Probewoche als Teil des Arbeitsvertrags … darf ich die vor Vertragsunterschrift wahrnehmen?
Probewoche als Teil des Arbeitsvertrags … darf ich die vor Vertragsunterschrift wahrnehmen?
Hallo,
ich habe Ende Dezember ALG beantragt, der Antrag ist noch nicht durch. Jetzt hatte ich ein Online-Bewerbungsgespräch und bin zu einer Probewoche eingeladen. So wie es klingt, will man mich aber unbedingt haben. Jetzt war ich kürzlich beim Amt und habe gesagt "Juhu, ich habe bald eine Probearbeitswoche, ist das nicht super?"
Und dann hieß es halt: "Ja, aber das darf nicht vergütet werden und wir brauchen das schriftlich, sonst machen Sie sich strafbar, wenn Sie dort gegen Bezahlung arbeiten."
Mein zukünftiger AG meinte nur, die erste Woche würde anteilig angerechnet und normal abgerechnet. Den Vertrag habe ich noch nicht erhalten und noch nicht unterschrieben.
Wie sieht die Rechtslage aus? Ich kann ja schlecht zusagen, ohne zu wissen, ob es mir dort gefällt. Ich muss doch erstmal einen Eindruck davon bekommen? Aber wenn ich das vom Amt gar nicht darf?
Danke vorab schon.
ich habe Ende Dezember ALG beantragt, der Antrag ist noch nicht durch. Jetzt hatte ich ein Online-Bewerbungsgespräch und bin zu einer Probewoche eingeladen. So wie es klingt, will man mich aber unbedingt haben. Jetzt war ich kürzlich beim Amt und habe gesagt "Juhu, ich habe bald eine Probearbeitswoche, ist das nicht super?"
Und dann hieß es halt: "Ja, aber das darf nicht vergütet werden und wir brauchen das schriftlich, sonst machen Sie sich strafbar, wenn Sie dort gegen Bezahlung arbeiten."
Mein zukünftiger AG meinte nur, die erste Woche würde anteilig angerechnet und normal abgerechnet. Den Vertrag habe ich noch nicht erhalten und noch nicht unterschrieben.
Wie sieht die Rechtslage aus? Ich kann ja schlecht zusagen, ohne zu wissen, ob es mir dort gefällt. Ich muss doch erstmal einen Eindruck davon bekommen? Aber wenn ich das vom Amt gar nicht darf?
Danke vorab schon.
- angel6364
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Re: Probewoche als Teil des Arbeitsvertrags … darf ich die vor Vertragsunterschrift wahrnehmen?
Also, ich kenne das nur so: Probearbeit schriftlich beim JC melden, in Deinem Fall natürlich mit dem Aspekt der Bezahlung. Gleich dazu kann man einen Antrag auf Eingliederungsleistungen stellen (Fahrtkosten, nötige Kleidung etc.).
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Probewoche als Teil des Arbeitsvertrags … darf ich die vor Vertragsunterschrift wahrnehmen?
Richtig, so sehe ich das auch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Probewoche als Teil des Arbeitsvertrags … darf ich die vor Vertragsunterschrift wahrnehmen?
Danke euch beiden.
Ich weiß aber nicht wirklich, ob es sich um Probearbeit handelt, oder um etwas Anderes.
Das irritiert mich.
So wie es klang werde ich normal bezahlt, nur eben schon vor schriftlicher Vertragsschließung und ich bin ganz klar in betriebliche Aufgaben involviert und habe feste Arbeits- und Pausenzeiten.
Ich weiß aber nicht wirklich, ob es sich um Probearbeit handelt, oder um etwas Anderes.
Quelle: https://de.indeed.com/karriere-guide/ka ... bearbeitenWeiterhin kann Ihr Arbeitgeber Ihnen keine festen Arbeits- und Pausenzeiten vorschreiben und auch zum Tragen von Dienstkleidung sind Sie nicht verpflichtet.[…]
Quelle: https://www.ratgebermagazin24.de/schnup ... chtig-wirdBei der Probearbeit hingegen übernimmt die bewerbende Person auf Anweisung des Arbeitgebers Aufgaben des Unternehmens. Somit besteht ein Anspruch auf Entlohnung und das Arbeitsverhältnis muss angemeldet werden.
