Mieterhöhung heute erhalten
Mieterhöhung heute erhalten
Hallo allerseits,
Gerade heute habe ich aus meinem Briefkasten den neuen Bewilligungsbescheid erhalten. Bewilligung vom 01.03.23 bis 02.2024.
Tja und dann check ich meine mails und sehe, Eingang heute, eine Mail vom Vermieter das ab 1.3.23 die Miete wieder von ursprünglich 680 € auf 750 € monatlich erhöht wird. Grund Erhöhung der Stromkosten, Wohngeld etc.
Es ist 1 Zimmer Apartment. Möbliert. Einzug 01.04. 2020.
Laut Mietvertrag waren es 745€ miete. Als die Pandemie begann ist er mit Miete entgegen gekommen und zahle seit 05.2020 680€ Miete.
Nun erhalte ich wie gesagt diese Mail. Es ist eines von diesen wohnen auf Zeit Objekten.
Was tun?
Danke für eine kurze Rückmeldung.
Gerade heute habe ich aus meinem Briefkasten den neuen Bewilligungsbescheid erhalten. Bewilligung vom 01.03.23 bis 02.2024.
Tja und dann check ich meine mails und sehe, Eingang heute, eine Mail vom Vermieter das ab 1.3.23 die Miete wieder von ursprünglich 680 € auf 750 € monatlich erhöht wird. Grund Erhöhung der Stromkosten, Wohngeld etc.
Es ist 1 Zimmer Apartment. Möbliert. Einzug 01.04. 2020.
Laut Mietvertrag waren es 745€ miete. Als die Pandemie begann ist er mit Miete entgegen gekommen und zahle seit 05.2020 680€ Miete.
Nun erhalte ich wie gesagt diese Mail. Es ist eines von diesen wohnen auf Zeit Objekten.
Was tun?
Danke für eine kurze Rückmeldung.
- kleinchaos
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Re: Mieterhöhung heute erhalten
750€ ist schon straff. Das JC übernimmt das komplett?
Also, normalerweise darf der Vermieter die NebenkostenVORAUSZAHLUNG erst nach erfolgter Jahresabrechnung erhöhen, er muss darlegen, warum er erhöhen muss. Also zB Vertragswechsel usw. Die JC haben bis Ende vorigen Jahres noch die Erhöhungen abgelehnt, eben weil sie meist nicht nach einer Abrechnung erfolgten. Inzwischen erkennt unser JC in Leipzig die Erhöhungen an. Ich vermute mal, weil die Vermieter, besonders die großen Gesellschaften, die Mieter massiv unter Druck gesetzt haben
Also, normalerweise darf der Vermieter die NebenkostenVORAUSZAHLUNG erst nach erfolgter Jahresabrechnung erhöhen, er muss darlegen, warum er erhöhen muss. Also zB Vertragswechsel usw. Die JC haben bis Ende vorigen Jahres noch die Erhöhungen abgelehnt, eben weil sie meist nicht nach einer Abrechnung erfolgten. Inzwischen erkennt unser JC in Leipzig die Erhöhungen an. Ich vermute mal, weil die Vermieter, besonders die großen Gesellschaften, die Mieter massiv unter Druck gesetzt haben
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Mieterhöhung heute erhalten
im Forum
Was heißt "wohnen auf Zeit"?
Wie lange geht der Mietvertrag noch?
Die Vereinbarung über die Absenkung der Miete erfolgte auch nur per Mail?
Lass Dir die erneute Erhöhung mit Begründung schriftlich geben und reich die - in Kopie - an's JC weiter.
Wird Dir nichts anderes übrigbleiben.
Hilfe bietet normalerweise der MIeterverein.
Der will aber i.d.R. eine Mitgliedschaft und Jahresbeitrag bei ca. 80 €.
D.h. kurzfristig wirst Du dort keine Hilfe vor Ort bekommen.
Was mir noch einfällt: Du hast die damalige Absenkung hoffentlich an's JC weitergeben?
Was heißt "wohnen auf Zeit"?
Wie lange geht der Mietvertrag noch?
Die Vereinbarung über die Absenkung der Miete erfolgte auch nur per Mail?
Lass Dir die erneute Erhöhung mit Begründung schriftlich geben und reich die - in Kopie - an's JC weiter.
