EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Danke für den Haufe-Link. Kannte ich noch nicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
LIest sich gut. Mit gefällt, dass die Klage schön kurz ist und alles wesentliche beinhaltet.
Einer Familie mit 3 Kindern wurden die Hilfen komplett eingestellt: viewtopic.php?t=30346
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Auch das ist nicht in Stein gemeisselt. ;-)kleinchaos hat geschrieben: ↑Do 23. Mär 2023, 22:50 ...
Nochmal zur Gewerbeanmeldung: Man kann in einer (1) Gewebeanmeldung durchaus sehr verschiedene Tätigkeitsfelder angeben. Spart eine Nachmeldung bzw Ergänzung, falls einem irgendwann was neues einfällt. Also zB Messebau, bauliche Nebenleistungen, Taxifahren, Herstellung von Kunstobjekten etc. In diesem Beispiel wäre wirklich für jede Tätigkeit eine eigene EKS abzugeben.
Meine (1) Gewerbeanmeldung umfasst 8 Tätigkeiten. Aber nur teilweise zusammenhängend. Wie "Elektrotechniker-, Informationstechniker- und Elektromaschinenbauer-Handwerk", alle drei sind zulassungspflichtige (Elektro)-Handwerke. Dagegen steht: "Dekorationsnäher, Fotograf und Einbau von genormten Baufertigteilen".
Ein Konto, eine Buchführung, eine Steuererklärung, eine EKS.
Ich würde, an TobPab´s Stelle, weiter darum "streiten", dass ich nur ein Gewerbe betreibe und nur eine EKS einzureichen habe. Auch da würde ich mich auf die Finanzverwaltung stützen. Denn, so wie ich das bisher verstanden habe, geht TobPab´s Finanzamt auch nur von einem Gewerbe aus. Richtig?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Bedenklich wäre es, wenn die Gewerbeanmeldung 8 Seiten umfassen würde.HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Fr 24. Mär 2023, 08:47 Meine (1) Gewerbeanmeldung umfasst 8 Tätigkeiten.
Steht das Schneiderhandwerk und die Fotografie im Zusammenhang mit der E-Technik? Dann ist es definitiv ein Gewerbe.Aber nur teilweise zusammenhängend. Wie "Elektrotechniker-, Informationstechniker- und Elektromaschinenbauer-Handwerk", alle drei sind zulassungspflichtige (Elektro)-Handwerke. Dagegen steht: "Dekorationsnäher, Fotograf und Einbau von genormten Baufertigteilen".
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Fr 24. Mär 2023, 08:47
...
Ein Konto, eine Buchführung, eine Steuererklärung, eine EKS.
Ich würde, an TobPab´s Stelle, weiter darum "streiten", dass ich nur ein Gewerbe betreibe und nur eine EKS einzureichen habe. Auch da würde ich mich auf die Finanzverwaltung stützen. Denn, so wie ich das bisher verstanden habe, geht TobPab´s Finanzamt auch nur von einem Gewerbe aus. Richtig?
Jap. Wobei das von Haufe schon interessant ist - ganz durchgestiegen bin ich aber da gestern Abend nicht mehr :)
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Ist das Fax schon raus?
Hab das erst jetzt gelesen.
Sonst ist gut.
Hab das erst jetzt gelesen.
Ich hätte als Schlusssatz nochmal auf die Dringlichkeit hingewiesen und um zeitnahe Entscheidung gebeten.
Sonst ist gut.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Nein, Dekorationsnäherei habe ich angemeldet, damit ich in entsprechenden Großhandlungen einkaufen kann und Nähmaschinen & Co steuerlich ansetzen kann. Das Fotografenhandwerk ist mittlerweile eher ein ruhendes Hobby.Olivia hat geschrieben: ↑Fr 24. Mär 2023, 08:54 ...Steht das Schneiderhandwerk und die Fotografie im Zusammenhang mit der E-Technik? Dann ist es definitiv ein Gewerbe.Aber nur teilweise zusammenhängend. Wie "Elektrotechniker-, Informationstechniker- und Elektromaschinenbauer-Handwerk", alle drei sind zulassungspflichtige (Elektro)-Handwerke. Dagegen steht: "Dekorationsnäher, Fotograf und Einbau von genormten Baufertigteilen".