Quelle: https://www.impulse.de/personal/probear ... ten_lassenDer Bewerber sollte keine Aufgaben übernehmen, die normalerweise entlohnt werden, höchstens Teilaufgaben.
Das irritiert mich.
So wie es klang werde ich normal bezahlt, nur eben schon vor schriftlicher Vertragsschließung und ich bin ganz klar in betriebliche Aufgaben involviert und habe feste Arbeits- und Pausenzeiten.
- angel6364
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Re: Probewoche als Teil des Arbeitsvertrags … darf ich die vor Vertragsunterschrift wahrnehmen?
Dem JC würde ich das übermitteln, was der AG gesagt hat, also Probearbeit befristet mit Bezahlung.
Und dann gehst Du entspannt dorthin, guckst Dir das an und entscheidest, ob Dir das taugt oder nicht.
Sollte der AG allerdings nichts Schriftliches zum befristeten Probearbeitstag vorlegen, würde ich darum bitten, insbesondere, wenn Du absehen kannst, dass das nichts für Dich ist.
Sonst könnte es Probleme mit dem JC geben, denn Probearbeiten mit Bezahlung ohne schriftliche Befristung heißt mündlich geschlossener Arbeitsvertrag, den Du nicht so ohne Weiteres kündigen kannst, ohne Sperrzeiten zu riskieren.
Nachtrag: Sollte der AG Schriftliches vor Beginn der Probewoche vorlegen, informiere das JC.
Und dann gehst Du entspannt dorthin, guckst Dir das an und entscheidest, ob Dir das taugt oder nicht.
Sollte der AG allerdings nichts Schriftliches zum befristeten Probearbeitstag vorlegen, würde ich darum bitten, insbesondere, wenn Du absehen kannst, dass das nichts für Dich ist.
Sonst könnte es Probleme mit dem JC geben, denn Probearbeiten mit Bezahlung ohne schriftliche Befristung heißt mündlich geschlossener Arbeitsvertrag, den Du nicht so ohne Weiteres kündigen kannst, ohne Sperrzeiten zu riskieren.
Nachtrag: Sollte der AG Schriftliches vor Beginn der Probewoche vorlegen, informiere das JC.
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- marsupilami
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Re: Probewoche als Teil des Arbeitsvertrags … darf ich die vor Vertragsunterschrift wahrnehmen?
Es geht dabei auch um Versicherung.
Wenn gemeldet, dann bist Du auf dem Weg von und zur Arbeit unfall-versichert.
Genauso bei der Arbeit - dann gibt es kein Gezeter mit der zuständigen Berufsgenossenschaft und Krankenkasse.
Wenn gemeldet, dann bist Du auf dem Weg von und zur Arbeit unfall-versichert.
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Muss das sein?
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- kleinchaos
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Re: Probewoche als Teil des Arbeitsvertrags … darf ich die vor Vertragsunterschrift wahrnehmen?
Praktika müssen bezahlt werden, sie können etwas niedriger entlohnt werden, wenn sie mehr theoretische Elemente enthalten.
Selbst wenn sie gar nicht entlohnt würden, müsste der Betrieb ihn für die Zeit anmelden, er wäre dann auch versichert. Such bei 450e-Job
Selbst wenn sie gar nicht entlohnt würden, müsste der Betrieb ihn für die Zeit anmelden, er wäre dann auch versichert. Such bei 450e-Job
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Probewoche als Teil des Arbeitsvertrags … darf ich die vor Vertragsunterschrift wahrnehmen?
Heute kam der Arbeitsvertrag per mail. Soll ihn bis Dienstag unterschreiben. Darin wird nur eine 6-monatige Probezeit erwähnt und ein paar Sachen, die ich bedenklich finde. Zum Beispiel gleich der erste Satz: Gegenstand dieses Vertrages ist ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis ohneangel6364 hat geschrieben: ↑Sa 25. Feb 2023, 23:21 Dem JC würde ich das übermitteln, was der AG gesagt hat, also Probearbeit befristet mit Bezahlung.
