EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#101

Beitrag von Koelsch »

Raus damit. Klingt gut
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#102

Beitrag von tigerlaw »

TobPab hat geschrieben: Mi 12. Apr 2023, 18:39 Hier mal meine Antwort - mag jemand Rückmeldung geben?
Zu lang? Zu knapp? Zu sehr "dramatisiert"? Zu nett?
Ich kann bei Wunsch noch das Schreiben vom JV hochladen.
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zusendung der Stellungnahme des Jobcenters. Zu einzelnen Punkte möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

Analyse durch zertifizierten Maßnahmenträger

Ich widerspreche der Darstellung des Jobcenters, dass Sachverständige eine Analyse erstellt hätten, nach denen mein Gewerbe aufzuteilen wäre. Solch ein Gutachten ist mir nicht bekannt, davon höre ich jetzt zum ersten Mal. Wäre es mir bekannt, so würde ich seinem Inhalt, so wie ihn das Jobcenter wiedergibt, widersprechen.

Letztes Jahr war die von Jobcenter genannte Firma bei mir im Betrieb und führte Betriebsanalysen durch. Dies war jedoch von mir weder gewünscht noch beauftragt.
Das Gutachten ist mir absprachewidrig weder zur Kenntnis gegeben noch mit mir abgestimmt worden.

Das vom Jobcenter genannte Gutachten beschädigt meinen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, an dem ich ein Recht habe. Hier möchte ich auf https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtam ... rbebetrieb verweisen.


Würde ich hier rausnehmen. Wie ja auch schon bei Wiki ganz am Anfang steht, ist das eine Sache aus dem Bereich Zivilrecht, und ein liquidierbarer Schaden ist noch nicht eingetreten.


Anpassung der KFZ Kosten auf Höhe des letzten Bewilligungsbescheides
Ich habe dem Jobcenter die tatsächliche Höhe durch das Fahrtenbuch nachgewiesen und kann nicht nachvollziehen warum hier, in meinen Augen, willkürlich andere Zahlen eingesetzt werden.

Überprüfungsantrag
Der Überprüfungsantrag ist dem Jobcenter am 24.03.2023 zugegangen, nicht am 27.03.2023. Der Sendenachweis (Fax) liegt mir vor und kann eingereicht werden.


Kommt es darauf im Schwergewicht an? Insbesondere für die Eilbedürftigkeit? Wenn nein, würde ich diesen Absatz rauslassen.

Besondere Eilbedürftigkeit
Durch die willkürliche Streichung von Ausgaben, wird eine Einkommensanrechnung vorgenommen die nicht der Realität entspricht. Willkürlich deswegen, weil ich über die Gründe (Gutachten des Maßnahmenträgers) nicht informiert wurde, demnach keine Gelegenheit hatte hier Stellung zu beziehen und weil trotz nachgewiesener Ausgaben in unstrittigen Bereichen (KFZ) keine Anpassung erfolgte.

Wie schon im Antrag erwähnt, beziehe ich seit Dezember, anscheinend auf Grundlage des von mir widersprochenen Gutachtens, weniger als die Hälfte der mir (inkl. Familie) zustehenden ALG II Leistungen.
Um die privaten Kosten meiner 6köpfigen Familie weiter ansatzweise bestreiten zu können, musste ich dringend notwendige Zahlungen im Gewerbebetrieb einstellen.
Auch das habe ich dem zuständigem Sachbearbeiter wiederholt kommuniziert.

Das führt z.B. nun dazu, dass mir auf den 16.04. die Versorgungsunterbrechung für Strom angekündigt wird, da aufgrund der Zweckentfremdung der finanziellen Mittel die bestehende Ratenvereinbarung nicht eingehalten werden konnte. Weitere Beispiele ließen sich auch im Leasing Bereich oder im Wareneinkauf anführen.

Das zerstört, sollte ich keine Lösung finden, meine Geschäftsgrundlage und treibt mich letztendlich in die Insolvenz.

