Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?
- marsupilami
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Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?
Huch!
Dann auf jeden Fall Widerspruch einlegen, damit das Problem aus der Welt geschafft wird.

Dann auf jeden Fall Widerspruch einlegen, damit das Problem aus der Welt geschafft wird.
Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?
Vielleicht würde es ja helfen, wenn der/die TE mal mitteilt, für welchen Zeitraum sie/er die endgültige Festsetzung erhalten hat. Dann kann man abschätzen, welche Begründung verwendet werden sollte.
Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?
Hallo noch mal von mir,
einen Widerspruch habe ich noch nicht eingereicht, dafür habe ich 4 Wochen Zeit, ich wollte erst mal die Antwort auf meine Frage nach der Antragspflicht abwarten, die ich sofort nach Erhalt des Festsetzungsbescheids telefonisch gestellt hatte. Daraufhin hat mir das JobCenter nun Folgendes mitgeteilt:
"Ich möchte Sie bezüglich der Entscheidung darauf hinweisen, dass Sie mit jedem Bewilligungsbescheid darüber informiert wurden, dass ungeplante Betriebsausgaben, die nicht regelmäßig im laufenden Geschäftsbetrieb anfallen (z.B. Anschaffung höherwertiger Wirtschaftsgüter), nur anerkannt werden, wenn sie notwendig, unvermeidbar und angemessen sind. Zur Vermeidung von Nachteilen sollten Sie diese unerwarteten Betriebsausgaben vorab anzeigen. Eine Notwendigkeit ist nicht erkennbar gewesen und wurde von Ihnen auch nicht im Vorfeld erläutert. Sie haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung in den Widerspruch zu gehen."
Das mach ich dann wohl, wa?
Dies nur schon mal zur Info für euch ... Mann mann, ist ja völlig absurd, dass ich mir meine eigenen selbstbezahlten Betriebsausgaben genehmigen lassen muss von den Leuten ...
Danke euch weiterhin und liebe Grüße!
einen Widerspruch habe ich noch nicht eingereicht, dafür habe ich 4 Wochen Zeit, ich wollte erst mal die Antwort auf meine Frage nach der Antragspflicht abwarten, die ich sofort nach Erhalt des Festsetzungsbescheids telefonisch gestellt hatte. Daraufhin hat mir das JobCenter nun Folgendes mitgeteilt:
"Ich möchte Sie bezüglich der Entscheidung darauf hinweisen, dass Sie mit jedem Bewilligungsbescheid darüber informiert wurden, dass ungeplante Betriebsausgaben, die nicht regelmäßig im laufenden Geschäftsbetrieb anfallen (z.B. Anschaffung höherwertiger Wirtschaftsgüter), nur anerkannt werden, wenn sie notwendig, unvermeidbar und angemessen sind. Zur Vermeidung von Nachteilen sollten Sie diese unerwarteten Betriebsausgaben vorab anzeigen. Eine Notwendigkeit ist nicht erkennbar gewesen und wurde von Ihnen auch nicht im Vorfeld erläutert. Sie haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung in den Widerspruch zu gehen."
Das mach ich dann wohl, wa?
Dies nur schon mal zur Info für euch ... Mann mann, ist ja völlig absurd, dass ich mir meine eigenen selbstbezahlten Betriebsausgaben genehmigen lassen muss von den Leuten ...
Danke euch weiterhin und liebe Grüße!
Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?
Ach so, und eingereicht hatte ich die abschließende EKS wohl erst im April, da ist also noch nichts verjährt ... leider.
- marsupilami
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Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?
Interessante Formulierung:
Sonst behandeln die mich nicht.
Wenn dem Elektriker auf der Baustelle die Bohrkrone - für Steckdosen-Löcher - kaputt geht, muss ich vorab das JC um Erlaubnis fragen, einen neuen zu kaufen?
Man möge doch bitte die rechtlichen Grundlagen für dieses Ansinnen nach §§ und aktueller Rechtsprechung (Aktenzeichen) benennen.
Wenn ich unerwartet die Treppe runterstolpere und mir ein Bein breche hätte ich das der Notaufnahme des KH vorab anzeigen müssen.