Aber, weder meine Steuerberatungen oder das Finanzamt, noch das JC haben je den "Verdacht" geäußert, dass es mehrere Gewerbe sein könnten. Es ist eine Gewerbeanmeldung, Rechtsform Einzelunternehmer!, lediglich mehrere Tätigkeiten. Der Witz an der Sache ist doch, ich könnte alles auch mit nur einer angemeldeten Tätigkeit ausüben. Da würde kein Hahn nach krähen. Vermutlich kann auch TobPab einfach nur eine Tätigkeit anmelden (also die anderen abmelden) und alles andere bleibt wie gehabt. Ob man als Imker auch noch andere Lebensmittel verkauft, ist dem FA wahrscheinlich völlig schnuppe, Hauptsache der Betrieb wirft Steuern ab...
Dann würde ich dabei bleiben und mich ggü. dem JC zur "Wehr" setzen. Es sei denn, Du findest einen besseren Weg an Geld zu kommen. ;-)TobPab hat geschrieben: ↑Fr 24. Mär 2023, 09:12HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Fr 24. Mär 2023, 08:47 ...
Ein Konto, eine Buchführung, eine Steuererklärung, eine EKS.
.. Richtig!
Jap. ...
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Ok - Fax ist endlich raus.
Das Fax hat sich erst geweigert, nach knapp 2h wusste ich dann warum - waren zu viele Seiten..
Jetzt heißt es warten und den Rest der Forderungen vom SB bearbeiten. Das geht es primär um die Einreichung von Belegen zu meinen abschließenden EKS'en. Ich hatte Ihn bei der Zusendung (teilw. vor Monaten) angeboten (da es so viele sind), dass er mir sagt welche er konkret sehen will und ich reiche Ihm dann gezielt diese nach. Bei den Kontoauszügen hab ich Ihm schon geschrieben, dass ich Ihm keine 80Seiten im Papierform schicken kann. Per Mail hatte er die schon längst - hat er dann scheinbar akzeptiert.
Wenn ich Ihm alle Belege schicken wöllte, müsste ich über 700Seiten ausdrucken. Und davor schwärzen, etc.. Ich hab irgendwo im Forum gelesen, dass die entsprechenden Auszüge aus der Buchaltung auch gehen. Stimmt das? Dann könnte ich Ihm ja jeweils die SuSa der zu der jeweils passenden EKS Position schicken. Das wäre noch im Ansatz mit dem Drucker machbar.
Oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Ach so - soll ich deswegen einen eigene Thread aufmachen?
Das Fax hat sich erst geweigert, nach knapp 2h wusste ich dann warum - waren zu viele Seiten..
Jetzt heißt es warten und den Rest der Forderungen vom SB bearbeiten. Das geht es primär um die Einreichung von Belegen zu meinen abschließenden EKS'en. Ich hatte Ihn bei der Zusendung (teilw. vor Monaten) angeboten (da es so viele sind), dass er mir sagt welche er konkret sehen will und ich reiche Ihm dann gezielt diese nach. Bei den Kontoauszügen hab ich Ihm schon geschrieben, dass ich Ihm keine 80Seiten im Papierform schicken kann. Per Mail hatte er die schon längst - hat er dann scheinbar akzeptiert.
Wenn ich Ihm alle Belege schicken wöllte, müsste ich über 700Seiten ausdrucken. Und davor schwärzen, etc.. Ich hab irgendwo im Forum gelesen, dass die entsprechenden Auszüge aus der Buchaltung auch gehen. Stimmt das? Dann könnte ich Ihm ja jeweils die SuSa der zu der jeweils passenden EKS Position schicken. Das wäre noch im Ansatz mit dem Drucker machbar.
Oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Ach so - soll ich deswegen einen eigene Thread aufmachen?
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Die Anzahl der Seiten/Blätter wird dem SB egal seinTobPab hat geschrieben: ↑Fr 24. Mär 2023, 10:54 ...
