EKS Einkommen viel höher als erwartet

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
robsentopsen
Benutzer
Beiträge: 32
Registriert: Di 3. Jan 2023, 19:49

Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#26

Beitrag von robsentopsen »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Mi 4. Jan 2023, 21:41
robsentopsen hat geschrieben: Mi 4. Jan 2023, 13:41 ...
und kann ich im besagten BWZ geleistete Zahlungen an das FA ( Einkommenssteuer für '21 und Einkommensvorsteuer für '22 ) als Abfluss angeben ?
...
:willkommen:

Wenn ich das richtig sehe, dann ist diese Frage noch offen, oder?

Bei mir wurden Einkommenssteuerzahlungen (bisher) als private Ausgabe angesehen. Deren Begründung, in Kurzform:
- Einkommenssteuer ist keine betrieblich verursachte Steuer.
- diese Steuerzahlung betrifft nicht den BWZ, sondern einen älteren Zeitraum.
...
Hallo, ja, die Frage war noch offen.
Aber ich zahle doch Einkommenssteuer auf mein "durch selbständige Arbeit erwirtschaftetes" Einkommen, wieso sollte das nicht betrieblich sein..?
..und das die Steuerzahlung nicht den BWZ betrifft geht ja gar nicht anders, da ich ja erst das Wirtschaftsjahr abschließen muss, bevor ich ein Erklärung abgeben kann.. Die USt. bezieht sich ja auch nicht auf den BWZ, da ich sie später dem FA zurückgebe, zählt aber als Zufluss.
robsentopsen
Benutzer
Beiträge: 32
Registriert: Di 3. Jan 2023, 19:49

Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#27

Beitrag von robsentopsen »

Olivia hat geschrieben: Mi 4. Jan 2023, 21:06 Hast Du die Tankbelege für die 500 € Spritkosten aufgehoben? Auf den Tankbelegen sollte als Tankstelle kein Urlaubsort und keine Tankstellen im entfernten Ausland stehen, es sei denn, Du bist dort tätig gewesen.
Ja.., die sammle ich gewissenhaft, da ich die ja auch für die Steuer beim FA brauche
robsentopsen
Benutzer
Beiträge: 32
Registriert: Di 3. Jan 2023, 19:49

Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#28

Beitrag von robsentopsen »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Mi 4. Jan 2023, 21:41
robsentopsen hat geschrieben: Mi 4. Jan 2023, 13:41 ...
und kann ich im besagten BWZ geleistete Zahlungen an das FA ( Einkommenssteuer für '21 und Einkommensvorsteuer für '22 ) als Abfluss angeben ?
...

Die Einkommenssteuervorrauszahlungen müssten sich aber für Dich positiv auswirken. Wenn sie im BWZ geleistet wurden und den Zeitraum des BWZ betreffen. Und da beißt sich die Katze in den Schwanz, denke ich. Denn, wenn man schon ALG-2 zum Überleben braucht, worauf sollte man denn Einkommenssteuern berechen können?

Vermutlich wird das JC damit argumentieren, dass Du dem FA von deinen geringen Einkünften hättest berichtet können und um Aussetzung der Vorrauszahlungen hättest bitten können. Hätte, hätte, Kettenhemd. Das JC hat Dich ja anscheinend auch nicht darauf hingewiesen, oder?
Die Einkommenssteuervorauszahlung kann ja gar nicht den BWZ betreffen, da es ja eine Vorauszahlung ist, auf eine vermutete in der Zukunft zu zahlende Steuer.
Und beim FA sind ca. 9000€ steuerfrei, danach fallen Steuern an.. also selbst wenn ich 12000 € im Jahr verdiene, reicht das nicht zum leben, aber ich zahle Steuern auf ca.3000€...
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#29

Beitrag von tigerlaw »

robsentopsen hat geschrieben: Do 5. Jan 2023, 11:25 (...)

