Zahlungen zum Ausgleich eines Vermögensschadens sind grundsicherungsrechtlich nicht als Einkommen zu qualifizieren.
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Ents ... _17_R.html
BSG - 09.08.2018 - B 14 AS 20/17 R - Vermögensschaden
BSG - 09.08.2018 - B 14 AS 20/17 R - Vermögensschaden
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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