Frage zu Vermögensmeldung (VM)

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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petermaier
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Frage zu Vermögensmeldung (VM)

#1

Beitrag von petermaier »

Seit Corona kriegen wir (2 Erw, 1 Kind) nur ALG II jetzt Bürgergeld und bisher war alle kein Problem.

Zum aktuellen BWZ (1.Februar) krieg ich die Anweisung Vermögen offenzulegen und 3 Monate Kontoauszüge aus der Vergangenheit zu bringen.

1) Es steht im Schreiben: Kontoauszüge 3 Monate zurück „von ALLEN Girokonten“, ist damit auch PAYPAL gemeint ?
Die Standarteinstellung von PAYPAL zeigt keinen „Verwendungszweck“ muß ich den unbedingt bei jeder Buchung sichtbar einstellen ? Ich krieg das nicht richtig hin, aber ich will das nicht ZWEIMAL schicken müssen.

2) 3 Monate zurück heißt: Von dem Zeitpunkt gerechnet vom Datum des JC-Schreibens ?
Oder 3 Monate zurück von dem Zeitpunkt, wenn ich die Anfrage bearbeite.
Es ist nämlich so, daß uns unsere Schwiegermutter Geld überwiesen hat, da wäre mir es grade recht, wenn es 3 Monate zurück ab dem Tag meiner Antwort ist, dann würde dieser Betrag nicht mehr auftauchen.

3) Was ist mit Geldgeschenken meiner Schwiegermutter zu Weihnachten und Geburtstag ?
Diese tauchen auf. Sie sind für unser Kind,aber es steht im Verwendungszweck „Weihnachten“ und das andere mal „Geburtstag“

4) Verkaufte Gegenstände wie z.B. Spiele oder eine Gitarre sollten kein Problem machen,
das ist ja nur ein Wandlung von Eigentum in Geld, oder ?

Besten Dank für euer Antworten !
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marsupilami
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Re: Frage zu Vermögensmeldung (VM)

#2

Beitrag von marsupilami »

Vermögen offenzulegen sollte vermutlich kein Problem sein.
Die Vermögensfreigrenze ist ja angehoben worden.
Vermögen
Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist, beispielsweise

Bargeld,
Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere,
Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck),
Kapitallebensversicherungen,
Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.
Beim Vermögen berücksichtigt Ihr Jobcenter Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann.

Im ersten Jahr Ihres Bezugs von Bürgergeld wird das Vermögen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Diese Zeit heißt Karenzzeit. Wird der Leistungsbezug in diesem Zeitraum für einen oder mehrere volle Monate unterbrochen, verlängert sich die Karenzzeit um die Monate, in denen Sie kein Bürgergeld erhalten haben.

Erheblich ist das Vermögen, wenn es in der Summe folgende Beträge übersteigt:

40.000 Euro für die erste leistungsberechtigte Person in der Bedarfsgemeinschaft und
15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Beim Vermögen gibt es einen Freibetrag (Absetzbetrag). Dieser ist nach Ablauf der Karenzzeit maßgeblich und beträgt 15.000 Euro für jede Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt.

Informieren Sie sich genauer über Einkommen und Vermögen (zum Beispiel Freibeträge) in Kapitel 9 im Merkblatt Bürgergeld, das Sie am Ende der Seite herunterladen können.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... -vermoegen

Kontoauszüge:
PayPal gilt auch als Konto
Zu den Kontoauszügen zählen mittlerweile auch PayPal Konten. Hier können die Jobcenter mittlerweile auch die Einsicht in ein PayPal Konto verlangen, wenn sie den Verdacht haben, dass Hartz IV Leistungsbeziehende darüber Zahlungen abwickeln, beispielsweise beim Handel über eBay, ebay-Kleinanzeigen, etsy etc. Hinweise zur Vorlage eines PayPal-Kontos finden sich auch in der Anlage VM zum Hartz IV Antrag bzw. Weiterbewilligungsantrag.
https://www.hartziv.org/hartz-iv-vorlag ... jobcenter/
Verwendungszweck kann u.U. geschwärzt werden.
Wichtig ist, dass der Geldeingang ersichtlich ist.
Wenn das Deine Verkäufe sind, dann ist das zwar sog. "Vermögensumwandlung", aber Verkäufe durch Hilfe-Empfänger über ebay sind in ihrer Höhe doch begrenzt.
Dann aber Verwendungszweck stehen/sichtbar lassen.
Grenze liegt bei 2.000 € pro Jahr, sonst ist das Gewerbe und auch beim Fi.Amt relevant als Einkommen.
Aus dem BSG Urteil vom 19.09.2008 geht hervor, dass Antragsteller bei Aufforderung verpflichtet sind, die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorzulegen.
Gleiche Quelle wie oben.