Hallo, ja, die Frage war noch offen.
Aber ich zahle doch Einkommenssteuer auf mein "durch selbständige Arbeit erwirtschaftetes" Einkommen, wieso sollte das nicht betrieblich sein..?
..und das die Steuerzahlung nicht den BWZ betrifft geht ja gar nicht anders, da ich ja erst das Wirtschaftsjahr abschließen muss, bevor ich ein Erklärung abgeben kann.. Die USt. bezieht sich ja auch nicht auf den BWZ, da ich sie später dem FA zurückgebe, zählt aber als Zufluss.
Noch einmal, wie auch schon HarzerUrvieh schrieb:

Die ESt-Zahlung ist keine Betriebsausgabe, sondern sie wird ja erst auf den Ertrag festgesetzt (nachdem die Ausgaben abgesetzt wurden).

WAs wäre denn, wenn Du Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH wärst, würdest Dir nur ein Taschengeld von 500,00 € als GF-Vergütung gönnen und nach Abschluss des Geschäftsjahrs einen großen Teil des Firmengewinns an Dich auszahlen: Dann würde darauf Einkommensteuer auf Kapitalerträge festgesetzt werden (die [anzurechnende] Körperschaftssteuer der GmbH sei mal ausgeblendet).

Diese Einkommensteuerzahlung könntest Du doch auch nicht in die Bücher der GmbH als Ausgaben mit aufnehmen

Zugegeben, ein extrem schiefes Beispiel, aber ich wollte hier nur die Grundidee verdeutlichen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
robsentopsen
Benutzer
Beiträge: 32
Registriert: Di 3. Jan 2023, 19:49

Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#30

Beitrag von robsentopsen »

hm, das verstehe ich nicht..aber egal, ich dachte nur an das Abluss - Zufluss - Prinzip..und das die Einkommensteuer halt betrieblich ist, da sie ja dadurch entsteht, dass ich arbeite. Also wenn ich im BWZ nicht arbeiten gehe oder, so wenig wie möglich, dann hätte ich am Ende mehr Geld ???
robsentopsen
Benutzer
Beiträge: 32
Registriert: Di 3. Jan 2023, 19:49

Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#31

Beitrag von robsentopsen »

komischerweise gibt es in der EKS den Punkt B17 "gezahlte Vorsteuer"...
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89398
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#32

Beitrag von Koelsch »

Das ist die Umsatzsteuer, die Du gezahlt hast:
Einkauf € 100 netto plus € 19 "Vorsteuer" = € 119 von Dir gezahlt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
robsentopsen
Benutzer
Beiträge: 32
Registriert: Di 3. Jan 2023, 19:49

Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#33

Beitrag von robsentopsen »

Ich kann für 100 Km 10€ Betriebsausgaben geltend machen, bezahle aber schon allein für 8 Liter Diesel 14 € !! Eigentlich nochmals ein Anreiz lieber zu Hause zu bleiben...
robsentopsen
Benutzer
Beiträge: 32
Registriert: Di 3. Jan 2023, 19:49

Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#34

Beitrag von robsentopsen »

Koelsch hat geschrieben: Do 5. Jan 2023, 20:56 Das ist die Umsatzsteuer, die Du gezahlt hast:
Einkauf € 100 netto plus € 19 "Vorsteuer" = € 119 von Dir gezahlt.
und was ist dann Spalte B18 in der EKS "an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer" ??
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89398
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#35

Beitrag von Koelsch »

Wenn Du mehr Du mehr USt. über Deine Rechnungen eingenommen hast als per Vorsteuer gezahlt, dann musst Du die Differenz ans FA abführen und der Betrag kommt in B18
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
robsentopsen
Benutzer
Beiträge: 32
Registriert: Di 3. Jan 2023, 19:49

Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#36

Beitrag von robsentopsen »

Ich denke ich habe es verstanden, Vorsteuer ist von mir bezahlte Ust. B17 in der EKS (habe ich leider so gut wie nicht), und B18 gezahlte Ust. ans Finanzamt habe ich auch nicht. Allerdings 800€ gezahlte Einkommens- und Einkommensvorsteuer (die nicht als Abfluss gelten) und 1500€ eingenommene Ust die aber als Zufluss zählt. Prima
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89398
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#37

