Fahrtenbuch und Datenschutz
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Fahrtenbuch und Datenschutz
Liebe alle,
ich möchte nochmals nachfragen, da ich nun vom JC aufgefordert wurde ein Fahrtenbuch zu führen, welche Daten genau in das FB müssen.
Hauptsächlich die Frage: MUSS der Name des Kunden im FB stehen, oder reicht die Adresse? und kann das JC auf die Angabe des Kunden bestehen?
Gibt es dazu rechtliche Hinweise, Urteile, Paragrafen auf die ich mich im Falle eines Streits mit dem JC verlässlich berufen kann?
danke schonmal und besten Gruß
Robert
ich möchte nochmals nachfragen, da ich nun vom JC aufgefordert wurde ein Fahrtenbuch zu führen, welche Daten genau in das FB müssen.
Hauptsächlich die Frage: MUSS der Name des Kunden im FB stehen, oder reicht die Adresse? und kann das JC auf die Angabe des Kunden bestehen?
Gibt es dazu rechtliche Hinweise, Urteile, Paragrafen auf die ich mich im Falle eines Streits mit dem JC verlässlich berufen kann?
danke schonmal und besten Gruß
Robert
Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
Meines Erachtens gibt es keine Rechtsgrundlage für die Nennung des Kunden. Der Name des Vermieters z.B. darf ja im Mietvertrag auch geschwärzt werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
das hatte ich auch schon so aus mehren Threads hier im Forum "herausgehört".. aber gibt es auch belastbare Urteile, Gesetze mit denen ich im Falle des Falles argumentieren kann ??
Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
Ich würde als Laie nicht mit so etwas argumentieren, denn dann sagt später das SG: Keine PKH, der hat ja satte Rechtskenntnisse.
Ich kenn auch keine Urteile oder Gesetze, die das klar sagen.
Ich kenn auch keine Urteile oder Gesetze, die das klar sagen.
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Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
Kundendaten unterliegen dem Datenschutz und gehen das JC nichts an. Der Name des Kunden ist nicht relevant für die Leistungsberechnung.
Ich führe mein Fahrtenbuch in Papierform (Avery Fahrtenbuch 223) fürs Finanzamt. Dort trage ich auch die Adressen ein, zu denen ich fahre sowie den Grund der Fahrt und den Namen des Ziels (bei mir meist Vereine oder auch mal meine Autowerkstatt o.ä.).
Fürs Jobcenter nutze ich das digitale Fahrtenbuch, das ich hier aus dem Forum habe. Da kommen nur Datum, Zeit, Kilometerstand Anfang/Ende, gefahrene Kilometer, ob geschäftlich oder privat sowie der Grund der Fahrt rein. Keine Namen oder Kundendaten. Bisher hat das JC das auch so akzeptiert.
Ich führe mein Fahrtenbuch in Papierform (Avery Fahrtenbuch 223) fürs Finanzamt. Dort trage ich auch die Adressen ein, zu denen ich fahre sowie den Grund der Fahrt und den Namen des Ziels (bei mir meist Vereine oder auch mal meine Autowerkstatt o.ä.).
Fürs Jobcenter nutze ich das digitale Fahrtenbuch, das ich hier aus dem Forum habe. Da kommen nur Datum, Zeit, Kilometerstand Anfang/Ende, gefahrene Kilometer, ob geschäftlich oder privat sowie der Grund der Fahrt rein. Keine Namen oder Kundendaten. Bisher hat das JC das auch so akzeptiert.
Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
Ist schon länger her, aber ich habe weder Kundennamen noch Anschrift, sondern lediglich den und manchmal OT eingetragen. Das wurde anerkannt. Vermutlich liegt es am JC oder heißt es nun Bürgercenter. :-)
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
Hier mal der Link zu "unserem" Fahrtenbuch - viewtopic.php?t=3331
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Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
OT Ortsteil oder Offtopic?