Sonst behandeln die mich nicht.
Wenn dem Elektriker auf der Baustelle die Bohrkrone - für Steckdosen-Löcher - kaputt geht, muss ich vorab das JC um Erlaubnis fragen, einen neuen zu kaufen?
Man möge doch bitte die rechtlichen Grundlagen für dieses Ansinnen nach §§ und aktueller Rechtsprechung (Aktenzeichen) benennen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
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Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?
Ich verweise im Anschreiben für die abschließende EKS immer auf das Folgende:
Allerdings war das die 37. Kammer mit einem sachverständigen und kompetenten Richter. Wie andere Richter/innen urteilen, kann man nicht wissen.Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 11.11.2011, Az. S 37 AS 13431 / 11, insbesondere Seite 3 bis 4, Zitat:
„Einer vorherigen Zustimmung des Jobcenters zur Anerkennung von Betriebsausgaben bedarf es nicht. Weder ist das in der ALG-II-VO geregelt, noch kann eine vorherige Zustimmung über eine Eingliederungsvereinbarung zur Tatbestandsvoraussetzung für die Absetzbarkeit von Betriebsausgaben gemacht werden.“
Hierbei folgt das Sozialgericht Berlin der Rechtssprechung des Bayerischen Landessozialgerichts (Beschluss vom 07.12.2009, Az. L 11 AS 690 / 09 B ER).
- kleinchaos
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Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?
Also die Bohrkrone ist schon ein Verschleiß(Verbrauchs)artikel und da muss auch nicht nachgefragt werden.
Bei uns hält das jeder SB anders. Der eine will immer sehen, der andere erst bei 400 oder 800 oder wo auch immer, je Monat oder BWZ. Ganz individuell. Sollte man in der EGV oder wie das Ding nun heißt vereinbaren.
Bei uns hält das jeder SB anders. Der eine will immer sehen, der andere erst bei 400 oder 800 oder wo auch immer, je Monat oder BWZ. Ganz individuell. Sollte man in der EGV oder wie das Ding nun heißt vereinbaren.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?
Nö, tut mal etwas Schaumbremse dazu! Im Schreiben hieß es doch
Wie das Widerspruchsverfahren ausgehen wird, steht jetzt natürlich in den Sternen. Also: Frischauf!
Und weiter dann:Zur Vermeidung von Nachteilen sollten Sie diese unerwarteten Betriebsausgaben vorab .
==> Das ist doch eine exakte Handlungsanleitung: Begründen, warum die Investition notwendig und preisgünstig usw. war.Eine Notwendigkeit ist nicht erkennbar gewesen und wurde von Ihnen auch nicht im Vorfeld erläutert. Sie haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung in den Widerspruch zu gehen.
Wie das Widerspruchsverfahren ausgehen wird, steht jetzt natürlich in den Sternen. Also: Frischauf!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?
Liebe Leute,
ich bin gerade dabei, diesen Widerspruch zu formulieren. Meine Erfahrungen in der Hinsicht sind gleich null. Ich begründe jetzt einfach die Notwendigkeit der Anschaffung, was schon deshalb glaubwürdig sein dürfte, da ich noch während des Leistungsbezugs eine größere Rechnung aus meiner selbstständigen Arbeit stellen konnte, was ohne das nötige Arbeitsmittel nicht funktioniert hätte.
Würdet ihr mir empfehlen, in dem Widerspruch auch auf das oben schon dankenswerterweise zitierte Urteil hinzuweisen?
Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 11.11.2011, Az. S 37 AS 13431 / 11, insbesondere Seite 3 bis 4, Zitat:
„Einer vorherigen Zustimmung des Jobcenters zur Anerkennung von Betriebsausgaben bedarf es nicht. Weder ist das in der ALG-II-VO geregelt, noch kann eine vorherige Zustimmung über eine Eingliederungsvereinbarung zur Tatbestandsvoraussetzung für die Absetzbarkeit von Betriebsausgaben gemacht werden.“
Hierbei folgt das Sozialgericht Berlin der Rechtssprechung des Bayerischen Landessozialgerichts (Beschluss vom 07.12.2009, Az. L 11 AS 690 / 09 B ER).