Und dann gehst Du entspannt dorthin, guckst Dir das an und entscheidest, ob Dir das taugt oder nicht.
Sollte der AG allerdings nichts Schriftliches zum befristeten Probearbeitstag vorlegen, würde ich darum bitten, insbesondere, wenn Du absehen kannst, dass das nichts für Dich ist.
Sonst könnte es Probleme mit dem JC geben, denn Probearbeiten mit Bezahlung ohne schriftliche Befristung heißt mündlich geschlossener Arbeitsvertrag, den Du nicht so ohne Weiteres kündigen kannst, ohne Sperrzeiten zu riskieren.
Nachtrag: Sollte der AG Schriftliches vor Beginn der Probewoche vorlegen, informiere das JC.
Tarifbindung.
Im Telefonat hieß es noch, ich würde basierend auf deutschem Tarifvertrag bezahlt werden …
Würde damit vielleicht direkt zum Arbeitsamt gehen. Was meint ihr?
Re: Probewoche als Teil des Arbeitsvertrags … darf ich die vor Vertragsunterschrift wahrnehmen?
Ds heißt doch erst mal gar nichts. Wichtig ist, was steht als Lohn/Gehalt im Vertrag
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- angel6364
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Re: Probewoche als Teil des Arbeitsvertrags … darf ich die vor Vertragsunterschrift wahrnehmen?
Wie wäre es, gleich zu Wochenbeginn beim potentiellen AG anzurufen und die offenen Fragen direkt zu klären? Mir ist schon klar, dass man sich nichts verbauen möchte, wenn man Arbeit sucht. Aber so wäre das ein schlechter Start. Ich persönlich möchte nicht bei einem AG anfangen, der anders handelt als er sagt.
Ans JC würde ich den Vertrag erst weiterleiten, wenn diese Fragen geklärt sind und Du tatsächlich mit gutem Bauchgefühl dort anfangen möchtest.
Ans JC würde ich den Vertrag erst weiterleiten, wenn diese Fragen geklärt sind und Du tatsächlich mit gutem Bauchgefühl dort anfangen möchtest.
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Re: Probewoche als Teil des Arbeitsvertrags … darf ich die vor Vertragsunterschrift wahrnehmen?
"Ohne Tarifbindung" bedeutet nur, dass der Arbeitsvertrag voll individuell formuliert ist und kein (Mantel-oder Lohn-) Tarifvertrag Bestandteil des Arbeitsvertrags ist. Gleichwohl will sich der Arbeitgeber schon an einem "deutschen" Tarifvertrag (für welche Branche?) orientieren.
Es müssen nur die wichtigsten Punkte (Mindestlohn [evtl. branchenspezifisch höher als gesetzlich], tägliche/wöchentliche Arbeitszeit) beachtet werden.
Im Vertrag müssen natürlich alle wesentlichen Punkte enthalten sein.
Als ich den Anfang des Fadens gelesen hatte, dachte ich mir auch schon, dass das etwas komisch sei. Jetzt aber ist ansonsten alles geregelt: Du arbeitest von Anfang an auf vertraglicher Basis, und beide Seiten können innerhalb der Probezeit mit 2 Wochen (taggenau!) kündigen.
Kannst Du den Arbeitsvertrag anonymisiert hier einscannen?
Es müssen nur die wichtigsten Punkte (Mindestlohn [evtl. branchenspezifisch höher als gesetzlich], tägliche/wöchentliche Arbeitszeit) beachtet werden.
Im Vertrag müssen natürlich alle wesentlichen Punkte enthalten sein.
Als ich den Anfang des Fadens gelesen hatte, dachte ich mir auch schon, dass das etwas komisch sei. Jetzt aber ist ansonsten alles geregelt: Du arbeitest von Anfang an auf vertraglicher Basis, und beide Seiten können innerhalb der Probezeit mit 2 Wochen (taggenau!) kündigen.
