Rückerstattung von Zuzahlungen durch Krankenkasse
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Rückerstattung von Zuzahlungen durch Krankenkasse
Hallo.
Nachdem ich über die Suche nichts diesbezügliches gefunden habe, werfe ich mal einen Sachverhalt in die Runde:
Ich habe bei meiner Krankenkasse eine teilweise Rückerstattung der Zuzahlungen beantragt und auch bekommen. Wie sicherlich bekannt, wird der Regelsatz aufs Jahr gerechnet und dann muss man 2% bzw. 1% des Bruttoeinkommens selbst zahlen, den Rest bekommt man erstattet. Daraufhin habe ich eine Rückerstattung bekommen.
Nun stellt sich allerdings die Frage: Ist das jetzt anrechenbares Einkommen? Verlangt das Jobcenter deshalb eine Erstattung zu viel gezahlter Leistungen?
Nachdem ich über die Suche nichts diesbezügliches gefunden habe, werfe ich mal einen Sachverhalt in die Runde:
Ich habe bei meiner Krankenkasse eine teilweise Rückerstattung der Zuzahlungen beantragt und auch bekommen. Wie sicherlich bekannt, wird der Regelsatz aufs Jahr gerechnet und dann muss man 2% bzw. 1% des Bruttoeinkommens selbst zahlen, den Rest bekommt man erstattet. Daraufhin habe ich eine Rückerstattung bekommen.
Nun stellt sich allerdings die Frage: Ist das jetzt anrechenbares Einkommen? Verlangt das Jobcenter deshalb eine Erstattung zu viel gezahlter Leistungen?
- kleinchaos
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Re: Rückerstattung von Zuzahlungen durch Krankenkasse
Kein Einkommen. Du hast aus dem Regelsatz zuviel gezahlt und bekommst es zurück.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Rückerstattung von Zuzahlungen durch Krankenkasse
Seh ich auch so
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Rückerstattung von Zuzahlungen durch Krankenkasse
Vielen Dank.
Ich hoffe mal, das JC sieht das auch so.
Ich hoffe mal, das JC sieht das auch so.
Re: Rückerstattung von Zuzahlungen durch Krankenkasse
Ist doch nicht anders als wenn Du eine Erstattung vom Stromanbieter erhältst........
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Rückerstattung von Zuzahlungen durch Krankenkasse
Jobcenter dürfen Strombonus beim Leistungsanspruch berücksichtigen: https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-re ... 27896.html
Hoffentlich ist das bei den Zuzahlungen von jcg anders!
Re: Rückerstattung von Zuzahlungen durch Krankenkasse
Der Bonus ist aber auch was anderes als die Rückerstattung, bei der wurde zuvor zu viel gezahlt, beim Bonus wurde (noch) nix gezahlt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Rückerstattung von Zuzahlungen durch Krankenkasse
Ich werde mal zur Krankenkasse gehen und schauen, ob ich für dieses Jahr eine Zuzahlungsbefreiung dergestalt erhalte, dass ich meinen Eigenanteil in einer Summe zahle und dann keine Zuzahlungen mehr leisten muss.
Re: Rückerstattung von Zuzahlungen durch Krankenkasse
Allerdings solltest Du das nur machen, wenn Du sicher bist, diese Zuzahlungen auch zu erreichen.
Als Chroniker musst Du mindestens einmal im Quartal zum Arzt. Nach zwei Jahren halbiert sich Dein Eigenanteil dann auf ein Prozent der Jahreseinnahmen, vorausgesetzt, Du gehst weiter mindestens einmal vierteljährlich zum Arzt.
Re: Rückerstattung von Zuzahlungen durch Krankenkasse
#8 Hatte vor Jahren einen Befreiungsnantrag gestellt. Seitdem zahle ich im Herbst ein Pauschale, und erhalte einen Befreiungsausweis - 1% da chronische Erkrankungen). Die Zettelei ging mir auf den .....
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Re: Rückerstattung von Zuzahlungen durch Krankenkasse
Deshalb haben die Stromanbieter auch schon reagiert und kündigen den Bonus bereits bei Abschluss ausdrücklich als Verrechnung an.Olivia hat geschrieben: ↑Mi 8. Feb 2023, 19:27Jobcenter dürfen Strombonus beim Leistungsanspruch berücksichtigen: https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-re ... 27896.html
Hoffentlich ist das bei den Zuzahlungen von jcg anders!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Rückerstattung von Zuzahlungen durch Krankenkasse
Das ist hilfreich, weil man inzwischen sieht, ob ein Sofortbonus kommt (=lohnt sich nicht, weil das JC ihn verrechnet) oder ein Neukundenbonus (=lohnt sich, weil er mit den Abschlagszahlungen verrechnet wird und somit beim eLB verbleibt).