Hausgemeinschaft?
Re: Hausgemeinschaft?
Antrag auf Vorschuss beim JC stellen! Am besten gehst Du direkt dorthin und beantragst eine Barauszahlung über 100 €.
Re: Hausgemeinschaft?
Es gibt eigentlich nur eine feste Zeit für's JC. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten bearbeitet sein. Aber keine Panik, im Normalfall geht es sehr viel schneller. Wie schnell aber kann man kaum sagen. Wenn es sehr dringend wird, kannst Du einen Vorschuss beantragen. Der muss spätestens 1 Monat nach Antrag gezahlt werden (§ 42 SGB I)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Hausgemeinschaft?
Ach du meine Güte….. wie soll ich denn über die Runden kommen. Sprich Miete, Verbindlichkeiten und und…
Ob ich dem Sachbearbeiter schreibe?
Ob ich dem Sachbearbeiter schreibe?
Re: Hausgemeinschaft?
Hä wie??? Geld wird doch überwiesen. Ich muss erstmal wissen was ich bekomme. Da blickt man doch nicht durch. Hinzu auch die Miete. Mein Vermieter kennt da kein Erbarmen. Also Gutscheine…. habe früher mal ALG 2 bekommen aber nie Gutscheine.
Re: Hausgemeinschaft?
Von Gutscheinen steht nichts im § 42 SGB I. Ich, als Kölner, halte es mit dem Kölner Grundgesetz:
Artikel 3 - Et hätt noch immer jot jejange
Artikel 3 - Et hätt noch immer jot jejange
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Hausgemeinschaft?
Du bekommst die spätere Überweisung des Jobcenters abzüglich des Vorschusses.
Nein, bei einem Antrag auf Vorschuss muss die Höhe der Leistung noch nicht feststehen. Es genügt, wenn klar ist, dass Du Leistungen bekommen wirst.Ich muss erstmal wissen was ich bekomme.
Wichtig ist, dass Du Deine Verpflichtungen bezahlen kannst.Da blickt man doch nicht durch.
Das sind keine (Lebensmittel-)Gutscheine, sondern Zahlscheine für einen Barvorschuss. Der Einzelhandel zahlt diese Vorschüsse über die Ladenkasse aus.Also Gutscheine…. habe früher mal ALG 2 bekommen aber nie Gutscheine.
Re: Hausgemeinschaft?
Ne also so einen Käse mach ich ganz sicher auch nicht mit. Hab dem Sachbearbeiter nun eine nette Mail geschrieben
Re: Hausgemeinschaft?
Ganz sicher stelle ich mich an keine Kasse und hole mir da Geld ab. Ich habe das auch noch nie gehört. Denke bei uns hier wird das auch so nicht gemacht. Vielleicht in Grosstädten? Ich müsste ja auch erst den Antrag bekommen.
Re: Hausgemeinschaft?
Antrag auf Vorschuss geht formlos
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Hausgemeinschaft?
Nun warte ich mal ob ich den Bescheid bekomme. Ohne den geht doch nichts oder? Das nächste Problem wäre , ich käme nicht zum Jc
Re: Hausgemeinschaft?
Immer noch besser als mittellos und komplett pleite.
Deswegen habe ich Dir ja die Presseartikel verlinkt.Ich habe das auch noch nie gehört.
Das JC hat seiner Pflicht aus § 42 SGB I nachzukommen. Da die Kassenautomaten fast überall abgebaut worden sind, gilt meist die Regelung mit den Auszahlscheinen. In manchen kleinen kommunalen Land-Jobcentern gibt es vielleicht auch Bargeld gegen Quittung direkt vom JC-Sachbearbeiter.Denke bei uns hier wird das auch so nicht gemacht.
Nein. Bundesweit überall.Vielleicht in Grosstädten?
Dazu brauchst Du kein Antragsformular. Den Antrag kannst Du formlos stellen.Ich müsste ja auch erst den Antrag bekommen.
Re: Hausgemeinschaft?
Ja ok aber dazu muss doch der Antrag bearbeitet sein. Die zahlen doch nicht einfach Geld aus?
Meine anderen Verpflichtungen stehen ja ebenfalls offen. Also gäbe es ja Ärger auf allen Fronten.
Meine anderen Verpflichtungen stehen ja ebenfalls offen. Also gäbe es ja Ärger auf allen Fronten.
Re: Hausgemeinschaft?
Nein. Es genügt, wenn aus dem Antrag erkennbar ist, dass (höchstwahrscheinlich) Leistungen zustehen.
Doch. Das ist das Charakteristikum eines Vorschusses.Die zahlen doch nicht einfach Geld aus?
Der Antrag auf einen Vorschuss liesse sich verbinden mit einer Aufforderung, auch über den Rest zügig zu entscheiden.Meine anderen Verpflichtungen stehen ja ebenfalls offen.
Bei (drohender) Mittellosigkeit bringt ein Vorschuss weniger Ärger als kein Vorschuss.Also gäbe es Ärger auf allen Fronten.