Kannst Du den Arbeitsvertrag anonymisiert hier einscannen?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- kleinchaos
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Re: Probewoche als Teil des Arbeitsvertrags … darf ich die vor Vertragsunterschrift wahrnehmen?
Lass mich raten: der neue AG ist Tesla?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Probewoche als Teil des Arbeitsvertrags … darf ich die vor Vertragsunterschrift wahrnehmen?
Ich habe ihn mal in ein Office-Dokument gepackt und kann ihn als pdf-Datei hochladen. Gibt es hier einen Bereich, wo ich den posten kann, damit nicht angemeldete Benutzer die Datei nicht einsehen können? Nur, falls ich etwas vergessen habe zu anonymisieren und, weil man den Wortlaut trotzdem noch googeln kann und wenn das der AG macht und ihn hier findet, weiß ich nicht, wie er reagiert.
Re: Probewoche als Teil des Arbeitsvertrags … darf ich die vor Vertragsunterschrift wahrnehmen?
Leider gibt es so einen Bereich nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Probewoche als Teil des Arbeitsvertrags … darf ich die vor Vertragsunterschrift wahrnehmen?
Schade. Habe die Datei hier hochgeladen, Passwort gibt's über Private Nachricht an mich.
- marsupilami
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Re: Probewoche als Teil des Arbeitsvertrags … darf ich die vor Vertragsunterschrift wahrnehmen?
Hier viewforum.php?f=22 gibt's "Anleitungen" um ein Dokument zu digitalisieren, anonymisieren und dann auch hier einzustellen.EineFrage hat geschrieben: ↑So 26. Feb 2023, 23:07Ich habe ihn mal in ein Office-Dokument gepackt und kann ihn als pdf-Datei hochladen. Gibt es hier einen Bereich, wo ich den posten kann, damit nicht angemeldete Benutzer die Datei nicht einsehen können? Nur, falls ich etwas vergessen habe zu anonymisieren und, weil man den Wortlaut trotzdem noch googeln kann und wenn das der AG macht und ihn hier findet, weiß ich nicht, wie er reagiert.
Dann braucht man/vrau eben nicht mit PN und Passwort hin und her ......
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Re: Probewoche als Teil des Arbeitsvertrags … darf ich die vor Vertragsunterschrift wahrnehmen?
Die Anonymisierung ist auch da nicht automatisch. Der Vertrag lag seit erhalt schon als .pdf vor.
Leider fehlt mir Berechtigung zum Schreiben von PNs, das wusste ich nicht.
Erste Passworthälfte ist im Dateikommentar. Zweite (ohne Leerzeichen zusammenfügen): orhweo3rr38hr389r23z39rr
Leider fehlt mir Berechtigung zum Schreiben von PNs, das wusste ich nicht.
Erste Passworthälfte ist im Dateikommentar. Zweite (ohne Leerzeichen zusammenfügen): orhweo3rr38hr389r23z39rr
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
- angel6364
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Re: Probewoche als Teil des Arbeitsvertrags … darf ich die vor Vertragsunterschrift wahrnehmen?
Nur mal so um die Ecke gedacht: Ein Arbeitgeber, von dem Du vermutest, er könnte verärgert reagieren, weil Du einen Arbeitsvertrag überprüfen und besprechen möchtest, bevor Du Dich bindest. Der womöglich online nach Textidentitäten suchen könnte, um solche schwarzen Schafe zu finden.
Hmm.
Der erst mit einer Probezeitwoche kommt, um das dann mal eben so im Vertrag zu vergessen.
Und das mit dem JC im Hintergrund, das Dir die Hölle heiß machen wird, wenn Du feststellst, das war nix für Dich und kündigst ...
Wäre jetzt nicht so mein Ding.
Ich hab mir Olivias schwarze Farbe mal kurz ausgeliehen.
Hmm.
Der erst mit einer Probezeitwoche kommt, um das dann mal eben so im Vertrag zu vergessen.
