Klage gegen zu niedrige Bürgergeldsätze

Antworten
petermaier
Benutzer
Beiträge: 19
Registriert: Do 13. Feb 2020, 08:50

Klage gegen zu niedrige Bürgergeldsätze

#1

Beitrag von petermaier »

Hallo Freunde,

Ich überlege ob ich Klage gegen zu niedrige Bürgergeldsätze einreichen soll, insbesondere wegen den Strompreisen.

Nicht nur wegen uns, wir haben das Glück fit im Internet zu sein und holen uns immer einen günstigen Anbieter, aber mir geht es für alle die

Bürgergeldler da draußen, die das nicht können, weil sie nicht wissen wie das geht.

Ich hab in meiner Rechtsschutzversicherung kostenloses JURATEL, somit könnten die mich zumindest was die Form angeht (wo Klagt man, gegen wen, usw) helfen. Die Klage verfassen, mit einer gut begründeten Aufstellung und Nachweis, daß der Satz zu niedrig ist würde ich mir zutrauen.

Doch die Frage: BRINGT DAS WAS ? Die Gerichte arbeiten doch sowieso mit der Politik zusammen, und wenn "die da oben" das nicht wollen, erhöhen die die Sätze einfach nicht. Gab schon Urteile vom BVerG zu anderen Themen und die Politik hat sich einfach nicht dran gehalten....

Was meint ihr ?

Ein anderes Klagethema wäre: Jugendlich unter 25 dürfen anrechungsfrei bis 520 dazuverdienen in der Bedargsgemeinschaft. Nach meiner Meinung ein klarer Fall von ALTERDISKRIMINIERUNG. Jaja, ich weiß, das die Jugendlichen lernen sollen, daß Arbeiten Geld einbringt, dennoch ist das meiner Meinung nach Altersdiskriminerung.

Frage ist, ob eine Klage da überhaupt was bringt, was meint ihr ?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22269
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Klage gegen zu niedrige Bürgergeldsätze

#2

Beitrag von Olivia »

petermaier hat geschrieben: Di 14. Feb 2023, 09:14 Ich überlege ob ich Klage gegen zu niedrige Bürgergeldsätze einreichen soll, insbesondere wegen den Strompreisen.

Nicht nur wegen uns, [...] mir geht es für alle die Bürgergeldler da draußen, die das nicht können, weil sie nicht wissen wie das geht
Lies Dir zur Einstimmung auf das Thema hier mal diesen Thread durch: viewtopic.php?t=29446
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12364
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Klage gegen zu niedrige Bürgergeldsätze

#3

Beitrag von Pegasus »

#2 :ohnmacht:
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
petermaier
Benutzer
Beiträge: 19
Registriert: Do 13. Feb 2020, 08:50

Re: Klage gegen zu niedrige Bürgergeldsätze

#4

Beitrag von petermaier »

Danke für den Link.

Nein, nein, so "wild" und "hastig" vorgetragen kann man das nicht machen....

Man muß die Zuordnungstabelle, was für welchen Bereich vorgesehen ist nehmen, und an dieser Grundlage argumentieren. z.B. 1,81 Euro für Bildung, he, da kriegt man ja nicht mal einen VHS Kurs dafür..und dann eben Strom mit xxxx Euro, und Lebensmittel...

Ich hab schon einiges an praktischer Erfahrung mit Gerichten, Richtern, Klagen usw... aber ich befürchte das ist sowieso alles für die KATZ...

PIkanterweise beschweren sich ja etliche Sozialverbände wegen den niedrigen Sätzen, aber selber zu KLAGEN, das machen sie nicht.

Vermutlich weil sie das garnicht wollen, die wollen sich doch nicht die Finger dreckig machen, motzen dürfen sie, das ist auch ihre Aufgabe, mehr nicht. Sonst könnten denen irgendwelche "Annehmlichkeiten" gestrichen werden.

