Reparaturkosten KFZ

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
elektronix00
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Reparaturkosten KFZ

#1

Beitrag von elektronix00 »

Ich bin nun seit letztem Jahr Juli selbständig und meine Umsätze sind auch langsam steigend. Mein Auto ist Baujahr 2006 und seit ich selbständig bin, fahre ich auch mehr als vorher. Es werden langsam Reparaturen fällig, die ich mit den lausigen 10 Cent pro gefahrenem Kilometer, die mir das JC als Betriebsausgaben anrechnet, nicht stützen. Ist es möglich, mit dem JC zu verhandeln, dass ein Teil der Kosten übernommen wird? Schließlich kann ich ohne mein Fahrzeug keine Aufträge ausführen, ich bin vom Auto abhängig. Gibt es irgendwelche Paragrafen im SGB, auf die ich mich berufen kann?
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Koelsch
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Re: Reparaturkosten KFZ

#2

Beitrag von Koelsch »

Du musst nachweisen, dass Du mehr als 50% betrieblich fährst, dann muss JC alle Fahrzeugkosten anerkennen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
elektronix00
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Re: Reparaturkosten KFZ

#3

Beitrag von elektronix00 »

Ok, das ist mir bekannt. Wenn ich das Auto über 50 % betrieblich nutze, dann ist es ein Firmenfahrzeug und alle Kosten kann ich geltend machen. Dem FA gegenüber siehsts dann aber anders aus, dann kommt diese 1 % Regelung ins Spiel. Mein Auto ist Bj. 2006 also ne alte Kiste. Ich dachte nur, weil ich ohne Auto meiner Arbeit nicht nachgehen kann, bekäme ich vielleicht etwas als Zuschuss. Also die Kiste an die Wand fahren und dann ein Darlehen beim JC beantragen, damit ich weiterhin selbständig arbeiten kann. Das Darlehen dann mit dem Umsatz bezahlen und als Betriebsausgaben dem JC aufs Auge drücken? :unschuld:
HarzerUrvieh
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Re: Reparaturkosten KFZ

#4

Beitrag von HarzerUrvieh »

Das folgende ist nur meine Meinung, keine Steuerberatung!

Ob und wenn wann die 1% Regelung ins Spiel kommt, solltest Du eine Steuerberatung fragen oder direkt Dein Finanzamt. Bevor die 1%-Regelung ins Spiel kommen kann, müsste Dein Fahrzeug ins Betriebsvermögen über gehen, richtig?
Ich gehe aber davon aus, dass Dein Fahrzeug derzeit Dein privates Auto ist, also nicht dem Betriebsvermögen zugerechnet wird, richtig?

Es gibt neben der 1% Regelung auch noch die Möglichkeit, ein Fahrtenbuch für das FA zu führen, oder? Die genauen Bedingungen dazu, kann Dir eine Steuerberatung oder Dein FA nennen.

Wie rechnest Du denn bisher Deine betrieblichen Fahrten ggü. dem FA ab? Wahrscheinlich führst Du ein vereinfachtes Fahrtenbuch und setzt die betrieblichen Kilometer mit 0,30 Euro an, richtig?
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Re: Reparaturkosten KFZ

#5

Beitrag von elektronix00 »

Alles soweit richtig, das Auto ist privat und gehört nicht zum Betriebsvermögen. Deshalb kann ich beim JC auch nur 0,10 Euro pro Kilometer anrechnen, wenns mal ans Finanzamt geht, dort kann ich 0,30 Euro geltend machen. Ich habe pro Monat ca. 200 bis 250 km geschäftlich zu fahren, das sind dann beim JC also 20 bis 25 Euro an Fahrtkosten, die ich als Betriebsausgaben angeben kann. Mir wurde von anderen, die schon länger selbständig sind erklärt, dass wenn das Auto zum Betriebsvermögen gehört, ich alle Kosten geltend machen kann, dafür aber mit der 1 % Regel rechnen darf. Und hier wird vom Neupreis des Fahrzeugs ausgegangen. Also bleibt das Auto mein Privatbesitz und ich lasse mir dann später vom FA die 30 Cent pro km für betriebliche Fahrten zählen. Zurzeit mache ich etwa 1400 Euro Umsatz im Monat und habe nur geringe Ausgaben mit ca. 120 Euro pro Monat. Vom JC bekomme ich nur noch 93 Euro zum Unterhalt. Wenn ich jetzt demnächst neue Reifen benötige und noch ein paar Sachen für den TÜV reparieren lassen muss, dann wird das Geld wieder knapp.
Und deshalb wollte ich wissen, ob das JC etwas dazusteuern kann bzw. mir etwas von den Reparaturkosten als Betriebsausgaben akzeptiert.
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Koelsch
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Re: Reparaturkosten KFZ

#6

Beitrag von Koelsch »

Ich befürchte, das sieht schlecht aus
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Reparaturkosten KFZ

