EKS Einkommen viel höher als erwartet

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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marsupilami
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#51

Beitrag von marsupilami »

Ich erlaube mir, Punkt 1 aus HarzerUrvieh's Posting nochmal aufzugreifen:
HarzerUrvieh hat geschrieben: Do 12. Jan 2023, 09:09 1. nichts telefonisch klären, daran kann sich nachher niemand erinnern und niemand kann den Gesprächsinhalt beweisen. Bitte alles schriftlich klären.
Die SB's registrieren auch jeden telefonischen Kontakt mit ihren Kunden im "System".
Heißt aber auch, der Kunde - in diesem Fall robsentopsen - hat keine Ahnung, was genau der SB da in's "System" einträgt.

Und nur weil's im "System" steht, muss es noch lange nicht richtig sein.

Natürlich ist Telefon schneller, aber das ist auch alles.
Schriftlich mit Rechtsgrundlagen - das ist es, was zählt und im Ernstfall gerichts-fest ist.
Signatur?
Muss das sein?
robsentopsen
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#52

Beitrag von robsentopsen »

danke nochmals für eure Unterstützung und hilfreichen Informationen..!!
Ich werde einfach mal den EKS abschicken und dann melde ich mich wieder.

bis dahin, beste Grüße - Robert
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Koelsch
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#53

Beitrag von Koelsch »

Genau so
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#54

Beitrag von HarzerUrvieh »

Viel Erfolg!
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robsentopsen
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#55

Beitrag von robsentopsen »

Hallo alle,
so, ich habe heute die Abschließende Bewilligung per Post erhalten.
Ich muss ca. 2100€ zurückzahlen.
Bei den Betriebsausgaben (B1-B18) wurde soweit alles akzeptiert. Sogar die Tankquittungen und Serviceleistungen für das betriebliche KfZ auch ohne Fartenbuch.
Was allerdings keinen Einfluss in die Berechnung fand sind 413€ unter C1 Einkommenssteuervorrauszahlung , 216€ unter C2 Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung ( ich musste noch im Juni Beiträge zur GKV zahlen da das der erste Monat des BWZ war und die Beiträge ja immer im nachhinein abgebucht werden. (Zufluss-Abfluss-Prinzip?))
Und was anscheinend auch ignoriert wurde sind Mehraufwendungen für Verpflegung bei mehr als 12 Stunden Abwesenheit unter C11.
Wirken sich diese Summen in voller Höhe auf die Rückzahlungsforderung aus ? wenn ja, warum wurden sie nicht mit eingerechnet?
Und ganz allgemein meine Frage : kann ich irgendwo diese Berechnung prüfen lassen ?

danke schonmal und liebe Grüße
Robert
Olivia
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#56

Beitrag von Olivia »

1.) Eine Einkommensteuervorauszahlung ist anzuerkennen, es handelt sich daher daher um einen Fehler des Jobcenters. Hast Du dem JC den Vorauszahlungsbescheid vorgelegt?

2.) Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind m.E. auch absetzungsfähig, und zwar zum Zeitpunkt ihrer Abbuchung.

3.) Mehraufwendungen auf auswärtige Verpflegung wären auch anzuerkennen.

Hat sich das JC in den Begründungen dazu geäussert, wieso das alles unberücksichtigt geblieben ist? Du solltest auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
robsentopsen
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#57

Beitrag von robsentopsen »

nein, keine Kommentare Seitens des Sachbearbeiters. Nur, dass der Betrag grundsätzlich in einer Summe zu erstatten ist.
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Koelsch
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#58

Beitrag von Koelsch »

Also entsprechender Widerspruch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#59

Beitrag von HarzerUrvieh »

Wer Einkommenssteuer-Vorrauszahlungen leisten kann, ist nicht bedürftig. Würde ich, wenn ich SB wäre, argumentieren.
Begründung: Die ESt-VA kann man mit sofortiger Wirkung auf 0,00 Euro setzen lassen. Einfach mal dem FA die Situation schildern, zur Not beim Steuerberater um Unterstützung bitten. Ich schreibe das, damit Du dir schon mal Gedanken machen kannst, wie Du diese Kuh vom Eis bekommst ;-)

Die KV-Beiträge beziehen sich auf einen Zeitraum vor dem BWZ. Da bestand keine Bedürftigkeit oder zumindest nur in Höhe der KV-Beiträge. Die wiederum hätte das JC übernehmen können. Auch hier, überlege Dir schon mal Deine Begründung, weshalb sie es doch anzuerkennen haben oder weshalb Du die KV-Beitragsübernahme durch das JC damals nicht beantragen "konntest". Vielleicht warst Du ja auf Geschäftsreise o.ä.?

Die Mehraufwendungen sind voll anzuerkennen.

2100,- Rückzahlung
- 413,- C1 ESt-VA
- 216,- C2 KV-Beitrag
= 1471,- Rest Rückforderung

Hattest Du 1471,- "C11 Verpflegungsmehraufwand"? Oder fehlt da noch ein Betrag, der bisher nicht genant wurde?

Edit meint: das ist alles nur Meinung, kein fundiertes Wissen :Daumen:
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#60

Beitrag von robsentopsen »

ich hatte 14 Tage ausserhalb mit Übernachtung im BWZ
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#61

Beitrag von robsentopsen »

und was ist mit der Einkommenssteuernachzahlung für 2021 (443€). Die musste ich im besagten BZW auch noch leisten. Kann das auch angerechnet werden?
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Koelsch
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#62

Beitrag von Koelsch »

Nimm es mit in den Widerspruch, aber es ist zweifelhaft, dass JC das anerkennt.
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#63

Beitrag von robsentopsen »

kann ich das selber mit dem Wiederspruch? oder brauche ich da einen Anwalt? Gibt es eigentlich Beratungsstellen, wo man mal mit dem Bescheid hinkann und die schauen sich das an?
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Koelsch
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#64

Beitrag von Koelsch »

Widerspruch kannst Du selbst. Stell ihn vorher mal zum bemeckern hier ein

Zu den alten Steuerschulden, lies Dich mal hier durch - viewtopic.php?t=29514
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#65

Beitrag von robsentopsen »

ach so, die Einkommenssteuer für 2021 (443€) war im September fällig und wurde da auch von mir bezahlt. also im besagten BZW. Ich kann die Steuer ja erst zahlen, wenn ich vom FA den Bescheid bekomme.
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#66

Beitrag von Koelsch »

Da gehen die Ansichten leider auseinander, wie im verlinkten Fred aufgezeigt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#67

Beitrag von HarzerUrvieh »

robsentopsen hat geschrieben: Mo 20. Feb 2023, 21:26 ach so, die Einkommenssteuer für 2021 (443€) war im September fällig und wurde da auch von mir bezahlt. also im besagten BZW. Ich kann die Steuer ja erst zahlen, wenn ich vom FA den Bescheid bekomme.
Ich sehe es auch so, dass die Steuer erst dann gezahlt werden kann, wenn der Bescheid vorliegt. Allerdings war die Steuerschuld ja bei Abgabe der Steuererklärung bekannt, da hätte man eine Rückstellung bilden können. Dein Schonvermögen hätte es nicht übertroffen und damit wärst liquide gewesen. Ich stehe derzeit vor dem gleichen Problemchen...

Auch hier wieder, sacken lassen und sich eine gute Begründung überlegen, weshalb Du Recht hast ;-)
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#68

Beitrag von jcgeschaedigter »

Liegen für den Verpflegungsmehraufwand in den 14 Tagen Belege (Restaurantquittungen etc.) vor?

Ich rechne in diesem Fall nicht nach C11 ab, denn dort wird nur die Pauschale von 6 Euro/Tag berechnet.

Laut "Fachlichen Hinweisen" der BA können über die Pauschale hinaus Verpflegungsmehraufwendungen
nur abgesetzt werden, soweit sie tatsächlich angefallen und nachgewiesen sind. Die Obergrenze bildet für tatsächlich nachgewiesene Mehraufwendungen die geltenden steuerrechtlichen Regelungen (BSG vom 11.12.2012 Az. B 4 AS 27/12 R) in der Fassung des Bundesreisekostengesetzes und des Einkommensteuergesetzes ab dem 01.01.2020.
(FH vom 22.08.2022, Seite 48, Punkt 11.140)

Allerdings streite ich mich gerade mit dem JC auch wegen dieses Punktes vor dem Sozialgericht, weil das JC den (nachgewiesenen) Verpflegungsmehraufwand nicht anerkennen will. Und was man so hört, scheinen sich die JC generell in dem Punkt querzustellen. Trotz Fachlicher Hinweise des Dienstherrn und entsprechendem BSG-Urteil.
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#69

Beitrag von HarzerUrvieh »

robsentopsen hat geschrieben: Mo 20. Feb 2023, 20:59 ich hatte 14 Tage ausserhalb mit Übernachtung im BWZ
Ich hatte nur eine Übernachtung (69,- brutto, ohne Frühstück) in meinem BWZ. Diese Kosten hatte ich in "B1 - Wareneinkauf" eingetragen, da die EKS keine "bessere" Zeile dafür parat hält. Der Beleg wurde auch prompt abgelehnt, da ich hätte "günstiger" Übernachten können. Nun, dann hätte das JC ja wenigstens den angeblich besseren Hoteltarif (z.B. 39,- br.) "anerkennen" können, oder?

