Hartz IV Aufstocker, die ihre Unterlagen zu spät eingereicht haben, haben dennoch einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV). Wenn die Frist zur Einreichnung verpasst wurde, haben Betroffene demnach trotzdem einen Anspruch auf Leistungen.
Ausführlich: https://www.gegen-hartz.de/urteile/vers ... einstellen
BSG B 4 AS 64/21 R - keine Leistungseinstellung bei verspätet eingereichten Unterlagen
BSG B 4 AS 64/21 R - keine Leistungseinstellung bei verspätet eingereichten Unterlagen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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