Amtsgericht
Mayen
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
Mayen
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
7 IK 79/21
23.11.2022
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
C.E.
wird die in der Lohnabrechnung für September 2022 vom 10.10.2022 ausgewiesene
und der Schuldnerin bereits ausbezahlte Energiepreispauschale
u n p f ä n d b a r
gestellt.Gründe:
Die Entscheidung entspricht der Billigkeit und der Intension des Gesetzgebers. Ein
Schuldner, welchem nur noch der nach § 850 c ZPO pfändbare Lohnanteil zur
Bestreitung seiner Lebenshaltungskosten zur Verfügung steht, bedarf dieser
staatlichen Beihilfe. Sie ist daher unpfändbar zu stellen.
<folgt: Rechtsmittelbelehrung>
gez. Name
Rechtspfleger