Wird Dir nichts anderes übrigbleiben.
Hilfe bietet normalerweise der MIeterverein.
Der will aber i.d.R. eine Mitgliedschaft und Jahresbeitrag bei ca. 80 €.
D.h. kurzfristig wirst Du dort keine Hilfe vor Ort bekommen.
Was mir noch einfällt: Du hast die damalige Absenkung hoffentlich an's JC weitergeben?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Mieterhöhung heute erhalten
Ja, ist schon teuer, sind eben diese möblierte Apartments. Ist in einer hessischen Landeshauptstadt....
Im Mietvertrag waren es 745€ und als Pandemie anfing ist Vermieter mir entgegen gekommen und auf die 680€ runter.
Dem JC habe ich das alles immer schriftlich gegeben, Mietvertrag mit dem ursprünglichen Preis und dann die schriftliche Vereinbarung auf die Reduzierung auf 680€.
JC hat aber auch nie die 680 komplett übernommen sondern nur 660,05.
So steht es in Mietvertrag
Die Kaltmiete beträgt 417, 05€ pro Monat.
Wohngeld beträgt 163,00 € pro Monat.
Die Berechnung für die Möblierung beträgt 80 € pro Monat.
Internetanschluss beträgt 39,95 € pro Monat.
Strom in der Wohnung 45 € pro Monat.
Die Gesamtmiete beträgt 745 € pro Monat.
Bewilligungsbescheid JC:
Grundmiete 417,05€
Nebenkosten 243 (pauschale NK 163€+pauschale NK 80€)
Somit 660,05€vom JC, ich an Vermieter 680€
Mieterverein war ich mal, bin wieder weg, brachte nicht viel.
Der Mietvertrag hat kein Enddatum.
Im Mietvertrag waren es 745€ und als Pandemie anfing ist Vermieter mir entgegen gekommen und auf die 680€ runter.
Dem JC habe ich das alles immer schriftlich gegeben, Mietvertrag mit dem ursprünglichen Preis und dann die schriftliche Vereinbarung auf die Reduzierung auf 680€.
JC hat aber auch nie die 680 komplett übernommen sondern nur 660,05.
So steht es in Mietvertrag
Die Kaltmiete beträgt 417, 05€ pro Monat.
Wohngeld beträgt 163,00 € pro Monat.
Die Berechnung für die Möblierung beträgt 80 € pro Monat.
Internetanschluss beträgt 39,95 € pro Monat.
Strom in der Wohnung 45 € pro Monat.
Die Gesamtmiete beträgt 745 € pro Monat.
Bewilligungsbescheid JC:
Grundmiete 417,05€
Nebenkosten 243 (pauschale NK 163€+pauschale NK 80€)
Somit 660,05€vom JC, ich an Vermieter 680€
Mieterverein war ich mal, bin wieder weg, brachte nicht viel.
Der Mietvertrag hat kein Enddatum.
- marsupilami
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Re: Mieterhöhung heute erhalten
Gibt es einen Mietspiegel für den Ort?
Ja, natürlich
https://www.mietpreise.info/mietspiegel ... t%20selbst.
https://www.miete-aktuell.de/mietspiege ... Wiesbaden/
Mit welcher Begründung übernimmt das JC nicht die volle Miete?
Stichwort "ortsübliche Vergleichsmiete"
OT
Ja, natürlich
https://www.mietpreise.info/mietspiegel ... t%20selbst.
https://www.miete-aktuell.de/mietspiege ... Wiesbaden/
Mit welcher Begründung übernimmt das JC nicht die volle Miete?
Stichwort "ortsübliche Vergleichsmiete"
OT
Hessen hat mehrere Landeshauptstädte?
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Mieterhöhung heute erhalten
Auf den ersten Blick: JC dürfte wohl recht haben, zu den KdU gehören nur Netto-KM und BK und HK. Die Möbelpauschale zählt zum Regelleistungsbereich, ebenso Strom; Internet mag grenzwertig sein.
Wobei: Wenn man die Möbel mit linearer Abschreibung über 10 Jahre kalkuliert, kommt man zu einem Möbelpreis von 12*80*10= 9.600 €. Wenn die Möbel eher "Poco"-Qualität haben, mögen sie nach vielleicht 5 Jahren ausgelutscht sein, dann wäre es ein Möbel-Neupreis von 4.800 €.