- kleinchaos
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Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
Ich denke mal, selbst die Straße zu nennen ist nicht notwendig, könnte auf deinen Kunden hindeuten. Wenn ich als Ziel Eime, Reisstr. eintrage, weiß jeder, dass aswo mein Kunde ist oder ich dort Kunde bin. Das geht die nix an. Eime als Stadt sollte reichen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
OT = Ortsteil :-)
@ KC genau das habe ich mir gedacht.
@ KC genau das habe ich mir gedacht.
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Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
Die haben ja nix Besseres zu tun, als die Fahrstrecken zu kontrollieren. Ich hatte mal den Fall, da lehnte JC das Fahrtenbuch ab, denn man habe überprüft, von Meisenweg nach Kälberplatz seien es laut Google nur 6,3 km und nicht 7,8 km, wie im Fahrtenbuch angegeben. Wir mussten und konnten dann nachweisen, an dem Tag war der Birkenweg gesperrt, daher Umweg über den Buchenpfad.
Man erkennt, die JC Mitarbeiter haben viel zu tun.
Man erkennt, die JC Mitarbeiter haben viel zu tun.
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Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
Der Name fällt nur dann unter den "Datenschutz", wenn es eine Einzelunternehmung ist. Nur die Daten von natürlichen Personen sind zu schützen, nicht aber die Daten von "xy GmbH, Geschäftsführer Klaus Mustermann". Das stinkt mir auch (in Bezug aufs JC), ist aberdie "Rechtslage".
Welchen Mehrwert bietet der Kundenname bei der Ermittlung der Fahrstecke? Du könntest, alternativ, die Kundennummer eintragen. Das wäre in jedem Fall "datenschutzkonform".
Wer sagt denn, das Du direkt beim Kunden parken konntest? In der Kölner Innenstadt, z.B., wird man zwangsweise ein paar bis ein paar hundert Meter latschen müssen. Oder auch vier mal um den Block kurven, was die Fahrstrecke wieder verlängert...
Was, wenn Du bei drei Besuchen immer direkt vor der Tür parken konntest und beim vierten Besuch musst Du viermal um den Block kurven und dann doch 500m weit weg parken? Das ganze hinkt doch, beidbeinig.
Im Zweifel macht das JC das, was ihm am besten gefällt und Du mustt es vor Gericht erstreiten. Bis dahin solltest Du für Dich deine Strecken aufzeichnen.
Wie so oft geschrieben:
Früher oder später trifft sich der Selbstständige mit dem JC vor Gericht. Das gehört für´s JC einfach dazu, die brauchen den (hier stand mal "Kick, das wurde dann zu diesem link gemacht)
Welchen Mehrwert bietet der Kundenname bei der Ermittlung der Fahrstecke? Du könntest, alternativ, die Kundennummer eintragen. Das wäre in jedem Fall "datenschutzkonform".
Wer sagt denn, das Du direkt beim Kunden parken konntest? In der Kölner Innenstadt, z.B., wird man zwangsweise ein paar bis ein paar hundert Meter latschen müssen. Oder auch vier mal um den Block kurven, was die Fahrstrecke wieder verlängert...
Was, wenn Du bei drei Besuchen immer direkt vor der Tür parken konntest und beim vierten Besuch musst Du viermal um den Block kurven und dann doch 500m weit weg parken? Das ganze hinkt doch, beidbeinig.
Im Zweifel macht das JC das, was ihm am besten gefällt und Du mustt es vor Gericht erstreiten. Bis dahin solltest Du für Dich deine Strecken aufzeichnen.
Wie so oft geschrieben:
Früher oder später trifft sich der Selbstständige mit dem JC vor Gericht. Das gehört für´s JC einfach dazu, die brauchen den (hier stand mal "Kick, das wurde dann zu diesem link gemacht)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
Bei dem von mir geschilderten Fall besonders "nett". Bevor das JC das Fahrtenbuch bekam, hatte eLB eine Betriebsprüfung durchs FA. Das FA fand an dem Fahrtenbuch nix zu meckern.
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Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
eine Frage hätte ich noch..,: wie überprüft den das JC, ob die eingetragenen Fahrten denn auch wirklich stattgefunden haben?
Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
Anhand des Bordcomputers in Verbindung mit einem TÜV-Gutachten.
