Änderungsbescheid nach 32 Tagen Postlaufzeit erhalten
Änderungsbescheid nach 32 Tagen Postlaufzeit erhalten
Ich habe den Änderungsbescheid wegen der erhöhten Regelsatzes zum Bürgergeld nach 32 Tagen Postlaufzeit erhalten. Dies nur mal so zur Kenntnis. Wäre es ein anderer Bescheid des Jobcenters gewesen, gegen den Widerspruch eingelegt werden müsste, so hätte ich jetzt das Problem des Nachweises des Eingangsdatums.
Ein Berechtigungsnachweis zur Beantragung der Kundenkarte für das Berlin Ticket S war übrigens auch nicht dabei.
Ein Berechtigungsnachweis zur Beantragung der Kundenkarte für das Berlin Ticket S war übrigens auch nicht dabei.
Re: Änderungsbescheid nach 32 Tagen Postlaufzeit erhalten
Deswegen bei Fristen immer den guten Rat einer SG Richterin befolgen: Nicht behaupten "eingegangen erst am .....", sondern erklären "nicht eingegangen", denn dann muss JC den Zugang beweisen. Schwierig bei normalen Briefen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Änderungsbescheid nach 32 Tagen Postlaufzeit erhalten
Überprüfungsantrag.
Koelsch war schneller.
Koelsch war schneller.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Änderungsbescheid nach 32 Tagen Postlaufzeit erhalten
Dass die Batch-Bescheide das Datum 17.12. Tragen, aber zeitlich versetzt versendet wurden, ist hinreichend bekannt und war auch eigentlich immer schon so. Es gab immer zum Jahresende die Anweisung an die Rechtsbehelfsstellen, dass bei diesen Bescheiden die Zugangsfiktion nicht angewendet werden kann, so dass eine Abweisung wegen Verfristung nicht in Betracht kommt.
Re: Änderungsbescheid nach 32 Tagen Postlaufzeit erhalten
Da dies aber nicht kommuniziert wird, sind also die Bescheidempfänger im Zweifel hochgradig verunsichert.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Änderungsbescheid nach 32 Tagen Postlaufzeit erhalten
Und was ist mit dem Berechtigungsnachweis? Kommt da ein extra Schreiben?
- marsupilami
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Re: Änderungsbescheid nach 32 Tagen Postlaufzeit erhalten
Hast Du das Teil beantragt?
Dann nachfragen.
Wie üblich: schriftlich.
Dann nachfragen.
Wie üblich: schriftlich.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Änderungsbescheid nach 32 Tagen Postlaufzeit erhalten
Jetzt musste ich erstmal suchen, was du meinst. Das ist doch was, was es nur für Berlin gibt, also stellt das das Jobcenter selbst aus und kann nicht über zentral in Nürnberg von der BA für alle Jobcenter der gesamten Bundesrepublik erstellte Bescheide kommen.
Wann und wie, musst du wohl oder übel das zuständige JC fragen.
Re: Änderungsbescheid nach 32 Tagen Postlaufzeit erhalten
Bei mir waren heute auch laut Post drei Briefe angekündigt, wie sollte es auch anders sein, alle vom Jobcenter, die E-Mail hatte ich im Postfach, aber zugestellt wurde heute nichts, gut das Wetter war auch nicht so gut
Re: Änderungsbescheid nach 32 Tagen Postlaufzeit erhalten
Das JC schickt mir Folgendes:Deadpool hat geschrieben: ↑Sa 14. Jan 2023, 21:38 Jetzt musste ich erstmal suchen, was du meinst. Das ist doch was, was es nur für Berlin gibt, also stellt das das Jobcenter selbst aus und kann nicht über zentral in Nürnberg von der BA für alle Jobcenter der gesamten Bundesrepublik erstellte Bescheide kommen.
Wann und wie, musst du wohl oder übel das zuständige JC fragen.
Ich nehme jetzt übergangsweise den Bewilligungsbescheid mit, zusammen mit dem Ausweis."Der Berechtigungsnachweis wird von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit versendet und kann leider nicht vom lokalen Jobcenter ausgestellt werden. Wann der Versand von der BA erfolgt, kann zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht mitgeteilt werden. Bis zum Erhalt des Berechtigungsnachweises verfahren Sie bitte wie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in der Übergangsregelung beschrieben."
Re: Änderungsbescheid nach 32 Tagen Postlaufzeit erhalten
Auch wenn hausintern bekannt sein mag, wird es so nicht nach außen kommuniziert.Deadpool hat geschrieben: ↑Sa 14. Jan 2023, 18:27 Dass die Batch-Bescheide das Datum 17.12. Tragen, aber zeitlich versetzt versendet wurden, ist hinreichend bekannt und war auch eigentlich immer schon so. Es gab immer zum Jahresende die Anweisung an die Rechtsbehelfsstellen, dass bei diesen Bescheiden die Zugangsfiktion nicht angewendet werden kann, so dass eine Abweisung wegen Verfristung nicht in Betracht kommt.
Die von koelsch zitierte Entscheidung, führte während der Verhandlung zu reichlich Verwirrung.
Die mir zugeordnete Behörde beharrt selbst dann auf der 3tägigen Zustellfrist, wenn deutlich nachweisbar zwischen Briefdatum und Frankierklischee 13 Tage liegen!
Re: Änderungsbescheid nach 32 Tagen Postlaufzeit erhalten
Kann sie doch gern machen. Sie muss den Zugang beweisen.