Bestattungskosten beantragbar?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
derfred
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Bestattungskosten beantragbar?

#1

Beitrag von derfred »

Hallo,

bei mir ist leider mein Vater gestorben. Jetzt sehe ich nicht mehr durch, wie man die Bestattungskosten beantragen kann. Mein Vater lebte in einer anderen Stadt. Mein Bruder, der mit dem Sozialamt Kontakt hat auch. Er hat mir mitgeteilt, dass der 7-Seitige Antrag auch von mir ausgefüllt werden muss, bzw. dass ich zu mir ins Rathaus gehen müsste und auch so einen Antrag auf Bestattungskosten stellen müsste. Heißt das, ich muss mir auch so einen Antrag holen oder reicht dass; wenn der in der Stadt gestellt wurde, in der der Verstorbene zuletzt gelebt hat, unabhängig von der Anzahl der Familienmitglieder und deren Wohnort?
Kann man Bestattungskosten beim JC beantragen?

MfG
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Koelsch
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#2

Beitrag von Koelsch »

Beim JC sicher nicht, bei wem sonst, da hab ich leider keine Ahnung. Einfach mal bei der Stadt nachfragen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#3

Beitrag von marsupilami »

derfred hat geschrieben: Fr 10. Feb 2023, 11:00 Hallo,

bei mir ist leider mein Vater gestorben. Jetzt sehe ich nicht mehr durch, wie man die Bestattungskosten beantragen kann. Mein Vater lebte in einer anderen Stadt.
Es kann jedoch vorkommen, dass Hinterbliebene aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht dazu in der Lage sind und ihnen die Bestattungskosten laut Paragraf 74 SGB XII nicht zugemutet werden können. In einem solchen Fall kann die Kostenübernahme für die Beisetzung beim zuständigen Sozialamt am Sterbeort des Verstorbenen beantragt werden. Wenn die Kosten für die Bestattung vom Sozialamt getragen werden, spricht man von einer Sozialbestattung. Bestatter müssen dann auf Grundlage einer Kostenordnung ihre Dienstleistungen abrechnen.
https://www.bestatter.de/wissen/beerdig ... estattung/
derfred hat geschrieben: Fr 10. Feb 2023, 11:00 Mein Bruder, der mit dem Sozialamt Kontakt hat auch. Er hat mir mitgeteilt, dass der 7-Seitige Antrag auch von mir ausgefüllt werden muss, bzw. dass ich zu mir ins Rathaus gehen müsste und auch so einen Antrag auf Bestattungskosten stellen müsste. Heißt das, ich muss mir auch so einen Antrag holen oder reicht dass; wenn der in der Stadt gestellt wurde, in der der Verstorbene zuletzt gelebt hat, unabhängig von der Anzahl der Familienmitglieder und deren Wohnort?
Siehe oben.
derfred hat geschrieben: Fr 10. Feb 2023, 11:00Kann man Bestattungskosten beim JC beantragen?
Man kann.
Bei Hartz-4-Bezug Beerdigung vom Jobcenter tragen lassen?
Sie beziehen Hartz 4 und können die Beerdigungskosten nicht zahlen? Wenden Sie sich ans Jobcenter.
Bezieht der Kostentragungspflichtige selbst Hartz 4, sodass die Beerdigungskosten von ihm nicht getragen werden kann, so besteht die Möglichkeit, die Sozialbestattung direkt beim Jobcenter zu beantragen. Als Nachweis über die Zahlungsunfähigkeit kann etwa neben dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II auch ein abgelehnter Kreditantrag sein.

Die Kostenübernahme im Todesfall ist bei Hartz 4 also nicht automatisch gewährleistet, sondern bedarf eines gesonderten Antrags vonseiten der belasteten Angehörigen bzw. Erben. Ob wegen des Hartz-4-Bezugs die Beerdigungskosten-Übernahme auf Antrag gewährt wird, prüft das Jobcenter im Anschluss. Es kann dafür auch im Einzelfall weitere Nachweise einfordern.
https://www.anwalt.org/hartz-4-beerdigungskosten/
Der Antrag beim Sozialamt wird in der Regel am Sterbeort des Verstorbenen gestellt. Hat der Verstorbene jedoch Grundleistungen oder Sozialleistungen erhalten, ist das Sozialamt zuständig, welches die Leistungen erbracht hat.
https://november.de/ratgeber/bestattung ... acht%20hat.

Es ist ja auch eine Frage der Höhe der Hinterlassenschaft.
D.h. wenn das Erbe des Verstorbenen umfangreich genug ist um Beerdigungskosten zu begleichen, wird es vom Soz.Amt bzw. JC nichts geben.

Macht Euch also beide - wenn irgendmöglich - erst schlau über den Umfang der Erbmasse.
Wenn das nur Schulden sind, dann das Erbe ausschlagen.
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#4

Beitrag von schimmy »

Beim zuständigen Sozialamt Bestattungskostenbeihilfe beantragen.
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kleinchaos
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#5

Beitrag von kleinchaos »

Bestattungskosten beim Sozialamt beantragen. Auch wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, bleibt man bestattungskostenpflichtig
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#6

Beitrag von derfred »

Mich würde interessieren bei welchem Sozialamt das beantragt wird. Bei meinem Vater in der Stadt in dem zuständigen? Oder muss ich auch einen Antrag stellen, gleichzeitig mit meinem Bruder? Oder reicht das; wenn mein Bruder einen Antrag bei seinem Sozialamt stellt und er dort sowieso immer zu tun hat?
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marsupilami
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#7

Beitrag von marsupilami »