- marsupilami
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Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
Nun, man kann schon Beleg-Daten, EKS und Fahrtenbuch-Einträge in Beziehung setzen.
Praktisch wird das wohl kaum überprüft, dafür haben die nicht genügend Zeit bzw. Personal und Dritte koschten a) Geld und b) Datenschutz.
Aber wenn bei einem wie oben genannten Abgleich "Mißverhältnisse" auffallen, wird dann doch genauer hingeschaut und u.U. "Mißtrauens-Antrag" beim SG gestellt, das dann weitere Nachforschungen unternehmen kann und darf.
Praktisch wird das wohl kaum überprüft, dafür haben die nicht genügend Zeit bzw. Personal und Dritte koschten a) Geld und b) Datenschutz.
Aber wenn bei einem wie oben genannten Abgleich "Mißverhältnisse" auffallen, wird dann doch genauer hingeschaut und u.U. "Mißtrauens-Antrag" beim SG gestellt, das dann weitere Nachforschungen unternehmen kann und darf.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
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Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
..wenn ich nun als Handwerker in einen Fachmarkt für Handwerkzeuge fahre um mich über neue Handwerkszeuge zu informieren, welche Belegdaten sollte man da in Beziehung setzen? oder ich transportiere Abfälle aus meiner Werkstatt zur Mülldeponie..
Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
Ein Missverhältnis kann sich auch ergeben aus den vorgelegten Tankquittungen, dem Durchschnittsverbrauch des entprechenden Kfz lt. Wikipedia und dem tatsächlichen Kraftstoffverbrauch in Liter/100 km.
- kleinchaos
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Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
Von der Deponie bekommst du eine Quittung. Gewerblicher Abfall wird immer anders berechnet als privater Müll.
Wenn du dich für Handwerkzeuge interessierst, wäre der Besuch einer Fachmesse inkl Eintrittsgeld, Übernachtung und Verpflegung vielleicht sinnvoller?
Wenn du dich für Handwerkzeuge interessierst, wäre der Besuch einer Fachmesse inkl Eintrittsgeld, Übernachtung und Verpflegung vielleicht sinnvoller?
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Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
Fachmarkt = Grund der Reise: Einkauf.robsentopsen hat geschrieben: ↑Di 28. Mär 2023, 13:14 ..wenn ich nun als Handwerker in einen Fachmarkt für Handwerkzeuge fahre um mich über neue Handwerkszeuge zu informieren, welche Belegdaten sollte man da in Beziehung setzen? oder ich transportiere Abfälle aus meiner Werkstatt zur Mülldeponie..
Vielleicht war Dein Wunschprodukt nicht da oder unangemessen teuer, dann kaufst Du eben nichts ein.
Mülldeponie = Grund der Reise: Entsorgung.
Ich habe noch nie eine Quittung für angelieferte Pappe, Metalle oder sonstigen Müll erhalten. Die Entsorgung selbst angelieferter Dinge ist, bei mir, in den "normalen" Entsorgungsgebühren enthalten. Keine Ahnung, wie das an Deiner Mülldeponie gehandhabt wird. Bringe ich Metalle oder Kabel zum Schrotti, dann bekomme ich natürlich eine Quittung. Da fließt ja auch Geld.
So ein bißchen "Vertrauen" in Deine Angaben muss das JC schon haben. Andererseits ist das JC auch in der Lage, Fahrten die penibel dokumentiert und bezeugt sind, als nicht angemessen oder gar nie gemacht anzusehen. Logik ist da nicht zu erwarten.
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Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
und noch eine allerletzte Frage zur Führung des Fahrtenbuches. Ich verborge immer mal wieder mein Auto an Freunde, die dann auch die gefahrenen km nachtanken. Kann ich das weiterhin machen und wie trage ich das ins Fahrtenbuch ein ?
Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
Privatfahrt verliehen Ziel unbekannt
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Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
und dann müsste ich für diese Privatfahrt in der aEKS 0,10 cent als Einnahme verbuchen..?
Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
Ja, wenn das Auto als Betriebsfahrzeug zählt
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