- Bei der Ermittlung des Gewinns eines Selbstständigen können nur die notwendigen Betriebsausgaben berücksichtigt werden, die nachgewiesen worden sind.
- Erfolgte Tilgungszahlungen können nur als notwendige Betriebsausgaben anerkannt werden, wenn sie einem bestimmten Darlehensvertrag zugeordnet werden können, aus dem die Zahlungsverpflichtung folgt. Existieren verschiedene Versionen eines Darlehensvertrags und macht der Selbstständige zu den Umständen der Tilgungszahlungen und der vertraglichen Verpflichtungen widersprüchliche Angaben, geht dies zu seinen Lasten.
LSG Sachsen-Anhalt - 11.08.2022 - L 5 AS 5/19 - Gewinnermittlung
LSG Sachsen-Anhalt - 11.08.2022 - L 5 AS 5/19 - Gewinnermittlung
Aus dem Tacheles Rechtsprechungsticker
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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