Die "EVS-basierte" Regelsatzbemessung dürfte aber sehr viel geringere Werte ausweisen ==> gilt wieder meine Aussage, dass bei der RL-Bemessung der alte Churchill zu Ehren gekommen ist ("traue keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast").
Wobei: Wenn man die Möbel mit linearer Abschreibung über 10 Jahre kalkuliert, kommt man zu einem Möbelpreis von 12*80*10= 9.600 €. Wenn die Möbel eher "Poco"-Qualität haben, mögen sie nach vielleicht 5 Jahren ausgelutscht sein, dann wäre es ein Möbel-Neupreis von 4.800 €.
Die "EVS-basierte" Regelsatzbemessung dürfte aber sehr viel geringere Werte ausweisen ==> gilt wieder meine Aussage, dass bei der RL-Bemessung der alte Churchill zu Ehren gekommen ist ("traue keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast").
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Mieterhöhung heute erhalten
Hallo noch mal zusammen,
ich habe mich in der Zwischenzeit mal bei der Caritas kundig gemacht. Die Dame meinte sie versteht sowieso nicht wieso in der Vergangenheit das Jobcenter nur 660,05€ und nicht z.B die komplette 680€ bezahlt haben. Die Caritas Dame verwies dabei auf die im Mietvertrag festgelegten Kosten eines aktiven Internetanschluss. Schließlich ist diese Wohnung nur mit aktiven Internetanschluss zu vermieten. Diese 39,95€ an Internetanschluss müssten lt Ihrer Aussage eigentlich auch vom Jobcenter übernommen werden.
Ich solle doch einfach einen Überprüfungsantrag stellen, was ich auch gemacht habe.
Vom Jobcenter heute Ablehnung erhalten.
Begründung :
die Kosten für einen aktiven Internetanschluss sind kein Teil der berücksichtigungsfähigen Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß Paragraph 22 SGB II die anerkannten Kosten der Unterkunft setzen sich aus der Miete also Kaltmiete den Nebenkosten und den Kosten für Heizung und Warmwasser zusammen die Kosten für einen aktiven Internetanschluss sind im Regelbedarf enthalten der Regelbedarf umfasst insbesondere Ernährung Kleidung Körperpflege Hausrat Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenen Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft hier unter kann auch ein aktiver Internetanschluss subsumiert werden
Ich kann Widerspruch einlegen, aber lohnt sich das?
was meint ihr dazu?
Vielen Dank für eure Hilfe und Bemühungen!
ich habe mich in der Zwischenzeit mal bei der Caritas kundig gemacht. Die Dame meinte sie versteht sowieso nicht wieso in der Vergangenheit das Jobcenter nur 660,05€ und nicht z.B die komplette 680€ bezahlt haben. Die Caritas Dame verwies dabei auf die im Mietvertrag festgelegten Kosten eines aktiven Internetanschluss. Schließlich ist diese Wohnung nur mit aktiven Internetanschluss zu vermieten. Diese 39,95€ an Internetanschluss müssten lt Ihrer Aussage eigentlich auch vom Jobcenter übernommen werden.
Ich solle doch einfach einen Überprüfungsantrag stellen, was ich auch gemacht habe.
Vom Jobcenter heute Ablehnung erhalten.
Begründung :
die Kosten für einen aktiven Internetanschluss sind kein Teil der berücksichtigungsfähigen Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß Paragraph 22 SGB II die anerkannten Kosten der Unterkunft setzen sich aus der Miete also Kaltmiete den Nebenkosten und den Kosten für Heizung und Warmwasser zusammen die Kosten für einen aktiven Internetanschluss sind im Regelbedarf enthalten der Regelbedarf umfasst insbesondere Ernährung Kleidung Körperpflege Hausrat Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenen Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft hier unter kann auch ein aktiver Internetanschluss subsumiert werden
Ich kann Widerspruch einlegen, aber lohnt sich das?
was meint ihr dazu?
Vielen Dank für eure Hilfe und Bemühungen!
Re: Mieterhöhung heute erhalten
Widerspruch wird da wohl kaum Erfolg haben.
- kleinchaos
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Re: Mieterhöhung heute erhalten
Wenn die Wohnung nicht anders anmietbar gewesen wäre, dann sollte das normalerweise funktionieren. Ähnlich wie die an den Vermieter zu zahlenden Kabelgebühren.
