den Eindruck, daß das mich gruselnde Amt versucht, Zeit zu schinden.. bis der Rentenbescheid erstellt ist - um mir nicht evtl. zu viel zu bewilligen. Obwohl ichs ja zurückzahlen müßte.
Denn ich habe schon wieder zu beantwortende Fragen zum gleichen Sachverhalt (Einkommen/Gewinn in 2021) bekommen (Aufstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben) - die ich ähnlich nur nicht so ausführlich bereits beantwortet habe! s. viewtopic.php?t=29604
Ich habe ein Ende 2021 eröffnetes Konto bei der, wie sich rausstellte extrem kundenfeindlichen, DKB-Bank, welches ich im Grusi-Antrag NICHT angegeben habe.
Auf dem Konto liegen ca./max. 250,- (ein Mehrfaches meiner dokumentierten Darlehens-Schulden bei meiner Familie!). Aber ich habe seit Konto-Eröffnung keinerlei Zugriff darauf. Da ich mich gegen die Zwangsdigitalsierungs-Methoden seitens des DKB-Vorstandes wehre.
Jetzt fragt das gruslige Amt, ob ich ein Geschäftskonto habe.
Wenn ich jetzt gegenüber G-Amt das DKB-Konto erwähnen würde, hätten es eine richtige Vorlage, noch mehr Zeit zu schinden: Forderung nach Kto-Auszügen etc.
Dann muß ich antworten: Habe ich nicht. Denn werden sie verlangen, sie zu besorgen. Und so vergeht Zeit um Zeit...
Um diese Zeit drastisch abzukürzen, meine Idee, dem G-Amt zu schreiben: Hier die Daten und die Erlaubnis zur vollständigen Kontoabfrage!
Ob das Chance auf Erfolg hat? Oder sprechen irgendwelche, z.B. juristische, Dinge dagegen?
Re: dem Grusel-Amt Erlaubnis zu vollständigen Konto-Abfrage geben??
Konto verschweigen ist sicher nicht gut, und es bring nichts, dem GruSelamt Zugriff einzuräumen. Die werden von Dir die Kontoauszüge verlangen und das wars.
DKB Bank hat ich bisher nur Gutes von gehört, kann ich also nicht nachvollziehen.
DKB Bank hat ich bisher nur Gutes von gehört, kann ich also nicht nachvollziehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: dem Grusel-Amt Erlaubnis zu vollständigen Konto-Abfrage geben??
Ich lese GruSi-Amt und habe Verständnisschwierigkeiten.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/44a.html
Bis die RV in die Puschen kommt, muss das JC leisten und nicht das GruSi-Amt.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/44a.html
Bis die RV in die Puschen kommt, muss das JC leisten und nicht das GruSi-Amt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35647
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: dem Grusel-Amt Erlaubnis zu vollständigen Konto-Abfrage geben??
Umgekehrt würde ein Schuh draus:
Du müsstest bei der Bank ein Vollmacht hinterlegen, dass das Gruselamt Dingenskirchen in Person von Abt.Leiter Mustermannfrau Zugriff auf das Konto haben darf.
Mit allen Konsequenzen.
Z.B. zwischenstaatlicher Informationsaustauschgesetz und FATCA-USA-Umsetzungsverordnung ect.pp.
Ansonsten denke ich wie Koelsch: die werden auf Kontoauszügen bestehen und einen Aufriß machen wg. des nicht angegebenen Kontos.
Du müsstest bei der Bank ein Vollmacht hinterlegen, dass das Gruselamt Dingenskirchen in Person von Abt.Leiter Mustermannfrau Zugriff auf das Konto haben darf.
Mit allen Konsequenzen.
Z.B. zwischenstaatlicher Informationsaustauschgesetz und FATCA-USA-Umsetzungsverordnung ect.pp.
Ansonsten denke ich wie Koelsch: die werden auf Kontoauszügen bestehen und einen Aufriß machen wg. des nicht angegebenen Kontos.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
-
- Benutzer
- Beiträge: 64
- Registriert: Do 24. Okt 2019, 11:08
Re: dem Grusel-Amt Erlaubnis zu vollständigen Konto-Abfrage geben??
Das JC hatte mir irgendwann im April meinen Aufstockungsantrag vom Januar für zwei Monate bewilligt und als ich nachfragte, warum nur für 2 M u. nicht für 6, kam nach einiger Zeit die Antwort, daß sie per 01.03. nicht mehr fü mich zuständig sind - weil ich Rente beantragen müsse.
Seitdem bin ich mit dem hiesigen Grusi-Amt in Kontakt und versuche, deren (berechtigter) Neugier zu befriedigen, unter welchem Kopfkissen ich denn meine Krüger-Rands versteckt hätte...
Wie kommst Du, Günter, darauf, daß das JC leisten müsse?
-
- Benutzer
- Beiträge: 64
- Registriert: Do 24. Okt 2019, 11:08
Re: dem Grusel-Amt Erlaubnis zu vollständigen Konto-Abfrage geben??
