Ich verweise darauf, dass jetzt das eingetreten ist, wovor bei Auszahlung der Soforthilfe gewarnt wurde. Das Jobcenter rechnet die Hilfe nun als Einkommen an. Der Fördermittelgeber wird aber ebenfalls auf einer Rückzahlung bestehen, wenn der Gewinn höher als erwartet war (Rückforderungsbescheid). Zusätzlich wurde das Geld wahrscheinlich längst ausgegeben.
Das verbrauchte Geld muss nun an zwei Stellen zurückgezahlt werden: erstens an die Bewilligungsstelle und zweitens an das Jobcenter. Dazu kommt, dass die Hilfsgelder eventuell auch zur Krankenkasse verbeitragt wurden (falls der Leistungsbezug zwischenzeitlich unterbrochen oder verlassen wurde) und beim Finanzamt versteuert werden müssen. Im Leistungsbezug sind Herabsetzungen jedoch nicht für Vorzeiträume möglich, siehe viewtopic.php?t=29514
SG Detmold - 17.01.2023 - S 35 AS 1024/21 - Corona Soforthilfe
- marsupilami
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Re: SG Detmold - 17.01.2023 - S 35 AS 1024/21 - Corona Soforthilfe
Ich dachte immer: Geld kann man nur 1-mal ausgeben.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: SG Detmold - 17.01.2023 - S 35 AS 1024/21 - Corona Soforthilfe
Bitte im verlinkten Tacheles Rechtsprechungsticker nachlesen, es gibt auch andere Ansichten zu der Problematik.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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