Wenn ich Ihm alle Belege schicken wöllte, müsste ich über 700Seiten ausdrucken. Und davor schwärzen, etc.. Ich hab irgendwo im Forum gelesen, dass die entsprechenden Auszüge aus der Buchaltung auch gehen. Stimmt das? Dann könnte ich Ihm ja jeweils die SuSa der zu der jeweils passenden EKS Position schicken. Das wäre noch im Ansatz mit dem Drucker machbar.
Oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Ach so - soll ich deswegen einen eigene Thread aufmachen?
Was meinst Du mit "Auszüge aus der Buchhaltung"?
Ich habe anfangs das Rechnungseingangs- und -Ausgangsbuch eingereicht. Also eine Liste, die mein Buchhaltungsprogramm ausspucken kann. Die Nummern der Buchungen habe ich dann auf die Kontoauszüge übertragen. Damit war dann für fast jeden nachvollziehbar, woher und wohin das Geld wanderte. Nur das JC hatte so seine Schwierigkeiten damit
Erst im Klageverfahren habe ich die einzelnen Belege (geschwärzt) eingereicht. Das Verfahren läuft jetzt im vierten Jahr...
Ich würde weder die SuSa-Listen, noch die BWA einreichen. Da im Sozialverfahren nach anderen Maßstäben gerechnet wird, führen kaufmännische Dokumente nur zu unnötigen Diskusionen und für Betroffene oft zu Nachteilen. Das sollte man versuchen zu vermeiden, da man schon genug gebeutelt ist.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Mein Grundgedanke war/ist, dass ich zu jedem Punkt der EKS (z.B. A1) den jeweiligen Auszug aus der Buchhaltung anführe. In diesem ist dann ersichtlich von wem das Geld kam und wann es eingetroffen ist. Auch der Betreff ist zu erkennen.
Entspräche eigentlich einer geschwärzten Rechnung. Müsste Deinem Rechungseingangsbuch dann nahekommen. Zumindest sind alle Kontobewegungen so einer "Quelle" zugeordnet.
Grundfrage ist aber eher: Was versteht das Jobcenter unter Belegen? Dem Finanzamt reicht ja meine EÜR. Dem Jobcenter wahrscheinlich nicht. Ich verstehe unter Beleg eine "Rechnung". Das würde dann aber zu dem erwähntem Buch von Eingangs- und Ausgangsbelegen führen, was ich an den SB schicken müsste. Übersichtlich ist das dann auch nicht. Wäre wahrscheinlich nur die buchstabengetreue Befolgung der Aufforderung...
Entspräche eigentlich einer geschwärzten Rechnung. Müsste Deinem Rechungseingangsbuch dann nahekommen. Zumindest sind alle Kontobewegungen so einer "Quelle" zugeordnet.
Grundfrage ist aber eher: Was versteht das Jobcenter unter Belegen? Dem Finanzamt reicht ja meine EÜR. Dem Jobcenter wahrscheinlich nicht. Ich verstehe unter Beleg eine "Rechnung". Das würde dann aber zu dem erwähntem Buch von Eingangs- und Ausgangsbelegen führen, was ich an den SB schicken müsste. Übersichtlich ist das dann auch nicht. Wäre wahrscheinlich nur die buchstabengetreue Befolgung der Aufforderung...
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Hmm - habe grad gemerkt, dass des auch eine FaxNr hat. Ich könnte die Belege dann ja auch per Fax schicken.
Wäre interessant was passiert, wenn da 800Seiten Fax ankommen.
Wobei mich mein Faxprogramm vorher wahrscheinlich schon mal abschießt..
Wäre interessant was passiert, wenn da 800Seiten Fax ankommen.
Wobei mich mein Faxprogramm vorher wahrscheinlich schon mal abschießt..
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
OT:
Um diese Aufgabe führt leider nichts drum herum. Du musst diesen Nachweis halbjährlich neu erbringen. Deinen Mailkontakt solltest Du beim Jobcenter löschen lassen. Nur schriftlich und nachweissicher auf Papier mit denen kommunizieren! viewtopic.php?t=29923
Nein. Alle Angaben sind mit Einzelbelegen nachzuweisen. Zusammengefasste Auszüge aus der Buchhaltung sind dafür untauglich.Ich hab irgendwo im Forum gelesen, dass die entsprechenden Auszüge aus der Buchaltung auch gehen. Stimmt das?
