Stromheizung – (K)ein Problem im Bürgergeld, sondern ein Joker

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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schimmy
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Stromheizung – (K)ein Problem im Bürgergeld, sondern ein Joker

#1

Beitrag von schimmy »

Läuft die elektrische Heizung über den gleichen Zähler wie der Haushaltsstrom, führt das beim Jobcenter und in der Grundsicherung/Bürgergeld zur teilweisen Übernahme des Stromabschlags und von Nachzahlungen.

https://www.gegen-hartz.de/news/stromhe ... -ein-joker
Olivia
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Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Stromheizung – (K)ein Problem im Bürgergeld, sondern ein Joker

#2

Beitrag von Olivia »

Daraus könnte man für alle anderen Fälle, in denen der Stromverbrauch a) angemessen ist, b) dennoch über dem Regelsatzanteil von 40,73 € liegt und wo c) ggf. auch kein Wechsel des Stromanbieters zu einem billigeren Versorger möglich ist, folgern, dass die Differenz ebenfalls vom Jobcenter als unabweisbarer laufender Mehrbedarf (MEB Strommehrkosten) zu übernehmen ist.

Denn:
Das BayLSG hat mit dem Urteil vom 7.10.2013 – 7 AS 644/13 B ER die inzwischen übliche Lösung entwickelt, in solchen Fällen den Abschlag abzüglich des Regelbedarfsanteils für Strom (und ggf. des Mehrbedarfs Warmwasser) als Heizkosten zu übernehmen.

https://www.gegen-hartz.de/news/stromhe ... -ein-joker
Das sollte dann analog zu Strommehrkosten wegen der gestiegenen Energiekosten auch gelten.
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