EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
HarzerUrvieh
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#76

Beitrag von HarzerUrvieh »

Koelsch hat geschrieben: Sa 25. Mär 2023, 07:02 ... Danke, ich hoffe, ich hab's repariert
:Daumenhoch: sieht gut aus. Danke.
TobPab hat geschrieben: Sa 25. Mär 2023, 08:40 Schit - dachte hab alles geschwärzt. Danke!
Nee, Du hattest es nicht geschwärzt, sondern mit der Kommentar-Funktion überschrieben. :zwinker:
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#77

Beitrag von TobPab »

Habe mir eigentlich angewöhnt alles noch mal zu exportieren, was ich auf die Art bearbeitet habe. Tja - jetzt zeigt sich, dass die Angewohnt ganz gut ist, wenn man die konsequent durchziehen würde...

Das mit Libre Office Draw kannte ich noch nicht - danke.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#78

Beitrag von TobPab »

Sodele - Dampfdruck steigt :)

Heute Post vom Sozialgericht bekommen. Antrag wurde bestätigt und Jobcenter aufgefordert innerhalb einer Woche Stellung zu nehmen, nebst die Verwaltungsakten einzureichen.
Dazu lag ebenfalls Post vom SB im Briefkasten, der mich zu einem "Beratungsgespräch" am Montag eingeladen hat, um mit mir über meine berufliche Situation zu sprechen.. Ich würde mal vermuten, dass er etwas "upset" ist.

Habt Ihr Vorschläge wie man da reagieren kann. Ich habe einen möglichen Anwalt, da ist der Gesprächstermin aber erst am 06.04.

Nachtrag: Laut Brief vom Gericht bestätigen Sie einen Eingang zum 24.03. und Stellungnahme muss von diesem Termin an innerhalb einer Woche erfolgen. Also dann bis zum 31.04. Meine ich..
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Koelsch
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#79

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, Einladung hat nix mit der SG Sache zu tun. Geh zum Gespräch, aber nicht alleine, nimm einen Beistand mit
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#80

Beitrag von TobPab »

Ist mir grad noch eingefallen - könnte auch mit dem Überprüfungsantrag zusammenhängen.
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marsupilami
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#81

Beitrag von marsupilami »

Gesprächstermin:
https://rechtsanwalt-thomaslange.de/2020/03/einladung/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/verte ... 83122.html

Dann glaube ich zu wissen, dass es ein Urteil zu der zu allgemeinen Formulierung "ich möchte mit Ihnen über Ihre berufliche Situation" oder so ähnlich - gibt.
https://www.change.org/p/agenturen-f%C3 ... u/23842639
Finde aber das Urteil nicht.

Eintragungen einer Zustellerfirma auf einer sog. Rollkarte, wonach an einem bestimmten Tag im Auftrag der Behörde ein Schreiben an die Adresse des Klägers ausgeliefert worden ist, genügen nicht als Nachweis für den Zugang einer Meldeaufforderung nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III.
https://openjur.de/u/350035.html

Die Aufforderung muss den Zweck, den Zeitpunkt und den Ort der Meldung konkret bezeichnen. Der Meldezweck ist zumindest stichwortartig zu benennen, teilweise werden in der Rechtsprechung höhere Anforderungen gestellt
https://openjur.de/u/2215598.html
Man bringt u.a. https://dejure.org/gesetze/SGB_III/309.html zur Geltung.


hard-core: nicht hingehen. Wenn die Aufforderung zur Stellungnahme kommt: Brief nicht erhalten - JC muss beweisen, dass a) versandt wurde b) angekommen ist.
Halte ich für überflüssig.

Meine Meinung: zum Termin erscheinen mit a) Begleitung und b) eigenem Fragenkatalog - was haben sie Jobcenter zu bieten, was mich in meiner Selbstständigkeit weiterbringt um aus dem Leistungsbezug zu kommen?
Ansonsten nur zuhören, nix sagen, stichwortartig Notizen machen, nix unterschreiben, anschließend anhand der Notizen - die die Begleitung macht - Gedächtnis-Protokoll anfertigen.