Ich bitte Sie meinem Antrag auf einstweiligem Rechtschutz stattzugeben.
Die Ihnen geschilderte Notlage meinerseits, macht es mir finanziell nicht möglich einen langwierigen Disput mit dem Jobcenter zu führen. Das habe ich ohne Erfolg seit Dezember 2022 versucht und habe nun keinerlei Reserven mehr.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
TobPab
Ansonsten stimme ich Koelsch zu, raus damit!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#103

Beitrag von marsupilami »

zwei kleine Korrektur-Vorschläge:
"Das vom Jobcenter genannte Gutachten beschädigt den Ruf und damit letztendlich den Umsatz meines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes, an dem ich - so wie ich ihn aufgebaut habe - festhalten will."

"Ich bitte Sie aufgrund der Dringlichkeit mit allem gehörigen Respekt meinem Antrag auf einstweiligem Rechtschutz zeitnah stattzugeben."

Wie gesagt: Vorschläge.
Nicht die Bibel oder Das Manifest von Marx.
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HarzerUrvieh
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#104

Beitrag von HarzerUrvieh »

Folgendes bringt Dich heute nicht weiter, könnte aber eine Argumentationshilfe werden:

Mit welchen Kosten rechnen die "Gutachter" für die Gewerbeaufsplittung und wie wirkt sich das in Sachen Steuern aus?

Das Geld für die Gewerbeummeldung oder Gewerbeanmeldungen kommt vom JC oder aus Deiner (leeren) Tasche?

Wer bezahlt den Steuerberater und Rechtsanwalt? Denn eine fiskale und juristische Beratung wird wohl notwendig und angemessen sein.

Zahlt das alles das JC und senkt die Maßnahme Deinen Hilfebedarf? Steht doch sicher alles in dem "Gutachten", oder?

Die dann dreifache Buchführung, Abschlüsse usw. steigern die Ausgaben (ok, das wird später einfach weggestrichen/abgelehnt) und mindern eventuell Deine Einnahmen, da Du ja dann einen höheren Verwaltungsaufwand hast. Viele ÖD-Mitarbeiter verstehen einfach nicht, dass sich grün und blau verwalten, keine Einnahmen generiert.

Manchmal muss ich zwar lachen, aber meistens packt mich die blanke Wut, wenn ich solche Geschichten höre/lese... :Daumen:
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#105

Beitrag von TobPab »

Danke in die Runde. Habs gestern Nacht mit einigen Änderungen noch rausgeschickt.

Guck mer mal was als nächstes kommt.
TobPab
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#106

Beitrag von TobPab »

Und weiter gehts..

Heute eine Vorladung bekommen. Ich soll am 27.04. zur "Erörterung des Sachverhaltes" am Gericht erscheinen. So wie es aussieht hat meine Schrift von gestern hier keine Berücksichtigung gefunden. Das was ich gestern erhalten habe, wurde am 04.04 losgeschickt und traf am 12.04. ein. Die Vorladung wurde am 11.04. geschickt und traf am 13.04 ein.

Das heißt, vor dem 27.4 rührt sich erst mal nichts? Oder kann es sein, dass mein Schreiben von gestern noch berücksichtigt wird?
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Koelsch
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#107

Beitrag von Koelsch »

Im Termin wird man das sicher berücksichtigen. Und ja, vor dem Termin passiert nix.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#108

Beitrag von TobPab »

Wie sind Eure Erfahrungen - ist es ratsam einen Anwalt mitzunehmen oder ist dort noch alles "menschlich"?
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Koelsch
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#109

Beitrag von Koelsch »

Schwer zu sagen. Ich hab den Eindruck, Du kannst gut selbst argumentieren. Erörterung heißt oft, Gericht möchte einen Vergleich. Dann wäre es am 27. abgeschlossen, sonst kommt der Beschluss ggf. etwas später.
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Koelsch
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#110

Beitrag von Koelsch »

Hast Du denn einen guten Anwalt?
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TobPab
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#111

Beitrag von TobPab »

Evtl. - aber ob er gut weiß ich nicht.
TobPab
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#112

Beitrag von TobPab »

Koelsch hat geschrieben: Do 13. Apr 2023, 18:04 Schwer zu sagen. Ich hab den Eindruck, Du kannst gut selbst argumentieren. Erörterung heißt oft, Gericht möchte einen Vergleich. Dann wäre es am 27. abgeschlossen, sonst kommt der Beschluss ggf. etwas später.
Hab ich jetzt grad erst gelesen.. Vergleich würde ja bedeuten, ich muss von meiner Position zu meinem Nachteil hin abweichen, um einen Kompromiss zu erreichen. Oder?
Das wäre ja kontraproduktiv - denke ich mal. Weil, rein sachlich betrachtet, habe ich ja keinen Spielraum von dem ich etwas abgeben kann. Hmm
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Koelsch
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#113