Und das mit dem JC im Hintergrund, das Dir die Hölle heiß machen wird, wenn Du feststellst, das war nix für Dich und kündigst ...
Wäre jetzt nicht so mein Ding.
Ich hab mir Olivias schwarze Farbe mal kurz ausgeliehen.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
- marsupilami
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Re: Probewoche als Teil des Arbeitsvertrags … darf ich die vor Vertragsunterschrift wahrnehmen?
Also ich hätte da schon die eine oder andere Frage.
Meiner Ansicht nach "beißen" sich § 5, 2 Satz 1 und § 6, 1 Satz 1- einerseits wird Arbeitsort genannt und andererseits kann der AN nach Maßgabe des AG hin- und hergeschoben werden.
Und dann noch § 11, 1
Dazu kommt noch § 11 (Geschäftsreisetätigkeit und Kosten), 4, letzter Satz:
"Der Arbeitgeber kann die Kostenerstattung auch ganz streichen."
Sicher, dann mache ich die Kosten bei der Steuererklärung beim Fi-Amt geltend - aber wenn schon sowas im AV steht, hab' ich schon gegessen.
Völlig irritiert bin ich von § 9, 4:
Dann schreib ich da rein, dass sich der AN bemüht, sich weitere, tiefer gehende Kenntnisse anzueignen.
Dazu wird er nach bestandener Probezeit zu noch gesondert zu vereinbarenden Seminaren geschickt werden und dass AN diese Angebot wahrnehmen wird.
Sowas in der Art.
§ 14, 3 - für mich diskriminierend.
Wenn der AN seine Aufgaben trotz Schwerbehinderung erfüllen kann ....?
Hallo?
Heißt dann wohl auch: wenn AN einen nicht selbst verschuldeten Unfall hat und sich dabei eine Schwerbehinderung einhandelt ist er raus?
Ansonsten als AG nochmal Rechtschreibprüfung drüberlaufen lassen.
Z.B. § 30, 1 : "Dem Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer für die Erfüllung... "
JaJaJaJa - ich weiß, sowas kommt vor, aber das hier ist ein wichtiges Dokument, ein Vertrag, der u.U. auch bei Gericht als Beweismittel vorgelegt werden kann.
Da kann schon mehr als nur ein wenig Sorgfalt - auch bei der Rechtschreibung - verlangen.
Meiner Ansicht nach "beißen" sich § 5, 2 Satz 1 und § 6, 1 Satz 1- einerseits wird Arbeitsort genannt und andererseits kann der AN nach Maßgabe des AG hin- und hergeschoben werden.
Und dann noch § 11, 1
Wie jetzt? Heute hier, morgen dort - frei nach Hannes Wader?Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass die Arbeit des Arbeitnehmers
Reisetätigkeit innerhalb Deutschlands verlangt.
Dazu kommt noch § 11 (Geschäftsreisetätigkeit und Kosten), 4, letzter Satz:
"Der Arbeitgeber kann die Kostenerstattung auch ganz streichen."
Sicher, dann mache ich die Kosten bei der Steuererklärung beim Fi-Amt geltend - aber wenn schon sowas im AV steht, hab' ich schon gegessen.
Völlig irritiert bin ich von § 9, 4:
Wenn das ein Schreibfehler ist - kann vorkommen, muss das dann explizit in den AV - bei 6 Monaten Probezeit?Der Arbeitgeber wird als Brancheneinsteiger betrachtet, da weder einschlägige
Berufserfahrung, noch bis auf Weiteres eine umfassende Beherrschung der geforderten
Technologien und Programmiersprachen vorliegt.
Dann schreib ich da rein, dass sich der AN bemüht, sich weitere, tiefer gehende Kenntnisse anzueignen.
Dazu wird er nach bestandener Probezeit zu noch gesondert zu vereinbarenden Seminaren geschickt werden und dass AN diese Angebot wahrnehmen wird.
Sowas in der Art.
§ 14, 3 - für mich diskriminierend.