Wenn der (Weiterbewilligungs-)Antrag ab Februar gestellt wurde, heißt 3 Monate zurück:
Konto-Auszüge von Januar '23, Dezember '22, November '22

Wenn die Schwiegermutter also Anfang Dez. Geld überwiesen hat, werdet Ihr zusätzlichen Schriftverkehr mit JC haben um denen zu erklären, dass das Geld von der Schwieger für die Kinder gedacht war.
Vor allem, wenn eben kein Verwendungszweck bzw. nicht auch noch "Kinder Weihnachten/Geburtstag" eingetragen wurde.
Bring der Schwieger bei, dass Geldgeschenke für die Kinder gerne dankend angenommen werden, aber bitte in bar.
Wenn sie weiter weg wohnt, dann eben Geld in Scheinen in Papier einschlagen, in einen dieser dicken, braunen Briefumschläge (sind undurchsichtig) und mit Sendungsverfolgung und/oder Einwurf-Einschreiben an Euch abschicken.
Signatur?
Muss das sein?
Deadpool
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Re: Frage zu Vermögensmeldung (VM)

#3

Beitrag von Deadpool »

Wenn sie weiter weg wohnt, dann eben Geld in Scheinen in Papier einschlagen, in einen dieser dicken, braunen Briefumschläge (sind undurchsichtig) und mit Sendungsverfolgung und/oder Einwurf-Einschreiben an Euch abschicken.
Und dann muss man das Einkommen - anders als bei Überweisung - nicht melden?
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Koelsch
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Re: Frage zu Vermögensmeldung (VM)

#4

Beitrag von Koelsch »

Selbstverständlich muss man als ehrlicher Mensch und Leistungsbezieher auch solche Geldpäckle als Einkommen melden
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
petermaier
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Re: Frage zu Vermögensmeldung (VM)

#5

Beitrag von petermaier »

Besten Dank für eure detailierten und schnellen Antworten !

Das heißt, ich schicke die Kontoauszüge von Nov 22 bis Jan 23, und von Februar 23 brauch ich schon keine mehr schicken, richtig ?
Oder erregt man damit verdacht, wenn man das so exakt macht und den Februar nicht mehr mitschickt ?

(Ich finde das schon unangenehm, meine Frau und ich kaufen manchmal auch ein paar "nichtjugendfreie" Dinge...ich weiß nicht wie das auf den Kontoauzügen geschrieben steht, aber das sollte ja hoffentlich "neutral" stehen...)

Nochmal zu PAYPAL, meine Frau verkauft und kauft dort KINDERSACHEN, zu kleinstbeträgen, das wird keine 2000 Euro im Jahr, auch nicht mit den paar Spielen und Gitarre und sonstigen Dingen...wir machen das klar um zu sparen und um die Umwelt zu schonen, denn Kindersachen sind oft noch werthaltige, auch wenn es "anstrengend" ist, jedesmal zur Post zu gehen...

Frage ist, ob bei den PAYPAL Kontoauszugen ( dann auch von Nov 22 bis Jan 23, logischerweise) der Verwendungszweck stehen muß, also " Kinderhose" oder "Fußballschuhe", das ist nämlich im normalen Auszug nicht der Fall, und ich krieg das bei der Export Einstellung einfach nicht hin.
Es steht nur der Betrag und der Empfängername, und ein Token und mehrere Datümer...usw...