Nicht vergessen: Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung stellen und darauf bestehen.
Könnte sich - nach eigener Erfahrung - zu Lach-Nummer entwickeln.
So ab viewtopic.php?t=19410&hilit=EGV+Fahrtko ... 25#p434983
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#82

Beitrag von Koelsch »

Möglich aber unwahrscheinlich
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#83

Beitrag von HarzerUrvieh »

TobPab hat geschrieben: Di 28. Mär 2023, 12:41 ...
Dazu lag ebenfalls Post vom SB im Briefkasten, der mich zu einem "Beratungsgespräch" am Montag eingeladen hat, um mit mir über meine berufliche Situation zu sprechen.. Ich würde mal vermuten, dass er etwas "upset" ist.

Habt Ihr Vorschläge wie man da reagieren kann.
...
Du könntest gar nicht darauf reagieren und eine erneute Einladung abwarten. Ist aber ein Beziehungskiller ;-)

Du könntest am Montag per Fax um Terminverschiebung bitten, da Du einen (spontanen?) Kundentermin hast. Wäre gut, wenn das auch stimmt. Vielleicht kannst Du noch einen Kundentermin vereinbaren? Ich habe zwar am Montag Zeit, aber ich halte mich im Rheinland auf. Das ist eventuell ein bißchen weit für ein Glas Honig...

Du könntest den Termin ablehnen und dies damit begründen, dass sich an Deiner beruflichen Situation nichts geändert hat und auch nichts ändern soll. Du bist voll in den Arbeitsmarkt integriert und hast keine Kapazitäten frei, um eine weitere Tätigkeit aufzunehmen. Und, spontane und (für Dich) sinnlose Termine mindern die Ergebnisse Deiner Vollzeittätigkeit.

Ich weiß nicht, wie die Rechtslage ist, wenn man den Termin wahr nimmt und nach wenigen Minuten wieder geht. Weil es z.B. nur ein Monolog des SBs war oder Du nichts mitzuteilen hast oder oder. Dazu haben andere mehr Erfahrungen, als ich. Mir wurde aber einst geraten, einfach aufzustehen und den Raum zu verlassen, sollte ich wieder vom SB angeschrieen werden.

Wenn Du hin gehst, dann auf keinen Fall alleine. Nimm jemand mit, der/die stichpunktartig mitschreiben kann oder einfach so tut als ob. Von Tonaufnahmen per Smartphone rate ich ab. *hüstel* Ich habe gehört, dies sei illegal.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#84

Beitrag von TobPab »

.. was mich in meiner Selbständigkeit weiterbringt - ich hatte schon mal "Berater" vom Jobcenter, die unterm Strich aber auch keine Hilfe waren. Sinnvoll würde ich nicht Rückzahlbare Zuschüsse in angemessener Höhe finden :)

Ich werde wahrscheinlich die Strategie fahren, den Termin nicht wahrzunehmen und auf Zeit spielen. Evtl. kann ich eine Honigauslieferung an dem Tag machen. Dann ist auch ein triftiger Grund gegeben... Wenn mich das Jobcenter in Ruhe meine Arbeit machen lässt, bin ich eh am Ende des BWZ draußen. Wenn die Wohngeldstelle schneller arbeitet auch schon früher. Je weniger extra Arbeit ich habe desto besser.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#85

Beitrag von TobPab »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Di 28. Mär 2023, 18:12 ... Ist aber ein Beziehungskiller ;-)

Du könntest am Montag per Fax um Terminverschiebung bitten, da Du einen (spontanen?) Kundentermin hast. Wäre gut, wenn das auch stimmt. Vielleicht kannst Du noch einen Kundentermin vereinbaren? Ich habe zwar am Montag Zeit, aber ich halte mich im Rheinland auf. Das ist eventuell ein bißchen weit für ein Glas Honig...

Du könntest den Termin ablehnen und dies damit begründen, dass sich an Deiner beruflichen Situation nichts geändert hat und auch nichts ändern soll. Du bist voll in den Arbeitsmarkt integriert und hast keine Kapazitäten frei, um eine weitere Tätigkeit aufzunehmen. Und, spontane und (für Dich) sinnlose Termine mindern die Ergebnisse Deiner Vollzeittätigkeit.