Interessanterweise, als das Bürgergeld letztes Jahr angekündigt wurde, da haben die Sozialverbände plötzlich Großmächtig in den Medien verlauten

lassen, dass sie Klage erheben gegen die niedrigen Hartz IV Sätze und haben es auch gemacht ! Was für ein TRICK ! Und sie werden Recht bekommen,

doch was nützt es, Hartz IV gibt es nicht mehr, aber sie haben ja "endlich mal KLAGE" erhoben. Was für ein hinterfotziger Trick....

Ich muß mir das überlegen mit der Klage, ich glaube die Zeit ist besser angelegt mit Joggen im wunderschönen Frühling, und es ist auch viel gesünder....
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89516
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Klage gegen zu niedrige Bürgergeldsätze

#5

Beitrag von Koelsch »

Meine Meinung: Klappe halten und leiden ist keine Lösung. Sachlich gut begründete Klagen sind da durchaus ein Mittel, der verlinkte Fred zeigt aber leider nicht, wie eine gut begründete Klage aussehen könnte.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30950
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Klage gegen zu niedrige Bürgergeldsätze

#6

Beitrag von kleinchaos »

:willkommen: Hallo Peter,
hm, das haben schon viele versucht, auf die eine oder andere Weise, viel ist da bisher nicht rumgekommen, außer damals die Klage zu den Regelsätzen für Kinder, die ja dann zu Bildung und Teilhabe führte und ein paar anderen Änderungen.

Die Sozialgerichte bis hinauf zum Bundessozialgericht können zwar feststellen, dass die Regelsätze zu niedrig sind, aber neue festsetzen können sie nicht, das muss der Gesetzgeber tun. Das BVerfG hat in der Vergangenheit zwar auch hin und wieder festgestellt, dass Regelsätze zu niedrig sind (wie eben die für Kinder) oder, wie in der letzten Entscheidung zu Regelsätzen als "gerade noch ausreichend" bezeichnet. Mit dem Auftrag an den Gesetzgeber, bestimmte Bedarfe wie weiße Ware und Strom besser zu berücksichtigen in der Zukunft und problemloser im Alltag zu behandeln (Darlehen). Und eben bei Preissteigerungen entsprechend schnell zu reagieren.
Leider kontrolliert das BVerfG das offensichtlich nicht, denn die Erhöhung im vorigen Monat hätte es schon vor 1 Jahr geben müssen. Und dieses Jahr nochmal. Dann wäre es ein halbwegs akzeptabler Ausgleich gewesen, aber so ....
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35642
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Klage gegen zu niedrige Bürgergeldsätze

#7

Beitrag von marsupilami »

Um Dir die Suche bzw. das Lesen, das Olivia Dir geraten hat, ein wenig zu erleichtern, hier ein paar Auszüge:

"„ Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf auch der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten.“ (BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 144)."

Du darfst Dich gerne durch diese Ergebnisliste durcharbeiten - gegoogelet mit > BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL 10/12 <:
https://tinyurl.com/2qrshllm

"den Wortlaut in § 27a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB XII umsetzen"
https://www.buzer.de/s1.htm?a=27a&g=SGB ... II&ag=2602

Ergebnisliste zur Suche nach > § 27a SGB XII Urteile <
https://tinyurl.com/2d5rbpdk

Grundtenor:
- man (Arbeitsministerium, Parlament, Regierung) beharrt auf den alten, stark kritisierten Statistik-Modellen der Warenkörbe wie und was die "unteren" Anteile der Bevölkerung so einkaufen, wenn das Einkommen knapp bis unzureichend ist.

- die Ignoranz der Urteils-Anteile aus den Bundesverfassungsgerichtsurteilen diesbezüglich wird fleißig fortgeschrieben.

