Dauerhaft wohnungslos in Sachsen, wohnen beim Arbeitgeber in Niedersachsen

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Antworten
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30954
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Dauerhaft wohnungslos in Sachsen, wohnen beim Arbeitgeber in Niedersachsen

#1

Beitrag von kleinchaos »

Die Überschrift ist vielleicht kopfschüttelwürdig, ich erkläre das mal.

ELB ist seit Jahren wohnungslos.
Nun hat er in NDS einen Job gefunden als Assistenz für eine behinderte Person. Die Assistenz für die Person ist 24/7 notwendig und wird im Block abgeleistet. Wöchentliche Arbeitszeit 25h. Während der Arbeitszeit hat er die Möglichkeit im Nebenzimmer zu schlafen im Rahmen der Pausenordnung.
Er ist also in der Arbeitszeit eigentlich immernoch wohnungslos, jedoch nicht obdachlos. Wenn seine Zeit um ist, kommt er wieder zurück nach L.
JC in L meint nun, wenn er in NDS einen Job hat, dann ist er hier raus aus allem und soll sich in NDS wegen Wohnung und Aufstockung kümmern. Erstausstattung und Umzugskosten bekommt er deshalb in L nicht. JC ist der Meinung, der Arbeitgeber in NDS könne ihm ja einen Untermietvertrag geben und dauerhaft dort wohnen lassen. Genau das geht aber nicht, weil die anderen Assistenten ja auch irgendwo ausruhen müssen.

Ich habe ihm geraten, vom Arbeitgeber ein Schreiben aufsetzen zu lassen, dass er dort mitnichten wohnt. Und dass er sich nur zum Zweck der Arbeit in NDS aufhält, ansonsten L weiterhin sein Lebensmittelpunkt ist.

Wie seht ihr das?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89525
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Dauerhaft wohnungslos in Sachsen, wohnen beim Arbeitgeber in Niedersachsen

#2

Beitrag von Koelsch »

Hört sich für mich gut an. Vielleicht hilft der Job ja sogar bei der Wohnungssuche in L. Mit Job findet es sich doch was leichter.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35651
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Dauerhaft wohnungslos in Sachsen, wohnen beim Arbeitgeber in Niedersachsen

#3

Beitrag von marsupilami »

kleinchaos hat geschrieben: Do 9. Feb 2023, 19:36 Ich habe ihm geraten, vom Arbeitgeber ein Schreiben aufsetzen zu lassen, dass er dort mitnichten wohnt. Und dass er sich nur zum Zweck der Arbeit in NDS aufhält, ansonsten L weiterhin sein Lebensmittelpunkt ist.
Genau.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30954
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Dauerhaft wohnungslos in Sachsen, wohnen beim Arbeitgeber in Niedersachsen

#4

Beitrag von kleinchaos »

Ok. Danke für eure Meinung. Nun fühle ich mich sicherer
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35651
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Dauerhaft wohnungslos in Sachsen, wohnen beim Arbeitgeber in Niedersachsen

#5

Beitrag von marsupilami »

Vielleicht kann der AG noch reinbringen, dass das nur eine Schlafgelegenheit ist und nicht als Wohnung mit eigner Küche und insbesondere Sanitärraum ist.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30954
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Dauerhaft wohnungslos in Sachsen, wohnen beim Arbeitgeber in Niedersachsen

#6

Beitrag von kleinchaos »

Ja, das ist gut. Danke für den Hinweis
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Antworten

Zurück zu „Kosten der Unterkunft (KdU) - ALG II/Hartz IV“