Wechsel zum Sozialamt - Ändert sich etwas?
Wechsel zum Sozialamt - Ändert sich etwas?
Die BG (Mann und ich) wechselt nun zum SGB XII.
Obwohl festgestellt wurde, dass ich nur unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig bin, werde ich weiterhin für meine Buchhaltungskunden tätig sein.
Meine Fragen sind:
- Unterstehe ich bei betrieblichen Ausgaben weiterhin der „Aufsicht“ des Jobcenters/Sozialamtes?
- Bleibt der Freibetrag von 100,00 € + 20% vom übersteigenden Betrag?
Gruß, Kessy
Obwohl festgestellt wurde, dass ich nur unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig bin, werde ich weiterhin für meine Buchhaltungskunden tätig sein.
Meine Fragen sind:
- Unterstehe ich bei betrieblichen Ausgaben weiterhin der „Aufsicht“ des Jobcenters/Sozialamtes?
- Bleibt der Freibetrag von 100,00 € + 20% vom übersteigenden Betrag?
Gruß, Kessy
Wer glaubt, dass Buchhalter Bücher halten, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten !
- marsupilami
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Re: Wechsel zum Sozialamt - Ändert sich etwas?
Böswillig ausgedrückt: Du kommst vom Regen in die Traufe.
Einkommen wird - wie bei ALG II - angerechnet.
Alterrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, ..... und damit logischerweise auch Erwerbseinkommen.
https://www.existenzgruender.de/SharedD ... glich.html
https://www.finanzen.de/news/grundsicherung-freibetrag
https://www.dahag.de/c/ebs/sozialrecht/ ... glich-1129
Vermögensfreigrenze:
https://www.vdk.de/hessen-thueringen/pa ... en?dscc=ok
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de ... 0-sgb-xii/
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Wechsel zum Sozialamt - Ändert sich etwas?
Meines Wissens nach ist der Freibetrag aus Erwerbstätigkeit im SGB XII 30% des Gewinns, max. jedoch 1/2 RBS 2, also max. 226 € monatlich ab 2023. Einen Grundfreibetrag gibt es nicht. Ideal wäre also ein Jahresgewinn von 9.040 € (bezogen nur auf Dich), dann schöpfst Du den Freibetrag voll aus und arbeitest auch nicht "umsonst".
"Aufsicht" über Dich wird nicht mehr das Jobcenter, sondern das Sozialamt führen. Die Abrechnung soll viel einfacher sein, da Du keine EKS mehr anfertigen musst, sondern der steuerliche Gewinn gem. Einkommensteuererklärung für die sozialrechtlichen Freibeträge herangezogen wird. Du hast also deutliche Erleichterungen bei Betriebsausgaben, welche nicht mehr alle einzeln durch die Sozialbehörde geprüft werden.
Welcher Gewinn wann gilt, weiss ich leider nicht, da der steuerliche Gewinn ja meist erst ein oder zwei Jahre später feststeht.
Das Schonvermögen im SGB XII steigt ab 2023 übrigens auf 10.000 € zzgl. Kfz bis zu 7.500 €: https://www.sovd.de/aktuelles/meldung/s ... zu-niedrig
"Aufsicht" über Dich wird nicht mehr das Jobcenter, sondern das Sozialamt führen. Die Abrechnung soll viel einfacher sein, da Du keine EKS mehr anfertigen musst, sondern der steuerliche Gewinn gem. Einkommensteuererklärung für die sozialrechtlichen Freibeträge herangezogen wird. Du hast also deutliche Erleichterungen bei Betriebsausgaben, welche nicht mehr alle einzeln durch die Sozialbehörde geprüft werden.
Welcher Gewinn wann gilt, weiss ich leider nicht, da der steuerliche Gewinn ja meist erst ein oder zwei Jahre später feststeht.
Das Schonvermögen im SGB XII steigt ab 2023 übrigens auf 10.000 € zzgl. Kfz bis zu 7.500 €: https://www.sovd.de/aktuelles/meldung/s ... zu-niedrig
Re: Wechsel zum Sozialamt - Ändert sich etwas?
Vielen Dank für die Antworten.
Keine EKS mehr
keine Angst mehr, dass Ausgaben aberkannt werden
nicht mehr dieses rechnerische Gewusel zwischen Finanzamt und Jobcenter
maximal 226,00 € Freibetrag pro Person
Und zur Krönung noch diese unkompetende Sachbearbeiterin endlich vom Hals
Juhuu
Keine EKS mehr
keine Angst mehr, dass Ausgaben aberkannt werden
nicht mehr dieses rechnerische Gewusel zwischen Finanzamt und Jobcenter
maximal 226,00 € Freibetrag pro Person
Und zur Krönung noch diese unkompetende Sachbearbeiterin endlich vom Hals
Juhuu
Wer glaubt, dass Buchhalter Bücher halten, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten !
Re: Wechsel zum Sozialamt - Ändert sich etwas?
Warte mal ab, ob evtl. noch jemand sagen kann, welcher Gewinn jeweils für die Berechnung der Freibeträge zählt: der Gewinn des Vorjahres, der aus der letzten abgegebenen Einkommensteuererklärung (also ggf. Vor-Vorjahr) oder der aktuelle Gewinn des laufenden Jahres, der dann rückwirkend zugrunde gelegt wird.
Dann wäre noch gut zu wissen, ob Du auch mehr als 3 Stunden täglich tätig sein darfst, ohne den SGB XII-"Status" zu verlieren. (Ist bei Selbständigkeit natürlich sowieso etwas schwer zu messen, wie lange man nun tatsächlich gearbeitet hat und was zu Pausen oder Arbeitsvorbereitung zählt.)
Eine weitere interessante Frage wäre, was Du noch an Betriebsausgaben "unterbringen" kannst, was im Vergleich zum Jobcenter früher nicht ging. Beispiel wäre ein hochpreisiger Computer für die Erledigung der Buchführung. Den hätte das Jobcenter sicher nicht anerkannt, geht aber bei der Steuer durch. Anderes Beispiel wäre ein betriebliches Kfz, sofern nötig. Gibt es evtl. weitere Dinge, die anderen noch einfallen? Dienstreisen? Bewirtungen?
Re: Wechsel zum Sozialamt - Ändert sich etwas?
Kin Mensch im Sozialamt kontrolliert, wie lange der Selbständige wirklich arbeitet. Ansonsten wird bei den Betriebsausgaben kaum kontrolliert.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Wechsel zum Sozialamt - Ändert sich etwas?
Also die Geschäftspartner öfter mal zum Essen einladen. Trinken nicht vergessen.
Re: Wechsel zum Sozialamt - Ändert sich etwas?
So isses. Und im Normalfall möchte das Amt den letzten Steuerbescheid als Gewinnnachweis.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- Registriert: So 8. Okt 2017, 17:41
Re: Wechsel zum Sozialamt - Ändert sich etwas?
Bitte aber beachten, dass beim Finanzamt z.B. die Anschaffung eines Kfz oder eines Computers über die Jahre abgeschrieben wird, also nicht der volle Betrag zum Abzug kommt.