Das reicht nicht aus. Notwendig sind alle Einzelbelege, sämtliche Kontoauszüge und alle erforderlichen Unterlagen zu den Einnahmen. Alle Belege sind datenschutzgerecht zu schwärzen. Dies ist eine mehrtägige bis mehrwöchige Arbeit, die so lange fortdauert und immer wieder neu nötig ist, wie Du im Leistungsbezug bist.Dann könnte ich Ihm ja jeweils die SuSa der zu der jeweils passenden EKS Position schicken.
Dann ist der jetzige Drucker nicht mehr ausreichend. Die Notwendigkeit, 700 Seiten pro BWZ nachzuweisen, führt zur Notwendigkeit für den Kauf eines neuen (gebrauchten) Hochleistungsdruckers. Papier und Toner sind Betriebsausgaben.Das wäre noch im Ansatz mit dem Drucker machbar.
Nein.Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
Das muss die Forenadministration entscheiden.Ach so - soll ich deswegen einen eigene Thread aufmachen?
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Das folgende ist nicht zu 100% ernst gemeint, aber irgendwie doch ;-)
Wenn Du Belege ans JC heraus gibst, dann immer nur die Kopie, nie ein Original.
Du brauchst einen Nachweis, dass der Beleg beim JC eingegangen ist. Dazu ist ein Faxgerät sehr gut geeignet, wenn Du den "qualifizierten" Sendebericht verwendest. Also den Sendebericht, der auch die erste gesendete Seite abbildet.
Und jetzt zum weniger ernsten; wenn DU jede Seite einzeln verfaxt, dann hast Du auch für jede Seite einen Nachweis und, dein Faxgerät wird nicht überfordert. Es kann aber sein, dass das JC-Fax irgendwann "aussteigt".
Den Rest hat Olivia sehr gut erklärt.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Richtig, ein Faxgerät ist dafür sehr gut geeignet. Grössere Schreiben werden am besten in Einzelpakete aufgeteilt. Wenn beispielsweise 700 Seiten gefaxt werden sollen, so empfiehlt es sich, 70 x 10 Seiten zu faxen. Auf jede Sendung kommt oben drauf "Paket xx von 70", um dem Sachbearbeiter die Sortierung der eingehenden Faxe zu erleichtern. 70 Faxsendungen können auch auf eine Woche verteilt werden, so dass die Sendelast pro Tag bei 10 liegt. Das ist absolut machbar und auch sachgerecht.
Werden keine vollständigen Belege eingereicht, so kann es immer sein, dass das Jobcenter Leistungen wegen mangelnder Mitwirkung ablehnt, einstellt, zurückfordert oder auch laufende Leistungen einfach bis auf Null kürzt. Gern auch irgendwann später, wenn man eigentlich denkt, die Angelegenheit hätte sich erledigt. Zu einer Leistungseinstellung siehe beispielsweise viewtopic.php?t=30346
Leistungen können aber nicht nur eingestellt und zurückgefordert werden bei fehlerhaftem Postzugang, sondern auch bei fehlenden Belegen!
Werden keine vollständigen Belege eingereicht, so kann es immer sein, dass das Jobcenter Leistungen wegen mangelnder Mitwirkung ablehnt, einstellt, zurückfordert oder auch laufende Leistungen einfach bis auf Null kürzt. Gern auch irgendwann später, wenn man eigentlich denkt, die Angelegenheit hätte sich erledigt. Zu einer Leistungseinstellung siehe beispielsweise viewtopic.php?t=30346
Leistungen können aber nicht nur eingestellt und zurückgefordert werden bei fehlerhaftem Postzugang, sondern auch bei fehlenden Belegen!
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
So oder so, es sind und bleiben Machtspiele der Behörde. Unnötig, belastend und sinnlos, in Bezug auf Unterstützung Betroffener.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Dies dient auch dazu, den Aufenthalt im Sozialleistungsbezug so ungemütlich wie nur irgend möglich zu machen. Wenn jemand als Leistungsempfänger über längere Zeit diesen Verfahrensweisen ausgesetzt ist, führt dies früher oder später zu Depressionen.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Statt Kontoauszüge zu kopieren und faxen, mal versuchen einfach eine Umsatzliste erstellen (lassen), die etwas "überarbeiten" - schwärzen und hinschicken.