Ich weiß nicht, wie die Rechtslage ist, wenn man den Termin wahr nimmt und nach wenigen Minuten wieder geht. Weil es z.B. nur ein Monolog des SBs war oder Du nichts mitzuteilen hast oder oder. Dazu haben andere mehr Erfahrungen, als ich. Mir wurde aber einst geraten, einfach aufzustehen und den Raum zu verlassen, sollte ich wieder vom SB angeschrieen werden.

Wenn Du hin gehst, dann auf keinen Fall alleine. Nimm jemand mit, der/die stichpunktartig mitschreiben kann oder einfach so tut als ob. Von Tonaufnahmen per Smartphone rate ich ab. *hüstel* Ich habe gehört, dies sei illegal.
Ich vermute mal die ist schon gekillt.
Es wäre schon eine interessante Erfahrung den SB so außer Fassung zu bringen, dass er mich anschreit :) Aber dann würde mein Blutdruck auch steigen und ich habe keinen Kamin um Holz für zu hacken, damit ich wieder runterkomme..

Nur mal so am Rande - wenn ich wg. "nicht erscheinen" sanktioniert werde. Dann werde ja nur ich sanktioniert oder? Also nicht der Rest der Familie?
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#86

Beitrag von HarzerUrvieh »

Bevor es eine Sanktion gibt, muss es eine Anhörung geben.
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Koelsch
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#87

Beitrag von Koelsch »

Ja, Du alleine wirst sanktioniert
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#88

Beitrag von marsupilami »

Vor einer Sanktion steht - normalerweise - die Anhörung.
Da kannst Du dann immernoch einen kurzfristigen, unaufschiebbaren Termin reinbringen, der Dich in Deiner Selbstständigkeit weiterbringt.

Aber auch mit Sanktion ist der Termin dann nicht vom Tisch.
Dann kommt die nächste Einladung .... und die nächste ..... und die nächste.


1-mal in Begleitung hingehen, entschärft schon mal die Wutbereitschaft des SB.
Nach dem Motto: was du heute kannst besorgen .....
Gegenfragen bringen ihn weg vom Monolog und aus dem Konzept.
Wenn Du dann noch feststellst, dass Du demnächst aus dem Bezug bist wg. Wohngeld und steigendem Auftragsvolumen wird es vermutlich dauern, bis die nächste Einladung kommt.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#89

Beitrag von Olivia »

TobPab hat geschrieben: Di 28. Mär 2023, 18:35 Nur mal so am Rande - wenn ich wg. "nicht erscheinen" sanktioniert werde. Dann werde ja nur ich sanktioniert oder? Also nicht der Rest der Familie?
Solltest Du deswegen Kopfschmerzen bekommen, könntest Du auch einen AU-Schein einreichen.
https://au-schein.de/
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#90

Beitrag von TobPab »

Hab gestern einen Brief bekommen - der SB hat das Treffen mit dem Verweis auf das Sozialgericht abgesagt.
Klang so, als ob er erst mal den Ausgang abwarten will, bevor er mit mir wieder in Kontakt tritt.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#91

Beitrag von Koelsch »

Das ist ok, er will dem SG nicht vorgreifen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#92

Beitrag von TobPab »

Seufz - ich habe heute Post vom Sozialgericht bekommen. Das ist wie ein Kampf gegen Windmühlen..

Ist versehen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Angehängt ist das Antwortschreiben vom Jobcenter ans Gericht.
Sie sind nat. der Meinung das der Antrag abgelehnt werden soll. Haben das auch ausführlich begründet. Musste den Text zweimal lesen um den annähernd zu verstehen - ist auch mit Paragraphen etc. versehen..
Wenn man das liest möchte man allen Mut sinken lassen.

Aber jetzt weiß ich wenigstens warum der SB sich so querstellt. Er beruft sich auf die Analyse von Sachverständigen (die hatte ich mal im Haus im letzten Jahr), die wohl empfehlen das ganze als 3 Bereiche aufzuteilen. Witzig ist, dass die mir gegenüber gesagt haben, des Jobcenter wird das wahrscheinlich so sehen wollen und ich nie deren Abschlussanalyse gesehen habe. Trotz anderweitiger Zusicherung. Witzig ist auch, dass ich hätte nachweisen sollen, dass ich durch deren Entscheidung in unzumutbare Härte gerate und das wohl nicht getan habe..

