Kontaktblatt vom Jobcenter, Einladungen nun noch öfter

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Antworten
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Kontaktblatt vom Jobcenter, Einladungen nun noch öfter

#1

Beitrag von Olivia »

Das Jobcenter hat mir Anfang der Woche ein Kontaktblatt mit der Mailadresse und Faxnummer meines Ansprechpartners mitgegeben. Gleichzeitig wurde mir mitgeteilt, dass Einladungen nun alle 8 Wochen stattfinden sollen. :ohnmacht: Die Häufigkeit der Einladungen wäre gesetzliche Vorschrift.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kontaktblatt vom Jobcenter, Einladungen nun noch öfter

#2

Beitrag von Koelsch »

Müsste ja dann im Bürgergeldgesetz zu finden sein. Muss ich mal bei Gelegenheit genauer gucken. Beim ersten Überfliegen fand ich das nicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Kontaktblatt vom Jobcenter, Einladungen nun noch öfter

#3

Beitrag von marsupilami »

Die Meldepflicht lässt es nicht zu, dass die Agenturen für Arbeit bzw. die Jobcenter nach dem SGB II im Rahmen ihrer Kundenkontaktpflege Arbeitslose verhäuft in kurzen Abständen zum Aufsuchen der Dienststelle einladen. Hier zieht das Bundessozialgericht in seiner aktuellen Rechtsprechung nunmehr Grenzen.
https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 27224.html
Ein entsprechendes Urteil habe ich aber nicht gefunden.

Ebenfalls keine Vorschrift, wie oft genau der / die Kunde'in "vorgeladen" werden darf.

Zumindest sind in dem Ausschnitt div. andere §§ verlinkt, wo man was nachlesen könnte zum Thema.


Was mir noch einfällt: der allgemeine Spruch in der Vorladung - man möchte über die berufliche Situation sprechen - alleine genügt meines Wissens nach auch nicht einfach so.


Nachtrag: Threads in anderen Foren geben auch nicht viel her.
https://www.elo-forum.org/threads/ist-e ... de.210645/

Noch'n Nachtrag: unbedingt jedesmal Fahrtkosten-Erstattung verlangen und Erscheinen bestätigen lassen!
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Kontaktblatt vom Jobcenter, Einladungen nun noch öfter

#4

Beitrag von Olivia »

Danke, Marsu. Eine Fahrtkostenerstattung kommt nicht in Frage, da das Jobcenter in der EKS bereits eine Sozialmonatskarte anerkennt.

Ich habe zur Kundenkontaktdichte das hier aus dem Kreis Rhein-Hunsrück gefunden:
Aktivierung
U25:
Arbeitslose Kundinnen und Kunden der Altersgruppe U25 werden monatlich kontaktiert.

Ü25:
Alle marktnahen Kundinnen und Kunden erhalten im Abstand von 2 Monaten ein Beratungsangebot.

Alle marktfernen Kundinnen und Kunden erhalten im Abstand von 4 Monaten ein Beratungsangebot. Bei marktfernen Kundinnen und Kunden können zur Sicherstellung der Kontaktdichte Folgegespräche im Rahmen von Gruppeninformationen durchgeführt werden.

Vermittlungsvorschläge und konkrete Vereinbarungen aus der Eingliederungsvereinbarung sind durch Zwischenkontakte zeitnah nachzuhalten.

Profillage „I“
Kundinnen und Kunden in der Profillage I (Integriert aber hilfebedürftig) werden mindestens alle 6 Monate kontaktiert.
Also was gilt denn nun bei Selbständigen? Die sind doch eigentlich integriert? Oder ist das vom Gewinn abhängig?

Aber man lese auch das hier:
Intensivkunden:
Jede Integrationsfachkraft betreut 3 (Teilzeitmitarbeiter/innen 2) mit der Teamleitung abgestimmten Kundinnen und Kunden intensiv. Die Kontaktdichte beträgt hier 1 Kontakt mindestens alle 2 Wochen unter der Prämisse „kein Kontakt ohne konkretes Angebot“. Ausscheidende Kundinnen und Kunden werden durch Nachrücker ersetzt.

https://jobcenter-rhein-hunsrueck.de/wp ... JC_RHK.pdf
:ohnmacht: :ohnmacht:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kontaktblatt vom Jobcenter, Einladungen nun noch öfter

#5

Beitrag von Koelsch »

Frag einfach mal nach, man möge Dir die Rechtsgrundlage für die kurze Einladungszeit nennen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Kontaktblatt vom Jobcenter, Einladungen nun noch öfter

#6

Beitrag von Olivia »

Das werde ich beim nächsten Termin mal machen. Dazu kommt, dass die Einladungen nun recht kurzfristig sind - Zugang ca. 1 Woche vor dem Termin, manchmal sogar noch kürzer. Da die Post öfters schlampt, kam ein Brief auch erst mal nach dem Termin an. Zum Glück gab es keine Sanktion!

Mir scheint, dass das JC nun alle Termine nachholen will, die in der Corona-Krise nicht möglich waren. Hat da jemand ähnliche Erfahrungen?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Kontaktblatt vom Jobcenter, Einladungen nun noch öfter

#7

Beitrag von marsupilami »

Olivia hat geschrieben: Mi 7. Dez 2022, 11:16 Die Häufigkeit der Einladungen wäre gesetzliche Vorschrift.
Wie Koelsch schon schrub: man möge Dir den einschlägigen § nennen.

Das gleiche wie diese kurzen Fristen.
Auch beim JC sollte bekannt sein, dass bei der Post Fachkräfte fehlen und somit öfter als sonst Briefe verspätet oder gar nicht ausgeliefert werden.
Signatur?
Muss das sein?
schimmy
Benutzer
Beiträge: 6390
Registriert: Do 14. Apr 2011, 17:03

Re: Kontaktblatt vom Jobcenter, Einladungen nun noch öfter

#8

Beitrag von schimmy »

Gehe wenn möglich mit einem Beistand zum Termin.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Kontaktblatt vom Jobcenter, Einladungen nun noch öfter

#9

Beitrag von marsupilami »

Genau.
Signatur?
Muss das sein?
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“