Ich ursprünglich auch - deshalb bin ich ja mit meinem Konto von der üblen Ing-Diba zu denen gegangen.
Dann habe ich aber ganz andere, eben üble Erfahrungen machen müssen!
-
- Benutzer
- Beiträge: 64
- Registriert: Do 24. Okt 2019, 11:08
Re: dem Grusel-Amt Erlaubnis zu vollständigen Konto-Abfrage geben??
Das werde ich natürlich nicht machen.marsupilami hat geschrieben: ↑Fr 11. Nov 2022, 18:15 Umgekehrt würde ein Schuh draus:
Du müsstest bei der Bank ein Vollmacht hinterlegen, dass das Gruselamt Dingenskirchen in Person von Abt.Leiter Mustermannfrau Zugriff auf das Konto haben darf.
Mit allen Konsequenzen.
Was hat die Fuck-USA mit meinen Grusel-Amt zu tun???Z.B. zwischenstaatlicher Informationsaustauschgesetz und FATCA-USA-Umsetzungsverordnung ect.pp.
-
- Benutzer
- Beiträge: 64
- Registriert: Do 24. Okt 2019, 11:08
Re: dem Grusel-Amt Erlaubnis zu vollständigen Konto-Abfrage geben??
Danke für Eure Hinweise!!
Wie immer helfen mir die meisten, zu einer Entscheidung zu kommen.
Wenn alles vorbei ist - also das Grusi-Amt die Millionen für die nächsten Rands überweisen hat - geb eich Rückmeldung.
Wie immer helfen mir die meisten, zu einer Entscheidung zu kommen.
Wenn alles vorbei ist - also das Grusi-Amt die Millionen für die nächsten Rands überweisen hat - geb eich Rückmeldung.
-
- Benutzer
- Beiträge: 64
- Registriert: Do 24. Okt 2019, 11:08
Re: dem Grusel-Amt Erlaubnis zu vollständigen Konto-Abfrage geben??
Und wie soll ich Kontoauszüge abrufen, wenn ich keinen Zugang habe / nie hatte ?marsupilami hat geschrieben: ↑Fr 11. Nov 2022, 18:15 Ansonsten denke ich wie Koelsch: die werden auf Kontoauszügen bestehen und einen Aufriß machen wg. des nicht angegebenen Kontos.
Re: dem Grusel-Amt Erlaubnis zu vollständigen Konto-Abfrage geben??
Diese Frage musst Du mit der Bank klären. Das Gruselamt wird auf den Auszügen bestehen. Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du der Bank nicht alle geforderten Einwilligungen erteilt, die für einen Online Zugriff nötig sind. Und so lange die nicht vorliegen, darf m.E. Dir die Bank keinen Zugriff gewähren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: dem Grusel-Amt Erlaubnis zu vollständigen Konto-Abfrage geben??
Das Sozialamt hat durchaus eine Rechtsnorm, wonach es von Banken Auskunft erhalten kann, nämlich § 117 Absatz 3 SGB XII:
Das SGB II hat im Übrigen mit § 60 Absatz 2 SGB II eine analoge Rechtsnorm.
Allerdings wären das eben nur Daten zu Einkommen und Vermögen, keine kompletten Auszüge, so dass das Sozialamt wahrscheinlich nicht darauf zurück greifen wird, sondern bei fehlender Mitwirkung versagt oder wegen Zweifel an der Hilfebedürftigkeit ablehnt. Außerdem müsste es diese Auskunft bezahlen (§ 21 Abs. 3 Satz 4 SGB X) und warum sollte sie das, obwohl der TE in der Pflicht ist?(3) Wer jemandem, der Leistungen nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist oder war, die geeignet sind oder waren, Leistungen auszuschließen oder zu mindern, oder für ihn Guthaben führt oder Vermögensgegenstände verwahrt, hat dem Träger der Sozialhilfe auf Verlangen hierüber sowie über damit im Zusammenhang stehendes Einkommen oder Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Leistungen nach diesem Buch im Einzelfall erforderlich ist. § 21 Abs. 3 Satz 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.
Das SGB II hat im Übrigen mit § 60 Absatz 2 SGB II eine analoge Rechtsnorm.
Re: dem Grusel-Amt Erlaubnis zu vollständigen Konto-Abfrage geben??
Und noch ein Hinweis zum Datenabgleich. Mein JC warf mir seinerzeit vor, ein Konto verschwiegen zu haben. Seit dem weiss ich, ich hab nen Doppelgänger
gleicher Name, gleiches Geburtsdatum, damals wohnhaft in einem mir zuvor unbekannten Ort mit Sparkassenfiliale.
Konnte mit der Bank klären, wir sind nicht im gleichen Ort geboren. Dann war Ruhe in dem Punkt mit JC.
gleicher Name, gleiches Geburtsdatum, damals wohnhaft in einem mir zuvor unbekannten Ort mit Sparkassenfiliale.
Konnte mit der Bank klären, wir sind nicht im gleichen Ort geboren. Dann war Ruhe in dem Punkt mit JC.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.