Beitrag von Koelsch »

Vergleich heißt keineswegs immer, Du musst nachgeben. Vergleich bedeutet oftmals nur, Gericht will sich das lange Urteil sparen. 3 Sätze und gut ist's.
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marsupilami
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#114

Beitrag von marsupilami »

Nimm auf alle Fälle die Argumentation die Du selbst geschrieben hast und die von HarzerUrvieh mit.
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TobPab
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#115

Beitrag von TobPab »

Sodele - morgen ist das Finale (für's erste) beim SozGericht..

Ich habe mal für mich eine Zusammenfassung erstellt, mit den für mich maßgeblichen Punkten. Damit ich in der Hektik morgen dann hoffentlich alles wesentliche dabei habe. Zur Not ist's hoffentlich einigermaßen verständlich aufgebaut, dass sich das Gericht das gleich behalten kann. Von mir aus auch das Jobcenter.

Hat jemand noch mal Lust, querzulesen und mitzudenken, ob ich sinnige Argumente vergessen habe?
Das vom Post #104 habe ich berücksichtigt (gleich mit Zahlen untermauert, ließe sich noch ausbauen).

Eigentlich will ich aber nur, dass meine aEKS anerkannt wird. Über die Sachverständigengeschichte will ich eigentlich erst beim Überprüfungsantrag streiten..
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Koelsch
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#116

Beitrag von Koelsch »

Liest sich für mich ok
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Olivia
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#117

Beitrag von Olivia »

Das liest sich sehr schlüssig und gut. :Daumenhoch:

Vielleicht könnte man noch ganz konkret hineinschreiben, was man vom SG erwartet? In etwa:
"Ich beantrage, dass das SG mir vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Höhe des [vollen?]) Regelsatzes + KdU für insgesamt 6 Personen monatlich zuspricht. [Es folgen Beispielzahlen mit dem vollen Regelsatz:] Dies sind 2 x 451 € für die beiden erwachsenen Mitglieder der BG, 2 x 420 € für unsere beiden Kinder im Alter von 14-17 Jahren, 2 x 348 € für unseren beiden Kinder im Alter von 6-13 Jahren sowie KdU in Höhe von (bspw.) 1.400 € bruttowarm. Insgesamt sind dies 3.838 € vorläufiges monatliches Bürgergeld, das ich für meine Bedarfsgemeinschaft beantrage."
oder so ähnlich?

Dann weiss das Sozialgericht auf Anhieb, um was es genau geht.

Ausserdem sind noch einige "Typos" drin, die mit der Rechtschreibkorrektur des Schreibprogramms entfernt werden sollten.
TobPab
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#118

Beitrag von TobPab »

Hm - gute Idee. Wusste gar nicht, dass Bürgergeld soo hoch ausfällt - verglichen mit dem was jetzt kommt.
Ist wahrscheinlich nicht verkehrt, wenn ich's in etwa so wie bei Dir ausdrücke. Da kann man gut gegenüberstellen, wie hoch die Diskrepanz ist..
Olivia
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#119

Beitrag von Olivia »

:Daumen: :Daumen:
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marsupilami
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#120

Beitrag von marsupilami »

Im Jroßen und Janzen jut.

Vorschlag:
Seite 1
Das ist bei einem Antrag auf Grundsicherung nicht möglich, da ich als Antragssteller auf Sozialleistungen über keinerlei finanzielle Mittel verfüge um diese Wartezeit überbrücken zu können.
, weil Rechnungen div. Lieferanten bis jetzt nicht gezahlt werden.
Seite 2, oben
Damit ist meine grundsätzliche Geschäftsfähigkeit und damit Einkommensmöglichkeit gefährdet.
Zudem wird auch der baldige - und endgültige - Ausstieg aus dem Leistungsbezug verzögert
"Durch die willkürliche Streichung von Ausgaben, ....."
Der Zusammenhang zwischen Streichung der Ausgaben und dem unwillkommenen Gutachten erschließt sich mir nicht so ganz.
Einfach nur
Durch die willkürliche Streichung von Ausgaben, wird eine Einkommensanrechnung vorgenommen die nicht der Realität entspricht. Willkürlich deswegen, weil z.B. trotz nachgewiesener Ausgaben in eigentlich unstrittigen Bereichen (KFZ) keine Anpassung erfolgte.
Das mit dem Gutachten wird ja nochmals im nachfolgenden Absatz erklärt und sollte dort ausreichend sein.
. Aktueller ALG II Bezug einzig weil Überbrückungsleistungen aufgrund langer Bearbeitungszeiten des Wohngeldantrages notwendig sind.
Die Darstellung, dass Tragfähigkeit....
.... und Steuererklärung notwendig
Anpassung der KFZ Kosten auf Höhe des letzten Bewilligungsbescheides
Ich habe dem Jobcenter die tatsächliche Höhe durch das Fahrtenbuch nachgewiesen
und kann nicht nachvollziehen warum hier, in meinen Augen, in selbstherrlicher Manier und willkürlich andere Zahlen eingesetzt werden.