Im Regelsatz sind derzeit 44,88€ für Kommunikation enthalten. Also auch für Briefmarken, Telefon, Kabelfernsehen und eben Internet. Allerdings finde ich 39,99€ nur für Internet teuer, das geht inkl Telefon schon für 29,99 und dann bleiben noch 10€ für die Prepaid-Handyflat.
Im Regelsatz sind derzeit 44,88€ für Kommunikation enthalten. Also auch für Briefmarken, Telefon, Kabelfernsehen und eben Internet. Allerdings finde ich 39,99€ nur für Internet teuer, das geht inkl Telefon schon für 29,99 und dann bleiben noch 10€ für die Prepaid-Handyflat.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Mieterhöhung heute erhalten
Das wäre die Argumentation.kleinchaos hat geschrieben: ↑Fr 24. Feb 2023, 15:48 Wenn die Wohnung nicht anders anmietbar gewesen wäre
Du brauchtest dringend eine Wohnung, diese speziell war kurzfristig frei.
Aber eben nur mit Anschluss.
Wäre mir persönlich aber ein wenig zu dünn, um mich zu einem umfangreichen Schriftverkehr mit dem JC/SG hinreißen zu lassen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Mieterhöhung heute erhalten
So viel ich weiss, müssen die laufenden monatlichen Kosten für einen Anschluss für Kabelfernsehen, der in einem Mietvertrag für Wohnräume enthalten ist und mieterseitig nicht abbestellt werden kann, vom Jobcenter übernommen werden. Da das Internet in Deiner Wohnung kostentechnisch wohl ebenfalls enthalten ist und nicht abbestellt werden kann, könnte der Fall ähnlich liegen.
Kannst Du vom Vermieter einen schriftlichen Nachweis erhalten, dass das Internet fester Bestandteil des Mietvertrages ist und vom Mieter nicht gekündigt werden kann?
Zweitens solltest Du einen Nachweis darüber haben, dass Du bereits anderweitig mit Internet versorgt bist. Internet gehört heutzutage zu den Grundbedürfnissen. Wenn Du also beispielsweise einen Handyvertrag mit einigen GB Datenvolumen hast, würde das genügen.
Mit den beiden Unterlagen hätte ein Widerspruch meiner Meinung nach durchaus Aussichten auf Erfolg. Niemand kann Dich zwingen, Dich doppelt mit Internet zu versorgen. Du legst dem Jobcenter also a) einen Nachweis darüber vor, dass Du bereits (Handy-)Internet hast und b) einen Nachweis, dass das im Mietvertrag enthaltene Internet nicht abbestellbar ist.
Um die Widerspruchsfrist von einem Monat zu wahren, solltest Du fristgerecht Widerspruch einlegen und dazu schreiben, dass Du die Nachweise nachreichst, sobald sie Dir vorliegen.
Kannst Du vom Vermieter einen schriftlichen Nachweis erhalten, dass das Internet fester Bestandteil des Mietvertrages ist und vom Mieter nicht gekündigt werden kann?
Zweitens solltest Du einen Nachweis darüber haben, dass Du bereits anderweitig mit Internet versorgt bist. Internet gehört heutzutage zu den Grundbedürfnissen. Wenn Du also beispielsweise einen Handyvertrag mit einigen GB Datenvolumen hast, würde das genügen.
Mit den beiden Unterlagen hätte ein Widerspruch meiner Meinung nach durchaus Aussichten auf Erfolg. Niemand kann Dich zwingen, Dich doppelt mit Internet zu versorgen. Du legst dem Jobcenter also a) einen Nachweis darüber vor, dass Du bereits (Handy-)Internet hast und b) einen Nachweis, dass das im Mietvertrag enthaltene Internet nicht abbestellbar ist.
Um die Widerspruchsfrist von einem Monat zu wahren, solltest Du fristgerecht Widerspruch einlegen und dazu schreiben, dass Du die Nachweise nachreichst, sobald sie Dir vorliegen.
Re: Mieterhöhung heute erhalten
Nicht vergessen Kabelgebühren dürfen ab 30.Juni 2024 nicht mehr als Nebenkosten abgerechnet werden.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.