Es scheint ja noch kein abschließendes Urteil zu sein. Was macht da jetzt Sinn? Einfach abwarten? Stellung nehmen (geht das überhaupt)?
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#93

Beitrag von Koelsch »

Ich würde versuchen, die Argumente des JC "auseinander zu nehmen".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#94

Beitrag von Olivia »

Formulierungsvorschlag:
SgDuH,

hiermit widerspreche ich der Darstellung des Jobcenters, dass Sachverständige eine Analyse erstellt hätten, nach denen mein Gewerbe aufzuteilen wäre. Solch ein Gutachten ist mir nicht bekannt. Wäre es mir bekannt, so würde ich seinem Inhalt, so wie ihn das Jobcenter wiedergibt, widersprechen.

Letztes Jahr waren von einer durch das Jobcenter beauftragten Coaching-Firma Angestellte bei mir im Betrieb. Dies war jedoch von mir weder gewünscht noch beauftragt. Das Gutachten ist mir absprachewidrig weder zur Kenntnis gegeben noch mit mir abgestimmt worden.

Das vom Jobcenter genannte Gutachten beschädigt meinen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, an dem ich ein Recht habe. Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_ ... rbebetrieb

Ich informiere Sie hiermit, dass ich - je nach dem sich ergebenden Schadensumfang - ggf. Strafanzeige gegen die das Gutachten erstellende Firma stellen und Schadensersatzklage einreichen werde.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#95

Beitrag von TobPab »

Ah ok - wusste gar nicht, dass ich einem Gutachten auch widersprechen kann.. Hätte ich das Forum mal schon früher gekannt..

Also in jedem Fall dem Gericht "faxen", dass ich der Darstellung vom JC widerspreche und auch einzelne Punkte herausgreifen. Wobei dann die Darstellung vom JC eigentlich schon zusammenbricht, wenn ich die "Sachverständigen" rausnehme.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#96

Beitrag von marsupilami »

Den letzten Satz weglassen.
In der aktuellen Situation von TobPab bringt das nur dann was, wenn man wirklich was Belastbares, Konkretes in der Hand hat.
Das wären dann auch private Schadenersatzansprüche an die Gutachterfirma.
Schließlich braucht es dann auch noch einen Anwalt, der da mitzieht.

Und grundsätzlich würde ich persönlich niemals nicht vorwarnen.
Machen.

Das ist wie im Tatort: der vermeintliche Verdächtige wird zur "Befragung" auf's Revier geladen.
Man plaudert erregt über Tatzeit, Motiv, .... aber der Verdächtige wird nicht über seine Rechte aufgeklärt - also hat die Polizei nix belastbares, mit dem sie beim Haftrichter punkten könnte und der Verdächtige verlässt ohne Gruß das Büro und das Gebäude.

Nachtrag: das JC wird sicherlich das Gutachten vorlegen und aus seiner Sicht begründen und nochmals argumentieren, dass das Gutachten a) erstellt werden musste und b) so wie es steht, gut und richtig ist.
TobPab muss dann schon argumentieren, dass er da nicht über seine Rechte aufgeklärt wurde.
Dass er die Jungs nicht in seine Wohnung/Betriebsräume lassen muss, wenn er nicht will, dass auch er ein Exemplar ausgehändigt bekommt, dass er dem Gutachten widersprechen kann.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#97

Beitrag von TobPab »

Das klingt ja, als ob sich das ganze noch hinziehen könnte...

Kann ich das ganze nicht auch mit dem Hinweis beenden, dass die grundsätzlichen Fragen im Rahmen vom Überprüfungsantrag abgehandelt werden soll und einfach dem Gutachten widersprechen? Schließlich soll ja der Eilantrag nur erreichen, dass die ausstehenden Leistungen gezahlt werden. Wenn da jetzt ausführlich Gegendarstellung und Gegendarstellung kommt, bin ich eh aus der Wohnung geflogen und verhungert, bis alles geklärt ist.