Beitrag von Koelsch »

So isses
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#38

Beitrag von Olivia »

tigerlaw hat geschrieben: Do 5. Jan 2023, 19:24 WAs wäre denn, wenn Du Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH wärst, würdest Dir nur ein Taschengeld von 500,00 € als GF-Vergütung gönnen und nach Abschluss des Geschäftsjahrs einen großen Teil des Firmengewinns an Dich auszahlen: Dann würde darauf Einkommensteuer auf Kapitalerträge festgesetzt werden (die [anzurechnende] Körperschaftssteuer der GmbH sei mal ausgeblendet).

Diese Einkommensteuerzahlung könntest Du doch auch nicht in die Bücher der GmbH als Ausgaben mit aufnehmen
Für den Bereich der Grundsicherung und Sicherstellung des Existenzminimums ist dieser Vergleich jedoch zurückzuweisen, denn Ausgaben für Steuerzahlungen sind nicht im Regelsatz enthalten und dieser stellt definitionsgemäss das Existenzminimum dar. Die Freibeträge stehen daneben gesondert zur Verfügung. Es ist dem Gesetz nicht zu entnehmen, dass diese Freibeträge für Einkommensteuerzahlungen zu verwenden sind. Und nun?
Deadpool
Benutzer
Beiträge: 217
Registriert: So 24. Jul 2022, 14:09

Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#39

Beitrag von Deadpool »

Sind es schlimmstenfalls Schulden. Das hatten wir in dem anderen Thread schon ausführlich diskutiert.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#40

Beitrag von Olivia »

Na ja, nicht unerheblich, wenn man kein Geld hat.......

Der Thread befindet sich hier viewtopic.php?t=29514
jcgeschaedigter
Benutzer
Beiträge: 1319
Registriert: So 8. Okt 2017, 17:41

Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#41

Beitrag von jcgeschaedigter »

robsentopsen hat geschrieben: Do 5. Jan 2023, 21:03 Ich kann für 100 Km 10€ Betriebsausgaben geltend machen, bezahle aber schon allein für 8 Liter Diesel 14 € !! Eigentlich nochmals ein Anreiz lieber zu Hause zu bleiben...
Deshalb ist ein offizielles betriebliches Kfz sinnvoller, da man dort alle realen Kosten absetzen kann.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#42

Beitrag von Olivia »

Offizielles betriebliches Kfz und für den Privatbereich Car-Sharing kann sich durchaus lohnen, wenn es mit den Kilometern "brenzlig" wird.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#43

Beitrag von HarzerUrvieh »

robsentopsen hat geschrieben: Do 5. Jan 2023, 11:25 ...
Aber ich zahle doch Einkommenssteuer auf mein "durch selbständige Arbeit erwirtschaftetes" Einkommen, wieso sollte das nicht betrieblich sein..?
...
Einkommenssteuer zahlt man auf sein "privates" Einkommen, nicht auf die betrieblichen Einnahmen oder Gewinne.
Ein "Grundkurs Steuern" wäre vielleicht was für Dich...
robsentopsen hat geschrieben: Do 5. Jan 2023, 11:39 Die Einkommenssteuervorauszahlung kann ja gar nicht den BWZ betreffen, da es ja eine Vorauszahlung ist, auf eine vermutete in der Zukunft zu zahlende Steuer.
Und beim FA sind ca. 9000€ steuerfrei, danach fallen Steuern an.. also selbst wenn ich 12000 € im Jahr verdiene, reicht das nicht zum leben, aber ich zahle Steuern auf ca.3000€...
Die Einkommenssteuer-Vorrauszahlung betrifft sehr wohl den BWZ, wenn sie im BWZ geleistet werden muss. Denn, die Vorrauszahlung fällt dann im BWZ an und betrifft sogar "steuerlich" den gleichen Zeitraum.

