Hallo allerseits,
es ist einig Zeit ins Land gegangen.
Hier der aktuelle Stand:
1. Ich habe noch keinen Überprüfungsantrag abgegeben, sondern, das was ich da drin stehen habe, direkt noch mal dem Sachbearbeiter geschrieben (inkl. EKS für den gesamten Betrieb, Gewerbeanmeldung). Verbunden auch mit dem Antrag auf einen Vorschuss. Die Hoffnung war, dass wenn der SB auf meine Argumente eingeht, die ganzen Überweisungen schneller von statten gehen müssten.
Hat leider nichts gebracht.
Nach wiederholten Nachfragen und Hinweisen, dass sich die unbezahlten Rechnungen stapeln kam heute mal eine Antwort per Mail.
Jetzt brauch ich wieder einige Ratschläge:
Da klar ist, dass er mir nicht ansatzweise entgegenkommt geht morgen der Überprüfungsantrag raus. Da kommt meine Gewerbeanmeldung rein + die richtige EKS. Denkt Ihr es braucht noch etwas?
2. Er hat mir folgende Begründung für die Aufteilung geliefert (ich habs sinnvoll zusammengekürzt, kann aber bei Bedarf den gesamten text per PM liefern):
... Nach den Vorschriften des SGB II sind Sie ganz allgemein verpflichtet, Ihre Hilfebedürftigkeit zu vermindern bzw. zu vermeiden.
Während des Leistungsbezugs haben Sie und die zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen daher alle Möglichkeiten zur Minderung, Beseitigung, Verkürzung bzw. Beendigung der Hilfebedürftigkeit zu nutzen.
Dazu haben Sie bei Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit insbesondere auch die Möglichkeit der Kostenvermeidung und -optimierung zu nutzen ...
.... Da alle drei Geschäftsbereiche unabhängig voneinader ausgeübt werden können und keine Interdependenzen vorliegen,
gilt es - Vgl. Abschnitt eins - die Möglichkeit der Kostenvermeidung und - optimierung zu nutzen und nicht gewinnbringende bzw. verlustreiche Tätigkeiten einzustellen.
Verluste aus nicht artverwandten selbständigen Tätigkeiten sind nicht zu berücksichtigen. Als Rechtsgrundlage dienen die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (§§ 11 - 11b SGB II)
Die profitable Kontrolltätigkeit kann autark ausgeübt werden. Hierzu ist zudem kein Gewerbe notwendig. Diese Tätigkeit kann auch freiberuflich ausgeübt werden. Da ein vertikaler Verlustausgleich nicht möglich ist, können die Betriebsergebnisse aus einer Gewerbetätigkeit mit dem Betriebsergebnis aus einer freiberuflichen Tätigkeit zudem nicht verrechnet werden.
Defizitäre Geschäftsbereiche gilt es in Ihrem Interesse daher zu liquidieren oder entsprechende Gewinne einzufahren. Einer leistungsberechtigten Person ist zuzumuten, die unwirtschaftlichen selbständigen Tätigkeiten aufzugeben. Ein "Verlustausgleich" aus mehreren selbständigen Tätigkeiten ist somit nicht möglich. ...
Kann mir da jemand sagen ob an seinem Argument was dran ist? I
ch kann nur sagen, dass das mit der "Kontrolltätigkeit = freiberuflich möglich" Quatsch ist. Niemand der freiberuflichen Kollegen die ich in dem Berufsfeld kenne, macht das als Freiberufler.. Der Beruf ist auch nicht als Katalogberuf aufgeführt
Wie kann ich auf Seine Ausführungen sinnvoll antworten? Macht es Sinn die Antwort mit in den Überprüfungsantrag mit aufzunehmen?
3. Macht ein SB Wechsel Sinn? Wenn ja, wie gehe ich da vor?
4. Er hat den Antrag nach dem Vorschuss komplett ignoriert. Einfach da noch mal nachhaken oder gleich vor Gericht?
Er hat noch einiges anderes geschrieben zu meinen aEKS. Aber da komm ich drauf zurück, wenn ich das dringendere mal geklärt habe.
Danke schon mal für Eure Mühe.