Danke noch mal für eure großartige Hilfe!
ich bin gerade dabei, diesen Widerspruch zu formulieren. Meine Erfahrungen in der Hinsicht sind gleich null. Ich begründe jetzt einfach die Notwendigkeit der Anschaffung, was schon deshalb glaubwürdig sein dürfte, da ich noch während des Leistungsbezugs eine größere Rechnung aus meiner selbstständigen Arbeit stellen konnte, was ohne das nötige Arbeitsmittel nicht funktioniert hätte.
Würdet ihr mir empfehlen, in dem Widerspruch auch auf das oben schon dankenswerterweise zitierte Urteil hinzuweisen?
Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 11.11.2011, Az. S 37 AS 13431 / 11, insbesondere Seite 3 bis 4, Zitat:
„Einer vorherigen Zustimmung des Jobcenters zur Anerkennung von Betriebsausgaben bedarf es nicht. Weder ist das in der ALG-II-VO geregelt, noch kann eine vorherige Zustimmung über eine Eingliederungsvereinbarung zur Tatbestandsvoraussetzung für die Absetzbarkeit von Betriebsausgaben gemacht werden.“
Hierbei folgt das Sozialgericht Berlin der Rechtssprechung des Bayerischen Landessozialgerichts (Beschluss vom 07.12.2009, Az. L 11 AS 690 / 09 B ER).
Danke noch mal für eure großartige Hilfe!
Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?
Darauf würde ich nicht hinweisen, wohl aber auf den Umsatz, der nur dank Anschaffung möglich war.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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- Wohnort: Zu Hause
Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?
Richtig.
Erstmal auf den Umsatz abstellen.
Und dass weitere Aufträge bereits in der Pipeline sind, die Dich nach und nach aus dem Leistungsbezug bringen werden.
Aber eben nur auf Grund der Anschaffung.
Das, was da gelb markiert wurde, aufheben.
Denn vermutlich wird der Widerspruch als "unbegründet" abgewiesen.
Dann in der Klage gegen dieses Widerspruchsbescheid, dann wird das hervorgeholt und in die Klage eingebaut.
Wenn Du magst, formuliere mal den Widerspruch vor und lass uns hier mal drüberschauen.
Erstmal auf den Umsatz abstellen.
Und dass weitere Aufträge bereits in der Pipeline sind, die Dich nach und nach aus dem Leistungsbezug bringen werden.
Aber eben nur auf Grund der Anschaffung.
Das, was da gelb markiert wurde, aufheben.
Denn vermutlich wird der Widerspruch als "unbegründet" abgewiesen.
Dann in der Klage gegen dieses Widerspruchsbescheid, dann wird das hervorgeholt und in die Klage eingebaut.
Wenn Du magst, formuliere mal den Widerspruch vor und lass uns hier mal drüberschauen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?
Hey ihr Lieben, danke für das Angebot, ich habe den Widerspruch schon eingelegt! Tatsächlich habe ich ihn einfach über das Online-Portal hochgeladen und auch sofort eine Bestätigung bekommen, so konnte ich mir den Einschreiben-Hickhack sparen.
Ich werde euch auf dem Laufenden halten, wie die Sache ausgeht.
Ich glaube aber schon, dass ich überzeugende Argumente hatte - immerhin bin ich schon seit über einem Jahr gar nicht mehr im Leistungsbezug, und das ist mir natürlich nur durch den Laptop gelungen, mein wichtigstes Arbeitsmittel.
Euch erst mal noch vielen Dank, auch für die Ermunterung und den gedanklichen Beistand ;) und liebe Grüße
Nadine
Ich werde euch auf dem Laufenden halten, wie die Sache ausgeht.
Ich glaube aber schon, dass ich überzeugende Argumente hatte - immerhin bin ich schon seit über einem Jahr gar nicht mehr im Leistungsbezug, und das ist mir natürlich nur durch den Laptop gelungen, mein wichtigstes Arbeitsmittel.
Euch erst mal noch vielen Dank, auch für die Ermunterung und den gedanklichen Beistand ;) und liebe Grüße
Nadine