Wenn das so wichtig ist, muß ich einen Kumpel herholen, der mir das so einstellt, weil ich nicht ZWEIMAL dann die Paypalauszüge schicken will...
petermaier
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Re: Frage zu Vermögensmeldung (VM)

#6

Beitrag von petermaier »

noch ein Frage: Jemand hat uns im BWZ eine Delle ins Auto gefahren. Wir haben lieber das Geld genommen, als den Schaden reparieren zu lassen, weil die Delle wirklick unerheblich ist. Waren 800 Euro Auszahlung. Werden diese uns abgezogen ?
Peterpanik
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Re: Frage zu Vermögensmeldung (VM)

#7

Beitrag von Peterpanik »

:1:
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Koelsch
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Re: Frage zu Vermögensmeldung (VM)

#8

Beitrag von Koelsch »

Ich befürchte, die sackt sich das JC ein. Sonstiges Einkommen = 100% Anrechnung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Frage zu Vermögensmeldung (VM)

#9

Beitrag von kleinchaos »

Zweckgebunden für Delle. Oder halt Schadenersatz für Delle. Meiner Meinung nach kein anrechenbares Einkommen, der Wert deines Autos ist dadurch gemindert beim Verkauf
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Frage zu Vermögensmeldung (VM)

#10

Beitrag von Koelsch »

Netter Streitpunkt. JC wird m.E. zu Recht sagen. das ist Schadensersatz. Volle Anrechnung, denn Schadensersatz wird nur bei bei Nichtvermögensschäden nicht angerechnet. § 11a Abs. 2 SGB II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Frage zu Vermögensmeldung (VM)

#11

Beitrag von marsupilami »

Das Auto ist aber Vermögen - denke ich mir so.
Schließlich wird es ja üblicherweise im Bogen "Vermögen" abgefragt.
Ich seh's wie kc: das Vermögen Auto wurde beschädigt - Wertminderung beim evtl. Verkauf.

Wenn JC dann aber doch auf Einkommen beharrt, dann im nächsten Weiterbewilligungsantrag den Wert dieses Vermögens entsprechend niedriger ansetzen.

Wurde die Staatsmacht hinzugezogen? Protokoll? Fotos?
Gut aufheben, könnte noch wichtig werden.

Ganz wichtig: es ist hoffentlich wirklich nur Blechschaden und es wurde niemand verletzt!!


Konto, paypal, Verwendungszweck.

Der Februar ist ja noch nicht sooo alt, als dass da "schädliche" Eintragungen in den Kontoauszügen auftauchen.
Schick mit, damit entgehst Du "ungeschickten" Fragen des JC.

Nicht alle Verwendungszwecke müssen angegeben werden.
Schau mal hier: viewforum.php?f=22
Da gibt's verschiedene "Anleitungen" - auch was Kontoauszüge betrifft.
Kontoauszüge digitalisieren, Kontoauszüge überarbeiten.....

Grundsätzlich: bei "nicht jugendfreien" Einkäufen bzw. bei den Überweisungen darf der Verwendungszweck gerne entfernt, geschwärzt werden.
Bei paypal kann ich Dir nicht weiterhelfen, bin mir aber sicher, dass es auch da div. Einstell-Möglichkeiten gibt bzw. einen solchen digitalen Kontoauszug nachträglich zu bearbeiten bzw. entsprechende Umsatzliste zu erstellen.
Die Pflicht, Kontoauszüge vorzulegen, gilt allerdings nicht in vollem Umfang für die Ausgabenseite, das heißt für die Frage, wofür der Leistungsbezieher seine Mittel verwendet. Eine Einschränkung ergibt sich hier für besondere Arten personenbezogener Daten. Dies sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben. Geschützt ist die Geheimhaltung des Verwendungszwecks bzw. des Empfängers der Überweisung. Dementsprechend dürfen etwa Angaben über Gewerkschaftsbeiträge, Spenden an Kirchen oder an politische Parteien hinsichtlich des Empfängers, nicht aber hinsichtlich der Höhe ohne Weiteres geschwärzt werden.
https://www.baden-wuerttemberg.datensch ... engeld-ii/
Signatur?
Muss das sein?
petermaier
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Re: Frage zu Vermögensmeldung (VM)

#12

Beitrag von petermaier »

Danke, Danke, Danke....das hilft mir alles weiter, denn lesen kann ich :-)
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