Kundenzahlung gepfändet - Einkommen EKS

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Kessy
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Kundenzahlung gepfändet - Einkommen EKS

#1

Beitrag von Kessy »

Hallo.

Morgen ist der Termin beim Amtsarzt, dann wird sich wohl entscheiden ob ich 2 x 4 Stunden täglich (selbststständig + halbtags sozialversicherungspflichtig) arbeiten kann, oder nicht.

Aktuell habe ich folgende Frage:

Eine Kundin wollte Ratenzahlung machen, hat aber nun überraschenderweise doch den vollen Rechnungsbetrag überwiesen. Der Freibetrag auf dem PKonto war bereits ausgeschöpft, so dass die gesamte Zahlung gepfändet ist.

Online habe ich folgenden (veralteten) Text gefunden:

https://www.rechtsanwalt-imanuel-schulz ... nrechnung/

Auch dass gepfändetes Einkommen, das unwiederbringlich nicht zur Verfügung steht, kein Einkommen ist (hier einmal mangelnder Zufluss), ist eine für betroffene Leistungsberechtigte positive Entscheidung. (B 4 KG 1/10 R)

Meine Fragen:

Trifft das auf meinen Fall zu?
Ist das noch gültig oder bereits überholt?
Wo trage ich den gepfändeten Betrag in die EKS ein, oder führe ich den überhaupt nicht auf?

Viele Grüße.

Kessy
Wer glaubt, dass Buchhalter Bücher halten, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten !
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Koelsch
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Re: Kundenzahlung gepfändet - Einkommen EKS

#2

Beitrag von Koelsch »

Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind als Einkommen zu berücksichtigen Einnahmen in Geld- oder Geldeswert. Grundvoraussetzung für den Einkommenseinsatz ist die Verfügbarkeit des Antragstellers über das von ihm erzielte Einkommen. An dieser tatsächlichen Verfügbarkeit fehlt es insbesondere bei gepfändetem Einkommen.
siehe LSG NSB L 8 AS 48/05 ER Randnummer 15 - http://www.dbovg.niedersachsen.de/jport ... romHL=true
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Kessy
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Re: Kundenzahlung gepfändet - Einkommen EKS

#3

Beitrag von Kessy »

Lieber Koelsch

Vielen Dank für die Info.

Gruß, Kessy
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