Nachtrag: Müsste noch mal nachsehen, ob ich die Schriftsätze habe. Aber gesagt hat mir damals tatsächlich niemand, dass ich denen die Zugänge zu den Räumlichkeiten verweigern kann. Das wurde die ganze Zeit so aufgezogen, als ob es keine Alternative gibt. Und wenn ich das nicht wahrnehme, dass werden die Leistungen komplett eingestellt.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#98

Beitrag von Koelsch »

Ich würde ähnlich wie Olivia widersprechen (ohne Schlussdrohung) und nochmals auf die extreme Notlage hinweisen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#99

Beitrag von marsupilami »

Also als Schlußsatz statt Drohung eben auf die Leere auf Bankkonto (siehe Kontoauszüge) und in Kühli hinweisen und um zeitnahe Entscheidung bitten, da auch der Vermieter auf dem Schuhabstreifer vor der Wohnungstüre scharrt.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#100

Beitrag von TobPab »

Hier mal meine Antwort - mag jemand Rückmeldung geben?
Zu lang? Zu knapp? Zu sehr "dramatisiert"? Zu nett?
Ich kann bei Wunsch noch das Schreiben vom JV hochladen.
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zusendung der Stellungnahme des Jobcenters. Zu einzelnen Punkte möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

Analyse durch zertifizierten Maßnahmenträger

Ich widerspreche der Darstellung des Jobcenters, dass Sachverständige eine Analyse erstellt hätten, nach denen mein Gewerbe aufzuteilen wäre. Solch ein Gutachten ist mir nicht bekannt, davon höre ich jetzt zum ersten Mal. Wäre es mir bekannt, so würde ich seinem Inhalt, so wie ihn das Jobcenter wiedergibt, widersprechen.

Letztes Jahr war die von Jobcenter genannte Firma bei mir im Betrieb und führte Betriebsanalysen durch. Dies war jedoch von mir weder gewünscht noch beauftragt.
Das Gutachten ist mir absprachewidrig weder zur Kenntnis gegeben noch mit mir abgestimmt worden.

Das vom Jobcenter genannte Gutachten beschädigt meinen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, an dem ich ein Recht habe. Hier möchte ich auf https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtam ... rbebetrieb verweisen.

Anpassung der KFZ Kosten auf Höhe des letzten Bewilligungsbescheides
Ich habe dem Jobcenter die tatsächliche Höhe durch das Fahrtenbuch nachgewiesen und kann nicht nachvollziehen warum hier, in meinen Augen, willkürlich andere Zahlen eingesetzt werden.

Überprüfungsantrag
Der Überprüfungsantrag ist dem Jobcenter am 24.03.2023 zugegangen, nicht am 27.03.2023. Der Sendenachweis (Fax) liegt mir vor und kann eingereicht werden.

Besondere Eilbedürftigkeit
Durch die willkürliche Streichung von Ausgaben, wird eine Einkommensanrechnung vorgenommen die nicht der Realität entspricht. Willkürlich deswegen, weil ich über die Gründe (Gutachten des Maßnahmenträgers) nicht informiert wurde, demnach keine Gelegenheit hatte hier Stellung zu beziehen und weil trotz nachgewiesener Ausgaben in unstrittigen Bereichen (KFZ) keine Anpassung erfolgte.

Wie schon im Antrag erwähnt, beziehe ich seit Dezember, anscheinend auf Grundlage des von mir widersprochenen Gutachtens, weniger als die Hälfte der mir (inkl. Familie) zustehenden ALG II Leistungen.
Um die privaten Kosten meiner 6köpfigen Familie weiter ansatzweise bestreiten zu können, musste ich dringend notwendige Zahlungen im Gewerbebetrieb einstellen.
Auch das habe ich dem zuständigem Sachbearbeiter wiederholt kommuniziert.

Das führt z.B. nun dazu, dass mir auf den 16.04. die Versorgungsunterbrechung für Strom angekündigt wird, da aufgrund der Zweckentfremdung der finanziellen Mittel die bestehende Ratenvereinbarung nicht eingehalten werden konnte. Weitere Beispiele ließen sich auch im Leasing Bereich oder im Wareneinkauf anführen.

Das zerstört, sollte ich keine Lösung finden, meine Geschäftsgrundlage und treibt mich letztendlich in die Insolvenz.

Ich bitte Sie meinem Antrag auf einstweiligem Rechtschutz stattzugeben.
Die Ihnen geschilderte Notlage meinerseits, macht es mir finanziell nicht möglich einen langwierigen Disput mit dem Jobcenter zu führen. Das habe ich ohne Erfolg seit Dezember 2022 versucht und habe nun keinerlei Reserven mehr.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
TobPab
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