- die Fortschreibung der Regelsätze ist rechts- und verfassungskonform

- gerne wird auf die Eigenverantwortung der Betroffenen verwiesen und man möge doch bitte einfach "umschichten".
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35642
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Klage gegen zu niedrige Bürgergeldsätze

#8

Beitrag von marsupilami »

petermaier hat geschrieben: Di 14. Feb 2023, 10:15 PIkanterweise beschweren sich ja etliche Sozialverbände wegen den niedrigen Sätzen, aber selber zu KLAGEN, das machen sie nicht.
Ich bin kein Jurist, aber wenn ich das recht weiß, können und dürfen die ja auch nicht klagen - sie sind nicht direkt betroffen.

D.h. ein Bürgergeld-Empfänger müsste einem Bescheid wg. zu niedrigem Regelsatz widersprechen, dann vor dem SG klagen.
Das könnte eine sog. Sprung-Revision einlegen - ist auch schon gemacht worden - leider erfolglos.

Der normale Weg nach SG wäre LSG.
Dort können man/vrau sich auch noch selbst vertreten, wird aber verdammt schwierig.
Spätestens dann ist Schluss mit Lustig.


Auch Petitionen wurden ja schon versucht:
https://tinyurl.com/v9cj9ne5

Ich würde erst mal einen Anwalt suchen, der bereit ist mitzuziehen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30950
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Klage gegen zu niedrige Bürgergeldsätze

#9

Beitrag von kleinchaos »

Klappe halten und Joggen sind vielleicht gesünder, aber auf Dauer auch unbefriedigend, wenn kein Geld für Joggingschuhe und Jogginghose da ist.

Die Erfahrung aus den letzten fast 20 Jahren und dem Lesen von hunderten Urteilen zum Thema zeigt: die Fokussierung auf 1 Teilbereich, hier die Ungleichbehandlung U25 und Ü25 bei der Einkommensanrechnung hat mMn höhere Erfolgsaussichten als eine pauschale Regelsatzklage
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35642
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Klage gegen zu niedrige Bürgergeldsätze

#10

Beitrag von marsupilami »

:jojo:
Da gewinnen und das entsprechende Urteil dann als Steigbügel für eine generelle Regelsatzklage nutzen.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22269
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Klage gegen zu niedrige Bürgergeldsätze

#11

Beitrag von Olivia »

Ich bitte den TE, sich diesen Thread zu steigenden Lebensmittelpreisen hier mal "reinzuziehen": viewtopic.php?t=29863

Und zu der Unterdeckung bei den Stromkosten das hier: viewtopic.php?p=621626#p621626

Davon ausgehend dann die Klage formulieren. Evtl. auch eine Eilklage, denn nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss der Bedarf stets dann gedeckt sein, wenn er entsteht, und nicht irgendwann später. Bei Strom liegt die Bedarfsunterdeckung bei bis zu 60 Prozent!
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: Klage gegen zu niedrige Bürgergeldsätze

#12

Beitrag von Peterpanik »

Ja der Weg zum Sieg ist lang und schwierig also das habe ich ja auch schon gelernt aber ich gehe ihn bis zum Ende.

Nur wer Kämpft kann verlieren und wer nicht kämpft hat schon verloren, oder ...
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22269
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Klage gegen zu niedrige Bürgergeldsätze

#13

Beitrag von Olivia »

Vielleicht könnt ihr euch zusammentun.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30950
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Klage gegen zu niedrige Bürgergeldsätze

#14

Beitrag von kleinchaos »

:pssst: :ironiea: vergessen?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
petermaier
Benutzer
Beiträge: 19
Registriert: Do 13. Feb 2020, 08:50

Re: Klage gegen zu niedrige Bürgergeldsätze

#15

Beitrag von petermaier »

Vielen Dank für eure Kommentare, Meinungen, Ideen. Ich denke auch, daß eine Klage gegen die Ungleichbehandlung von U25/Ü25 am aussichtsreichsten ist. Muß mal drüber nachdenken. Wir haben ja schon lange keine echte Demokratie mehr, eher eine Scheindemokratie in den letzten Zügen, da muß man genau überlegen wie man seine Kräfte einteilt. Und ob man sich mit der "anlegt", quasi als David gegen Goliath...
Antworten

Zurück zu „Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren“