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Wohngeld-Rechner: Wie viel steht jeder Person zu?

Verfasst: Mi 4. Jan 2023, 19:26
von schimmy

Re: Wohngeld-Rechner: Wie viel steht jeder Person zu?

Verfasst: Do 5. Jan 2023, 11:54
von marsupilami
Aus dem obigen Link;
Ob eine Person Wohngeld in Anspruch nehmen kann und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens sowie der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung. Sie werden im Wohngeld-Rechner berücksichtigt.
Das ist falsch: es hängt auch davon ab, ob man/vrau überhaupt Wohngeld-berechtigt ist.
Aber: Bekommst Du Grundsicherung für Arbeitssuchende (Ar­beits­lo­sen­geld 2 oder zukünftig Bürgergeld), dann wird Deine Miete bei dieser Sozialleistung schon berücksichtigt. Wohngeld steht Dir dann nicht zu (§ 7 WoGG). Das gilt auch für alle, die Grundsicherung im Alter bekommen oder Sozialhilfe bei Erwerbsminderung.
Quelle: https://www.finanztip.de/wohngeld/?gcli ... gKTxvD_BwE

oder auch:
Wohngeld Anspruch auch bei Grundsicherung/ Hartz IV?
Der Bezug von Grundsicherungsleistungen, wie bspw. Hartz IV, schließt einen Wohngeld Anspruch aus, da die Grundsicherung bereits die Wohnkosten im Rahmen der Kosten für Unterkunft und Heizung übernimmt. Wohngeld wird hingegen nur für die Wohnkosten als Zuschuss gezahlt, wenn bereits eigenes Einkommen für die Lebensführung vorhanden ist.
Quelle: https://www.wohngeld.org/anspruch/#:~:t ... ch%20haben.

Das wird nicht in dem Artikel aus dem Eingangs-Posting erwähnt.

Ebenfalls zu beachten:
Bitte beachten Sie:
Der Wohngeldrechner 2023 dient lediglich einer ersten Orientierung. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Wohngeldanspruch kann nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde geben. Antragsformulare für Wohngeld erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Dort erhalten Sie auch eine umfassende Beratung.
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE ... tikel.html