Re: Hausgemeinschaft?
Ok gut bis nächste Woche komme ich noch über die Runden ohne an Hunger zu sterben. Aber dann sollte etwas in Gange kommen. Ich habe dem Mitarbeiter vorhin eine Mail geschrieben.
Es ist zum Haare raufen, da keiner sagen kann was für Geld kommt. Arbeitgeber weiß nix und Krankenkasse auch nicht. Aber bis nächste Woche muss da etwas passieren. Ich habe auch keine Lust bei eventueller Überzahlung wieder Rückzahlungen vorzunehmen. Ich möchte da auch für mich auf sicherer Seite stehen
Es ist zum Haare raufen, da keiner sagen kann was für Geld kommt. Arbeitgeber weiß nix und Krankenkasse auch nicht. Aber bis nächste Woche muss da etwas passieren. Ich habe auch keine Lust bei eventueller Überzahlung wieder Rückzahlungen vorzunehmen. Ich möchte da auch für mich auf sicherer Seite stehen
Re: Hausgemeinschaft?
Mach Dir keinen Kopf wegen Rückzahlungen. Wichtig ist erstmal Zahlung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Hausgemeinschaft?
Habe eine Mail vom Sachbearbeiter bekommen. Brauche Lohnbescheinigung März. Kommt aber erst weit nach dem 10 . Habe meinem Chef geschrieben, er soll Sachbearbeiter kontaktieren um evtl. mündlich das Gehalt zu besprechen.
Er braucht die Höhe des Krankengeldes. Das tritt wohl ab 7 diesen Monat in Kraft. Da ich aber Krankenkasse gewechselt habe, blicken die untereinander nichts. Die brauchen wieder die Lohnbescheinigungen vom Arbeitgeber. Krieg nen Vogel.
Andererseits auch nachvollziehbar das es gefordert wird.
Bin gespannt er schrieb mir das noch ein paar Unterlagen fehlen…keine Ahnung ob er das von oben meinte oder ob noch mehr.
Er braucht die Höhe des Krankengeldes. Das tritt wohl ab 7 diesen Monat in Kraft. Da ich aber Krankenkasse gewechselt habe, blicken die untereinander nichts. Die brauchen wieder die Lohnbescheinigungen vom Arbeitgeber. Krieg nen Vogel.
Andererseits auch nachvollziehbar das es gefordert wird.
Bin gespannt er schrieb mir das noch ein paar Unterlagen fehlen…keine Ahnung ob er das von oben meinte oder ob noch mehr.
Re: Hausgemeinschaft?
Ja, die wirst Du wohl beibringen müssen. Daraus wird ja Krankengeld berechnet.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Hausgemeinschaft?
Aber hier könnte ich doch wie oben schon angesprochen einen Vorschuss kriegen? Die Lohnabrechnung ist nie vor Ende des Monats da. Ich komme am 6 in Krankengeldbezug, Also muss Arbeitgeber das schon bei Krankenkasse ausgelöst haben. Haben die aber nixht
Re: Hausgemeinschaft?
Ja, Vorschuss müsste gezahlt werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Hausgemeinschaft?
Wie gehe ich mit anfallenden Zahlungen um...Miete,Kredit. Kann das ja momentan nicht zahlen. Vorschuss wird ja nicht so hoch sein.
Bin gespannt,welche Unterlagen sonst noch fehlen..
Bin gespannt,welche Unterlagen sonst noch fehlen..
Re: Hausgemeinschaft?
Formulierungsvorschlag:
Sehr geehrter SB,
hiermit beantrage ich einen Vorschuss auf meine SGB II-Leistungen in Höhe von 100 €. Die Lohnabrechnung ist nie vor Ende des Monats da. Rücklagen habe ich keine. Als Nachweis lege ich Ihnen einen Ausdruck aus meinem Online-Banking bei. Sie sehen, dass der Kontostand nur bei xx € ist. Das Restguthaben auf dem Konto ist für den Stromabschlag. Dieses Geld kann ich nicht abheben.
Ich habe gehört, dass es die Möglichkeit zu einem Auszahlschein gibt für eine Barauszahlung bei verschiedenen Handelsketten (REWE, Penny, Rossmann...) Bitte stellen Sie mir so einen Zahlschein bereit und benachrichtigen mich, wann ich mir diesen im Jobcenter abholen kommen kann.
MfG
Terrie
Re: Hausgemeinschaft?
Ok danke dir. Mit dem Gehaltszettel stimmt. Sollte er eigentlich wissen.
Aber Arbeitgeber müsste Daten für KK doch schon ausgelöst haben oder? Donnerstag müsste Krankengeldberechnung dann auch kommen
Aber Arbeitgeber müsste Daten für KK doch schon ausgelöst haben oder? Donnerstag müsste Krankengeldberechnung dann auch kommen
Re: Hausgemeinschaft?
Ja, die Berechnung müsste eigentlich schon durch sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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