Persönliche Assistenz / persönliches Budget SGB IX

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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Aurora
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Persönliche Assistenz / persönliches Budget SGB IX

#1

Beitrag von Aurora »

Es geht um 2 Schützlinge und deren Unterstützung.
Dem nun bewilligten Pflegegrad 2 wird widersprochen.

Er :
ER ist wegen schlechter Wundheilung nach div. Amputationen (hoffentlich) nur temporär bettlägrig.
Seit dem letzten Eingriff darf der Fuß nicht belastet werden.
Muss 3 x wöchentlich zur Kontrolle und Wundversorgung gehen.
Oberkörper vorne kann selbst gepflegt werden, alles andere braucht Hilfe.
Das Kurzzeitgedächtnis verkrümelt sich allmählich.
That's it!

Sie:
Schwindel, extrem unsicherer Stand, Bewusstlosigkeit, Osteoporose, Wirbelfraktur, Treppen abwärts geht es nur rückwärts manchmal auch nur im 4 Füßlerstand.
Auch hier zeigt das Kurzzeitgedächtnis so manches Mal Lücken, die Auffassungsgabe allgemein ist tagesformabhängig.
Probleme mit den Händen machen das Greifen von Gegenständen nur unter Schmerzen möglich. Vieles jedoch auch aus den Händen fallend.


Persönliches Budget kann von Personen mit Behinderung oder Personen, die von Behinderung bedroht sind stellen.
Meist sind die Kosten vom Antragsteller nicht selbst zu stemmen, und so darf die Kasse dafür einspringen.
Die Dienstleistung als solche kann gegen Rechnung und/oder Arbeitsvertrag geregelt und entsprechend entlohnt werden.

- Ab welchem Zeitpunkt/Pflegegrad, ... zählt eine Person als behindert?
- Wer muss die Lohnnebenkosten aus einem Arbeitsverhältnis begleichen? Der Antragsteller/Arbeitergeber oder die Kasse als Träger?
- Wie verhält sich dies sofern es Vermögenswerte gibt?
- Besteht Anspruch auf persönliches Budget obwohl es Pflegegeld gibt?
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marsupilami
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Re: Persönliche Assistenz / persönliches Budget SGB IX

#2

Beitrag von marsupilami »

Der Behinderungsgrad / „Grad der Behinderung“ (GdB)
Der „Grad der Behinderung“ (GdB) wird in Zehnergraden angegeben, der niedrigste liegt bei 20 und der höchste bei 100. Was bedeutet: Ab einem GdB von 20 gilt man als behindert. Bei einem GdB von 50 und höher liegt eine Schwerbehinderung vor.
https://pflegegradantrag.com/behinderungsgrad/


https://www.pflege.de/pflegegesetz-pfle ... enausweis/

https://www.pflege.de/pflegekasse-pfleg ... egegrad-3/
Wird Pflegegeld versteuert?
Die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung sind nicht steuerpflichtig. Dies ist festgelegt im Einkommenssteuergesetz (vgl. EStG, § 3 Nr. 1a).

Wird das Pflegegeld an die Pflegeperson weitergezahlt, muss diese den Betrag ebenfalls nicht versteuern. Voraussetzung ist, dass die Person die Pflege aus „sittlichen“ Gründen vollführt. Die Pflege sollte also auf das Verwandtschafts- oder Freundschaftsverhältnis zurückzuführen sein und nicht aus z.B. monetären Gründen erfolgen (vgl. EstG § 3 Nr.36).
https://www.pflege.de/pflegekasse-pfleg ... flegegeld/
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Diese Beträge können Pflegebedürftige also an Pflegepersonen weitergeben, ohne dass es einen Einfluss auf deren Rente hat. Zahlt der Pflegebedürftige allerdings mehr als das Pflegegeld, kann das für die Pflegeperson als Zuverdienst gelten. Bei Zuverdienst werden ggf. auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig. Ob dieser Zuverdienst angerechnet wird, ist abhängig von folgenden Faktoren:

Der Rentner hat die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.
Die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro (Stand 2020) wurde überschritten.
https://www.pflege.de/pflegekasse-pfleg ... flegegeld/
Signatur?
Muss das sein?
Aurora
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Re: Persönliche Assistenz / persönliches Budget SGB IX

#3

Beitrag von Aurora »

Es geht um https://www.familienratgeber.de/schwerb ... istenz.php
Außerdem stellt sich die Frage ob es diese Leistung bzw. das persönliche Budget zusätzlich um Pflegegeld gibt.
Und falls die PA über ein Anstellungsverhältnis geregelt wird, wer die Lohnnebenkosten zahlt bzw. ob diese pB enthalten sind.
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marsupilami
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Re: Persönliche Assistenz / persönliches Budget SGB IX

#4

Beitrag von marsupilami »

Liegt denn schon ein GdB vor?
Denn wenn ich das mit der Assistenz richtig verstanden habe, gibt's die nur mit festgestelltem GdB.

Abgesehen davon: so wie ich das lese, schließen sich Pflegedienst und Assistenz aus bzw. wird letzteres für Deine Schützlinge nicht in Frage kommen.
Assistenz offenbar vorgesehen für Behinderte in Ausbildung, Studium, Beruf.


Mal bei der KK Deiner Schützlinge anfragen, ob zusätzlich zum Pflegedienst auch Haushaltshilfe - Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen, Betten frisch beziehen ..... - geleistet wird.
Signatur?
Muss das sein?
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