Nur, wenn man Einkommenssteuer-Vorrauszahlungen in einem BWZ leisten muss, dann hat man sich entweder zu blöde angestellt oder ist nicht bedürftig oder befindet sich in den ersten sechs Monaten der Bedürftigkeit (H4). Wie Du selbst festgestellt hast, gibt es einen Freibetrag. Dieser Freibertag orientiert(e) sich am Existenzminimun. Es kann also nicht sein, dass Du H4-Leistungen beziehst und gleichzeitig Einkommensteuerpflichtig bist.

Die Einkommenssteuervorrauszahlung kann man "aufheben" lassen. Anruf beim FA, Deine Lage schildern und eventuell vom Steuerberater bestätigen lassen. I.d.R. bekommst Du die Vorrauszahlungen sofort erlassen und bei ganz großer Not, sogar erstattet. Kommt zwar immer auf´s FA an, aber frag halt mal nach.

Viel Erfolg!
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#44

Beitrag von HarzerUrvieh »

robsentopsen hat geschrieben: Do 5. Jan 2023, 21:03 Ich kann für 100 Km 10€ Betriebsausgaben geltend machen, bezahle aber schon allein für 8 Liter Diesel 14 € !! Eigentlich nochmals ein Anreiz lieber zu Hause zu bleiben...
Dein Fahrzeug (der Transporter) ist ein zu 100% betrieblich genutztes Fahrzeug, das nicht für private Fahrten geeignet ist. Basta! Lass Dir nichts anderes einreden. Für den privaten Bedarf hast Du dein Moped, den ÖPNV und den Fußbus.

Alle Kosten, wie Diesel, Fahrzeugreinigung (sauberes Erscheinungsbild usw.), Reparaturen, Reifen, was weiß ich was alles an Deinem Transporter anfällt, kannst/musst Du als betriebliche Ausgabe in die EKS eintragen.

Zusätzlich hast Du bestimmt, z.B. für Akquise, Dein privates Moped betrieblich eingesetzt. Und dafür bekommst Du, für jeden betrieblichen KM, 10 Cent.

Hast Du keine detaillierte Aufforderung erhalten ein Fahrtenbuch für den Transporter zu führen, dann braucht das JC auch keins. ;-)
Kommt es zur Klage (und dazu kommt es), dann kannst Du das Fahrtenbuch immer noch erstellen und einreichen, wenn das Gericht dies verlangt. Das Du selbst ggü. dem FA kein Fahrtenbuch für den Transporter brauchst, sollte ausreichend begründen, warum Du nicht unaufgefordert ein Fahrtenbuch führst. Schließlich bist Du Unternehmer und kein Verwalter.

Für Dein Moped brauchst Du auch kein Fahrtenbuch, wenn das nicht explizit vorher angefordert wurde, denn auch da hällst Du dich an die Dir bekannten Regeln des FA. Also nur Notizen zu den einzelnen Fahrten.

So wird ein Schuh daraus...
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#45

Beitrag von Pegasus »

Dein Fahrzeug (der Transporter) ist ein zu 100% betrieblich genutztes Fahrzeug, das nicht für private Fahrten geeignet ist. Basta! Lass Dir nichts anderes einreden. Für den privaten Bedarf hast Du dein Moped, den ÖPNV und den Fußbus.
Genau dieses Problem hatte ich mit einen 7,5 - Tonner, offene Ladefläche. Lebte sehr citynah, konnte alles zu Fuss /Rad erreichen. Trotzdem monatelang Ärger mit den JC. :arge:
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#46

Beitrag von HarzerUrvieh »

Wieso? Die offene Ladefläche bietet sich doch gerade zu für private Zwecke an. Fahrräder drauf werfen und ab ins Blaue. Oder, noch besser, ins Blaue und dann auf der Ladefläche zelten... :8:

Aber ja, den Ärger habe ich auch. Bei mir war die Formulierung der Anforderung eines Fahrtenbuches so wie dessen Ausführung so schwammig, dass es direkt als "kein Textbaustein" erkennbar. Und auch fünf Jahre später steht es noch in den Sternen, ob ich ein Fahrtenbuch einreiche oder nicht...