Nachtrag:
Den Vorschlag von Olivia einarbeiten.
Macht Sinn.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#121

Beitrag von Koelsch »

Oli und Marsu einarbeiten, guter Vorschlag und gute Verbesserungen.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#122

Beitrag von TobPab »

So - Termin ist rum. War unterm Strich nicht erfolgreich - Jobcenter hat immerhin angeboten, dass KFZ Kosten im Dezember noch mal überprüft werden, sollte ich entsprechende Nachweise einreichen.. Von dem schon eingereichtem Fahrtenbuch wussten die nat. nichts. Haben aber auch getan, als ob das ein riesengroßer Gefallen wäre, den Sie mir damit täten.

Richterin gab mir zu verstehen, dass mein Antrag keine Aussicht auf Erfolg hätte, weil das Bundessozialgericht den horizontalen Gewinnausgleich so sieht wie Jobcenter. Und Sie in dem Punkt dem Jobcenter folgen würde.

Sieht so aus, als ob das ganze deutlich länger gehen würde, bis letzendlich Erfolg hat, da ich wohl erst eine grundsätzliche Klärung erwarten kann, wenn der aEKS eingegangen ist, dem folgendem Bescheid widersprochen und der Widerspruch dann abgelehnt wurde.

Kennt jemand das Urteil auf was die Richterin Bezug nimmt?

Was denkt Ihr wie weiter sinnig vorzugehen wäre? *Außer überhaupt keinen Antrag mehr zu stellen)*
Die Einnahmen in dem Betriebsteil, wo Jobcenter das Einkommen draus generiert, sind geringer als prognostiziert. Macht es Sinn (Ende BWZ ist Mai) hier noch eine vEKS für diesen Teil mit den Dez Zahlen mitzuschicken, damit auf diese Art eine Korrektur erreicht wird?
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#123

Beitrag von Koelsch »

TobPab hat geschrieben: Do 27. Apr 2023, 12:25 Kennt jemand das Urteil auf was die Richterin Bezug nimmt?
viewtopic.php?t=16999

Ich halte das unverändert für ein Fehlurteil, hatte auch danach versucht, vor dem LSG NRW das Urteil zu kippen. Leider ohne Erfolg, Urteil gab's nicht, da Vergleich geschlossen wurde. War eine sehr lange und sehr gute Verhandlung vor dem 19.Senat, seit dem ist die dortige Senatsvorsitzende Frau Straßfeld meine Lieblingsrichterin - tolle Richterin.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#124

Beitrag von Koelsch »

Bleibt meines Erachtens nur, im nächsten BWZ erneut gegen die Aufteilung in verschiedene Gewerbe vorzugehen. Durchaus möglich, dass eine andere SG Kammer es anders sieht als jetzt.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#125

Beitrag von Olivia »

Möglich wäre, die bisher erbrachten Dienstleistungen "neu zu arrangieren" und dazu durchaus ein geändertes Gewerbe/Handwerk auf dem Gewerbeamt anzumelden.

Beispiel:

Bisher:
Gewerbe 1 = Blumentapete verkaufen
Handwerk 2 = Maler- und Tapezierarbeiten

Fusionsbetrieb neu: "Tapezierbetrieb mit Blumentapeten" - und wenn ein Kunde dann doch mal eine Blumentapete kaufen will, dann wird die dem eben als Zusatzartikel verkauft, gar keine Frage.
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