LSG Sachsen: Kfz-Vollkasko ist anzuerkennen!
Verfasst: Fr 10. Mär 2023, 19:22
LSG Sachsen: L 3 AS 765/19 Urteil vom 19.09.2019
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/211173
Leitsätze:
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/211173
Leitsätze:
Der Leitsatz 3 dürfte sich eher an "Reichsbürger" u.ä. wenden ...1. Wenn ein Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird, ist es nicht zu beanstanden, wenn sich ein als Selbständiger tätiger Leistungsberechtigter gegen die Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeuges mit einer Fahrzeugvollversicherung absichert.
2. Zur Frage, ob die verwaltungsverfahrensrechtlichen Regelungen betreffend der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassener Verwaltungsakte in Folge der technischen Entwicklungen überholt sind.
3. Die fehlende Namensangabe und Unterschrift bewirkt nicht die Nichtigkeit eines Bescheides im Sinne von § 40 Abs. 1 und 2 SGB X.