Vielleicht hast Du Glück und sie akzeptieren das.
Hier
viewforum.php?f=22
haben wir div. Anleitungen.
Vielleicht hast Du Glück und sie akzeptieren das.
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haben wir div. Anleitungen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Ich bin noch am Hirnen was der richtige Weg ist. So ganz hab ich die Hoffnung auf gesunden Menschenverstand beim SB ja nicht aufgegeben..
Auch wenn die Kommunikation durch Überprüfungsantrag und Klage ja eigentlich schon als gescheitert betrachtet werden kann.
Im Anhang mal das was ich mir vorgestellt habe, nur mit alten Werten. Das würde ja der Umsatzliste ziemlich nahekommen. Wenn ich einen Rechnung nehme und diese schwärze, kommt genau das an Info raus was auf den jeweiligen Bögen steht.
Nur halt noch nicht dem jeweiligem Umsatz zugeordnet, in dieser Übersicht wäre das dann zugeordnet und einfach nachvollziehbar :) Was denkt Ihr?
Auch wenn die Kommunikation durch Überprüfungsantrag und Klage ja eigentlich schon als gescheitert betrachtet werden kann.
Im Anhang mal das was ich mir vorgestellt habe, nur mit alten Werten. Das würde ja der Umsatzliste ziemlich nahekommen. Wenn ich einen Rechnung nehme und diese schwärze, kommt genau das an Info raus was auf den jeweiligen Bögen steht.
Nur halt noch nicht dem jeweiligem Umsatz zugeordnet, in dieser Übersicht wäre das dann zugeordnet und einfach nachvollziehbar :) Was denkt Ihr?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
- marsupilami
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Würde ich einfach probieren.
Wappne Dich aber schon mal gegen die evtl. Forderung nach Einzelbelegen.
D.h. die wollen dann zu jedem Datensatz den entsprechenden Einzel-Beleg, also Eingangs- bzw. Ausgangsrechnung.
Muss nicht unbedingt so eintreten, wäre aber auch nicht das erste Mal, dass wir hier im Forum solche Forderung zu diskutieren hatten.
Und wir sind nur 1 Forum von vielen.
Wenn man dann noch seriöse facebook-Gruppen dazu nimmt ....
Wappne Dich aber schon mal gegen die evtl. Forderung nach Einzelbelegen.
D.h. die wollen dann zu jedem Datensatz den entsprechenden Einzel-Beleg, also Eingangs- bzw. Ausgangsrechnung.
Muss nicht unbedingt so eintreten, wäre aber auch nicht das erste Mal, dass wir hier im Forum solche Forderung zu diskutieren hatten.
Und wir sind nur 1 Forum von vielen.
Wenn man dann noch seriöse facebook-Gruppen dazu nimmt ....
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Stimme Marsu zu
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
... findet man einen Klarnamen und eine Steuernummer! Die Kommentare (Firmenname und STEUR Nr) sind mit dem Namen des Programmbenutzers betitelt. Abgesehen davon, kann man die Kommentare löschen und sieht die originale Kopfzeile der Seite.
Vielleicht kann ja ein Mod oder Admin hier aushelfen und die weitere Verbreitung unterbinden?
nur zur Info...
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Danke, ich hoffe, ich hab's repariertHarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Sa 25. Mär 2023, 00:32... findet man einen Klarnamen und eine Steuernummer! Die Kommentare (Firmenname und STEUR Nr) sind mit dem Namen des Programmbenutzers betitelt. Abgesehen davon, kann man die Kommentare löschen und sieht die originale Kopfzeile der Seite.
Vielleicht kann ja ein Mod oder Admin hier aushelfen und die weitere Verbreitung unterbinden?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Schit - dachte hab alles geschwärzt. Danke!
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Du hattest da einen Kommentar drüber gelegt, der aber konnte gelöscht oder verschoben werden und dann wurde alles sichtbar
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
.pdf's mit Draw vom - kostenlosen - LibreOffice bearbeiten.
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Signatur?
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