Mein Transporter erfüllt übrigens auch die Kriterien, weshalb man ggü. dem FA kein Fahrtenbuch führen oder das eine Prozent abführen muss.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
robsentopsen
Benutzer
Beiträge: 32
Registriert: Di 3. Jan 2023, 19:49

Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#47

Beitrag von robsentopsen »

..ich hatte heute ein Telefonat mit meinem Bearbeiter in der Leistungsabteilung. Ich gab an, dass ich ein 100% betriebliches Fahrzeug habe und das in der EKS auch so angeben möchte.., und dazu kein Fahrtenbuch führe. Ob ich den einfach meine Tankquittungen und sonstigen Aufwendungen absetzten könnte. Der Bearbeiter meinte, ja das ginge so, nur die Fahrten ( und auch Rückfahrten ) zur Einsatzstätte müsste ich als private Fahrten mit 0.10€ pro km rausrechnen. Daraufhin gegenargumentierte ich, dass ich ständig wechselnde Einsatzorte (Messebau) hätte. Im steuerrechtlichen nennt sich das Einsatzwechseltätigkeit. Er blieb der Ansicht, dass dies nicht absetzbar ist. Nun sind aber meine Fahrten mit dem Kastenwagen voll Werkzeug/Material aber einer der Hauptgründe für die betriebliche Nutzung des KfZ. Was meint Ihr, hat der Bearbeiter Recht ...???
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89398
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#48

Beitrag von Koelsch »

Bitte den SB doch dazu mal die Rechtsgrundlage zu nennen. Mehr ggf. morgen. Ich meine, das sei zumindest im Steuerrecht geklärt. Da ist es Betriebsfahrt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#49

Beitrag von HarzerUrvieh »

robsentopsen hat geschrieben: Mi 11. Jan 2023, 21:51 ...
Der Bearbeiter meinte, ja das ginge so, nur die Fahrten ( und auch Rückfahrten ) zur Einsatzstätte müsste ich als private Fahrten mit 0.10€ pro km rausrechnen. Daraufhin gegenargumentierte ich, dass ich ständig wechselnde Einsatzorte (Messebau) hätte. Im steuerrechtlichen nennt sich das Einsatzwechseltätigkeit. Er blieb der Ansicht, dass dies nicht absetzbar ist. Nun sind aber meine Fahrten mit dem Kastenwagen voll Werkzeug/Material aber einer der Hauptgründe für die betriebliche Nutzung des KfZ. Was meint Ihr, hat der Bearbeiter Recht ...???
Was ein Sachbearbeiter "meint" kann Dir am Popo vorbei gehen...

1. nichts telefonisch klären, daran kann sich nachher niemand erinnern und niemand kann den Gesprächsinhalt beweisen. Bitte alles schriftlich klären.

2. die Fahrten sind betrieblich veranlasst. Du stehst morgen im privaten Teil Deiner Wohnung auf, gehst ins Büro (Arbeitszeit beginnt) und vor dort zum Auto. Da bist ja schon betrieblich unterwegs. Dann fährst Du mit dem Auto (betrieblich) zu Deiner Kundschaft. :jojo:

3. was "meint" denn der Sachbearbeiter, was eine betriebliche Fahrt ist? Etwa nur die Strecken zwischen der ersten und letzten Baustelle? Das wäre ja ziemlich günstig für uns Steuerzahler, denn dann fallen fast nie betriebliche Fahrten an. :lachen:

Es wird nicht mehr lange dauern, dann wirst Du einen Widerspruch einlegen. Dieser wird abgelehnt und Du reichst eine Klage beim Sozialgericht ein. Der übliche Weg bei "Selbstständig vs. Jobcenter". Die kennen/können nur den "harten" Weg...
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#50

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch:
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“