Die Übernachtung habe ich meinem Kunden mit 189,- brutto in Rechnung gestellt. Ich finde, ob ich im Schlaf 120,- oder 150,- Euronen "verdiene" macht den Braten nicht fett. Insgesamt habe ich an diesen zwei Arbeitstagen 1800,- brutto generiert. Diese Summe hat das JC allerdings komplett anerkannt.
Keine Ahnung, wie die Richterin entscheiden wird. :ka:

Für Deinen Widerspruch würde ich die Kosten und den Nutzen klar herausstellen und die Kosten-Anerkennung bzw. die Verpflegungsmehraufwands-Anerkennung verlangen. Ziemlich sicher wird der Widerspruch als unbegründet abgewiesen. Danach reichst Du (wie fast alle Selbstständigen) Klage ein.

Viel Erfolg! :Daumen:
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#70

Beitrag von Olivia »

Eine Übernachtung für 69 € soll unangemessen sein? Das gibt's ja wohl nicht. Das ist doch ein günstiger Preis!

Und dann noch der "Weiterverkauf" der Übernachtung an den Kunden mit Gewinn. :Daumenhoch:

Wie kann das Jobcenter da Unwirtschaftlichkeit erkennen? :kopfkratz:
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#71

Beitrag von jcgeschaedigter »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Di 21. Feb 2023, 15:06 Ich hatte nur eine Übernachtung (69,- brutto, ohne Frühstück) in meinem BWZ. Diese Kosten hatte ich in "B1 - Wareneinkauf" eingetragen, da die EKS keine "bessere" Zeile dafür parat hält. Der Beleg wurde auch prompt abgelehnt, da ich hätte "günstiger" Übernachten können. Nun, dann hätte das JC ja wenigstens den angeblich besseren Hoteltarif (z.B. 39,- br.) "anerkennen" können, oder?

Die Übernachtung habe ich meinem Kunden mit 189,- brutto in Rechnung gestellt. Ich finde, ob ich im Schlaf 120,- oder 150,- Euronen "verdiene" macht den Braten nicht fett. Insgesamt habe ich an diesen zwei Arbeitstagen 1800,- brutto generiert. Diese Summe hat das JC allerdings komplett anerkannt.
Keine Ahnung, wie die Richterin entscheiden wird.
In der EKS kannst du unter B7 a) die Übernachtungskosten eintragen.

Eine Übernachtung für 69 Euro ist ein üblicher Preis in einem durchschnittlichen Hotel. Also ganz normale Kosten, kein Luxus.
Und wenn dir der Kunde sogar 189 Euro für die Übernachtungskosten bezahlt hat, dann ist das ein Grund mehr für das JC die Kosten anzuerkennen. Und der dritte Grund sind die 1.800 Euro Einnahmen, die ohne die Übernachtung nicht entstanden wären. So würde ich auch gegenüber dem Gericht argumentieren. Keine Übernachtung, kein Umsatz.

Und welchen "besseren Hoteltarif" hat denn das JC da zusammenkonstruiert? Mehrbett-Schlafsaal mit Waschraum außerhalb? Oder haben sie mal wieder nachträglich ein Vergleichsportal benutzt und festgestellt, dass es Wochen später ein Sonderangebot gab, das man natürlich generalisieren kann?
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#72

Beitrag von Olivia »

Vielleicht wurde ein Monteurzimmer in einer Mehrbett-Unterkunft zum Vergleich genommen, welches ausserhalb liegt, wo man Selbstverpflegung kaufen muss und was ungeheizt ist.
HarzerUrvieh
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#73

Beitrag von HarzerUrvieh »

:schredder: ich "wampe" mal meines nicht vorhandenen Amtes. Es geht doch gar nicht um meine Übernachtung, diese habe ich nur beispielhaft genannt um "den Weg der Selbstständigen" im Umgang mit dem (willkürlichen) JC aufzuzeigen. Sorry...
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#74

Beitrag von robsentopsen »

..ich habe meinen "Fall" jetzt einem Anwalt übergeben. Eigentlich wollte ich nur eine Beratung und Prüfung meines EKS bei einer Sozialberatung, aber der beratende Anwalt wollte den Fall für mich übernehmen, kostenfrei, wie er mir versicherte.
Ich halte euch auf dem Laufenden..
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

#75

Beitrag von Olivia »

:Daumen: :Daumen:
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