Wenn der AN seine Aufgaben trotz Schwerbehinderung erfüllen kann ....?
Hallo?
Heißt dann wohl auch: wenn AN einen nicht selbst verschuldeten Unfall hat und sich dabei eine Schwerbehinderung einhandelt ist er raus?
Ansonsten als AG nochmal Rechtschreibprüfung drüberlaufen lassen.
Z.B. § 30, 1 : "Dem Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer für die Erfüllung... "
JaJaJaJa - ich weiß, sowas kommt vor, aber das hier ist ein wichtiges Dokument, ein Vertrag, der u.U. auch bei Gericht als Beweismittel vorgelegt werden kann.
Da kann schon mehr als nur ein wenig Sorgfalt - auch bei der Rechtschreibung - verlangen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Probewoche als Teil des Arbeitsvertrags … darf ich die vor Vertragsunterschrift wahrnehmen?
Für mich liest sich dieser Vertrag so, als hättest du als AN kaum was zu bestimmen und der AG kann viele Bedingungen immer wieder so anzupassen, wie er möchte. Häh? Ernsthaft?
Solche Regelungen wie z.B. in § 3 ,1 , dass zwar derzeit keine Betriebsvereinbarung Anwendung findet, doch jede nachträglich eingeführte findet automatisch Anwendung, insofern es nicht anders/günstiger im Vertrag geregelt ist.
Normalerweise stimme ich bestehenden Regelungen zu, aber doch noch Solchen, welche noch gar nicht existieren.
Haben solche Vertrags-Klauseln arbeitsrechtlich überhaupt Gültigkeit?
Stimmt denn die Jobbeschreibung oder hast du diese im Rahmen der Anonymisierung einfach mal so gewählt (IT-Trainer und Software-Entwickler)?
Falls diese stimmt und auch die Gehaltsangabe; hola, was ist denn da los?
So schlimm kann sich das doch gar nicht entwickelt haben, dass sich die Gehälter so extrem zurückentwickelt haben, selbst als Berufseinsteiger. Oder etwa doch?
Wenn doch, dann braucht man sich über dieses oft fallende und abgenutzte Wort "Fachkräftemangel" wohl nicht zu wundern.
Auch die restlichen Bedingungen. Arbeitsort, Reisetätigkeit, Arbeitszeiten, der recht geringe Urlaub, maximale Probezeit ... usw.
Ohne die Firma zu kennen, aber wenn mir jemand so einen Vertrag vorlegen würde .. zumal es doch eigentlich nur um Probearbeit mit entsprechender Regelung ging, oder?
Solche Regelungen wie z.B. in § 3 ,1 , dass zwar derzeit keine Betriebsvereinbarung Anwendung findet, doch jede nachträglich eingeführte findet automatisch Anwendung, insofern es nicht anders/günstiger im Vertrag geregelt ist.
Normalerweise stimme ich bestehenden Regelungen zu, aber doch noch Solchen, welche noch gar nicht existieren.
Haben solche Vertrags-Klauseln arbeitsrechtlich überhaupt Gültigkeit?
Stimmt denn die Jobbeschreibung oder hast du diese im Rahmen der Anonymisierung einfach mal so gewählt (IT-Trainer und Software-Entwickler)?
Falls diese stimmt und auch die Gehaltsangabe; hola, was ist denn da los?
So schlimm kann sich das doch gar nicht entwickelt haben, dass sich die Gehälter so extrem zurückentwickelt haben, selbst als Berufseinsteiger. Oder etwa doch?
Wenn doch, dann braucht man sich über dieses oft fallende und abgenutzte Wort "Fachkräftemangel" wohl nicht zu wundern.
Auch die restlichen Bedingungen. Arbeitsort, Reisetätigkeit, Arbeitszeiten, der recht geringe Urlaub, maximale Probezeit ... usw.
Ohne die Firma zu kennen, aber wenn mir jemand so einen Vertrag vorlegen würde .. zumal es doch eigentlich nur um Probearbeit mit entsprechender Regelung ging, oder?