Liest Du eigentlich was unsereiner so schreibt bzw. zitiert und verlinkt?
marsupilami hat geschrieben: Fr 10. Feb 2023, 12:25 Der Antrag beim Sozialamt wird in der Regel am Sterbeort des Verstorbenen gestellt. Hat der Verstorbene jedoch Grundleistungen oder Sozialleistungen erhalten, ist das Sozialamt zuständig, welches die Leistungen erbracht hat.
https://november.de/ratgeber/bestattung ... acht%20hat.
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#8

Beitrag von tigerlaw »

1. Nach BGB sind die Erben zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet.
2. Wenn man ausschlägt, ist man nicht mehr Erbe, wäre also "aus dem Schneider".
3. Deshalb haben die (meisten?) Bundesländer Bestattungsgesetze erlassen, in denen geregelt ist, wer in welcher Reihenfolge zur Bestattung verpflichtet ist.
4. Wenn man selber dazu finanziell nicht imstande ist, muss man zu seinem örtlich zuständigen Sozialamt gehen und Kostenübernahme nach § 74 SGB XII beantragen.
(5. JC dürfte m.E. nicht zuständig sein.)
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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kleinchaos
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#9

Beitrag von kleinchaos »

Lieber Tiger:
zu 2: Wenn man das Erbe ausschlägt. Bestattungskosten sind aber Nachlasskosten und gehören nicht zum Erbe. Erbe ist Vermögen minus Nachlasskosten
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#10

Beitrag von tigerlaw »

kleinchaos hat geschrieben: Fr 10. Feb 2023, 18:48 Lieber Tiger:
zu 2: Wenn man das Erbe ausschlägt. Bestattungskosten sind aber Nachlasskosten und gehören nicht zum Erbe. Erbe ist Vermögen minus Nachlasskosten
Nein, Gucksu § 1968 BGB

Du hast allerdings insoweit recht, dass immer Aktiva und Passiva gegenübergestellt werden müssen.

Besonders interessant ist dies dann im Rahmen des Pflichtteilsrechts, auch dort wird vom Wert des "Netto" - Nachlasses ausgegangen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#11

Beitrag von derfred »

marsupilami hat geschrieben: Fr 10. Feb 2023, 13:32 Liest Du eigentlich was unsereiner so schreibt bzw. zitiert und verlinkt?
marsupilami hat geschrieben: Fr 10. Feb 2023, 12:25 Der Antrag beim Sozialamt wird in der Regel am Sterbeort des Verstorbenen gestellt. Hat der Verstorbene jedoch Grundleistungen oder Sozialleistungen erhalten, ist das Sozialamt zuständig, welches die Leistungen erbracht hat.
https://november.de/ratgeber/bestattung ... acht%20hat.
ok also halte ich hier derweil die finger still und schieße nicht wild mit irgendwelchen anträgen um mich rum
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#12

Beitrag von tigerlaw »

@derfred: Stelle einfach den Antrag bei Deinem örtlichen Sozialamt. Sollten die nicht örtlich zuständig sein, werden die den Antrag an das richtige Sozialamt weiterleiten!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
derfred
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#13

Beitrag von derfred »

Wo kann ich eigentlich bei wem mein Erbe ausschlagen?
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Koelsch
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#14

Beitrag von Koelsch »

Ich denke beim Amtsgericht
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#15

Beitrag von tigerlaw »

ja, und zwar innerhalb von sechs Wochen, nachdem man davon erfahren hat, dass man Erbe geworden ist.

Dabei reicht es nicht, dass die Erklärung bei "irgendeinem" Amtsgericht eingeht, sondern bei dem Gericht, wo der Verstorbene zuletzt gewohnt hatte.

Dennoch kann man natürlich bei "seinem" Amtsgericht ausschlagen, nur müssen die dann diese Erklärung sofort weiterleiten.

Also: Sofort zu dem für Dich örtlich zuständigen Amtsgericht!
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#16

Beitrag von schimmy »

Dort ist dann noch eine Gebühr von 20€ zu entrichten beim Amtsgericht, so war es damals bei mir für das ausschlagen des Erbes. Es kann natürlich auch von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#17

Beitrag von kleinchaos »

In Sachsen kostet sowas 30€. Beim Nachlassgericht
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#18

Beitrag von derfred »

wann erfährt man, das man erbe ist? unmittelbar nachdem man erfahren hat, dass das familienmitglied verstorben ist?
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#19

Beitrag von Koelsch »

Ich denke ja
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#20

Beitrag von kleinchaos »

Spätestens bei Testamentseröffnung, wenn es eins gibt. Wenn es keine direkten Erben gibt, wird ein Erbermittlungsverfahren eingeleitet, es werden Erben gesucht. Und das können dann durchaus sehr weit entfernte Verwandte sein, die voneinander bisher nie wussten
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#21

Beitrag von derfred »

Was ist mit einem Kredit vom Verstorbenen? Wird die Restschuld auf mich übertragen, trotz einer Restschuldversicherung?
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#22

Beitrag von Koelsch »

Wenn eine Restschuldversicherung bestand, dann müsste der Restkredit durch diese abgedeckt sein.
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#23

Beitrag von derfred »

Greift die Restschuldversicherung auch; wenn ich das Erbe nicht ausschlage?
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#24

Beitrag von marsupilami »

Kommt darauf an, was in dem Vertrag steht. :kristall_defekt:

Üblicherweise, vom ersten Verständnis her, sollen eben die restlichen Schulden getilgt werden/sein durch die - abgeschlossene - Versicherung, falls der Schuldner vor Abzahlung der Schulden verstirbt.

Unabhängig ob Du das Erbe ausschlägst oder annimmst.

Die Restschuldversicherung hat erstmal nichts mit Dir und erben zu tun.
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#25

Beitrag von derfred »

Was ist mit dem Schonvermögen; wenn ich was erben sollte? Wird das angerechnet und ich muss davon leben?
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