Klage vorm SG zur Fristwahrung

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petra-2021
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Klage vorm SG zur Fristwahrung

#1

Beitrag von petra-2021 »

Ich wünsche Euch allen hier Fragenden, Lesenden und vor allem den Antwortenden, daß Ihr gesund aus dem alten Jahr entschwunden seid und es für den Rest des jetzigen auch bleibt!

Bei mir geht die Sch.. mit dem Haus des Grauens viewtopic.php?p=618639 immernoch weiter, obwohl ich ja seit März altersmäßig gar keine Kundin mehr bin!

Jetzt will, muß ich Klage gegen das HdG einreichen. Die behaupten dreist, mein Widerspruch sei nur per Mail eingetroffen - obwohl ich ihn zusätzlich auch per Fax gesendet habe. Und einfache Mail wird ja angeblich nicht mehr anerkannt.

Um sicher zu gehen, daß mir nicht ein Fehler unterläuft, habe ich mal einige Punkte aufgeschrieben und bitte Euch, zu prüfen, ob es irgendwelche gibt, die ich vergessen oder falsch widergegeben habe.

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Klage vorm SG zur Fristwahrung:

Diese Punkte müssen im Schreiben enthalten sein:

Absender

SG-Adresse - allgemein (?)

Datum

Hiermit reiche ich Klage zur Fristwahrung gegen das HdG [Name regionales Jobcenter] ein
gegen den Widerspruchsbescheid vom ... 30.11.22 - Datum Poststempel 05.12.22 - erhalten am 07.12.22
wegen "Erstattung von Leistungen nach dem SGB für die Zeit vom 01.01.1900 bis zum 31.12.2022"!

Die Begründung wird nachgereicht!

handschriftliche Unterschrift

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* Ist dieser Text ausreichend?

* Wenn ich schreibe: "erhalten am 7.12." gilt diese Datum als Zustelldatum und die Frist zur Klage beginnt am 08.12.22. Richtig?
Wenn ich das Zustelldatum aber nicht erwähne, gilt doch "am 3. Tag zugestellt" - also am 08.12. und die Klagefrist beginnt am 09.12. Ich gewinne also einen Tag. Richtig?


Als Datum zur Fristwahrung der Klage zählt der Tag des Eingangs bei Gericht - nicht der, an dem man das Schreiben der Brieftaube/der Post übergibt.

WICHTIG: Die Klage muß schriftlich eingereicht werden und darf nicht, wie ich es jahrelang praktiziert habe, per einfacher Mail übermittelt werden!

Hierzu scheint es allerdings in den Bundesländer unterschiedliche Vorgaben zu geben!

Auf der Seite des Justizministeriums Sachsen findet sich bei der Suche nach "Einreichung einer Klage per EMail?" das Suchergebnis: NULL !
https://www.justiz.sachsen.de/smj/suche ... r+EMail%3F

Sachsen-Anhalt s. https://mj.sachsen-anhalt.de/impressum
"Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! "

Bei Haufe steht:
"Eine Klageerhebung per E-Mail hingegen sei nur dann zulässig, wenn die E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sei."
https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 31776.html


** Zu dieser Frage würde ich gerne die hier aktiven Anwälte hören:

Per Fax kann ich eine Klage, mit meiner händischen Unterschrift versehen, problemlos einreichen.

Wenn ich genau dieses Schreiben digital in eine pdf umwandle und per EMAIL ans Gericht versende - wird dies anerkannt?

.
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Koelsch
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Re: Klage vorm SG zur Fristwahrung

#2

Beitrag von Koelsch »

Vergiss bitte aus Sicherheitsgründen die email. Reich es per Einschreiben ein und wahre die Frist 8.1.23 dann bist Du auf der sicheren Seite. Klageschrift ist m.E. ausreichend.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Klage vorm SG zur Fristwahrung

#3

Beitrag von marsupilami »

Die Begründung sollte dann aber auch zeitnah nachgereicht werden.
Signatur?
Muss das sein?
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