#7

Beitrag von HarzerUrvieh »

elektronix00 hat geschrieben: Sa 1. Apr 2023, 21:13 ... Mir wurde von anderen, die schon länger selbständig sind erklärt, dass wenn das Auto zum Betriebsvermögen gehört, ich alle Kosten geltend machen kann, dafür aber mit der 1 % Regel rechnen darf. Und hier wird vom Neupreis des Fahrzeugs ausgegangen.
...
Wenn ich jetzt demnächst neue Reifen benötige und noch ein paar Sachen für den TÜV reparieren lassen muss, dann wird das Geld wieder knapp.
Und deshalb wollte ich wissen, ob das JC etwas dazusteuern kann bzw. mir etwas von den Reparaturkosten als Betriebsausgaben akzeptiert.
Ich bin erst seit 2010 selbstständig tätig. Ich wusste aber auch vorher schon, dass es nicht nur die 1%-Regelung gibt. Das kann Dir, für Deinen Fall, eine Steuerberatung genauer und verbindlicher erklären. Manchmal lohnt es sich, die Spezialisten zu fragen. Ich zahle für mein Fahrzeug weder 1% noch eine Kilometerpauschale, da es ein Transporter mit Trennwand ist. Also ein Fahrzeug, bei dem sogar mein Finanzamt meint, dass damit niemand privat fahren würde. Gibt es Urteile zu...

Es wird 1% vom Brutto-Listenpreis als Basis genommen, nicht (nur) 1% vom Neupreis. Es kann aber auch 0,5% sein, wenn es ein entsprechendes E-Fahrzeug ist usw usf

Wenn Du demnächst neue Reifen brauchst, könnte man vielleicht mit einem Dir bekannten Unternehmer über eine dringend benötigte Betriebsausstattung reden, welche er Dir verkauft? Diese Betriebsausgabe könnte "rollenartiger Kautschuk mit radialer Stahlkarkasse, Farbe schwarz" sein, oder?
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Re: Reparaturkosten KFZ

#8

Beitrag von Olivia »

elektronix00 hat geschrieben: Sa 1. Apr 2023, 21:13 Alles soweit richtig, das Auto ist privat und gehört nicht zum Betriebsvermögen. Deshalb kann ich beim JC auch nur 0,10 Euro pro Kilometer anrechnen
Die Geltendmachung von Kosten beim Jobcenter hängt nicht davon ab, ob das Auto in der Buchhaltung dem Betriebsvermögen zugerechnet wird. Sondern nur von der betrieblichen Fahrleistung im Verhältnis betriebliche km zu den privaten km.
Ich habe pro Monat ca. 200 bis 250 km geschäftlich zu fahren
Wie viel km fährst Du privat pro Monat? Wie viel km fährst Du pro Jahr in den Urlaub und auf private Kurzreisen (Hin- und Rückfahrten)?
Was ist Deine Jahresgesamtkilometerleistung?
Vom JC bekomme ich nur noch 93 Euro zum Unterhalt. Wenn ich jetzt demnächst neue Reifen benötige und noch ein paar Sachen für den TÜV reparieren lassen muss, dann wird das Geld wieder knapp.
Du hättest nur als Beispiel die Möglichkeit, das Auto für private Urlaube zu Hause stehen zu lassen und Dir stattdessen ein preiswertes Mietauto zu nehmen, mit langer Vorausbuchung für einen geplanten Urlaub. Das lässt die km evtl. "ins betriebliche kippen", d.h. Du fährst dann bspw. 3.300 km pro Jahr betrieblich und 3.000 km privat plus 2.000 Urlaubskilometer mit dem Mietwagen. Im Ergebnis fährst Du trotz der Mietkosten günstiger, da alle Reparaturen und der gesamte Kfz-Unterhalt betrieblich wären und nur 0,10 € für private Fahrten abgezogen werden würden (insgesamt 330 € pro Jahr, um in dem Beispiel zu bleiben).
Und deshalb wollte ich wissen, ob das JC etwas dazusteuern kann bzw. mir etwas von den Reparaturkosten als Betriebsausgaben akzeptiert.
Frag doch mal nach einem Zuschuss aus dem Vermittlungsbudget, z.B. 3.000 €. Einen weiteren Teil zahlst Du selbst, z.B. nochmal 2.000 €. Den Rest finanzierst Du, so dass Du einen Gebrauchtwagen für bspw. 8.000 € kaufen könntest. Der ist dann hoffentlich nicht mehr so reparaturanfällig wie der alte Wagen von 2006.
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Re: Reparaturkosten KFZ

#9

Beitrag von elektronix00 »

OK, da habe ich ja nun so einiges an Tipps und Hinweisen bekommen. Ich werde jetzt zuerst mal meinen Sachbearbeiter von der Leistungsabteilung anmailen, zu dem habe ich eigentlich ein gutes Verhältnis. Ich werde ihm erklären, wie die Sachlage ist und dass von meinem Auto ja auch mein Geschäft abhängig ist. Und mit Informationen gut vorbereitet ist man bei Verhandlungen doch besser dran. Eventuell könnte ich doch auch ein kleines Darlehen beantragen? Das Auto an sich ist ja noch soweit gut in Schuss, es sind nur kleine Reparaturen und eben die Reifen. Ich schätze mal so um die 800 Euro wird alles zusammen kosten. Ein Darlehen wären dann doch wiederum Betriebskosten, die ich dann in die EKS einbauen kann, oder wie ist das?
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Koelsch
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Re: Reparaturkosten KFZ

#10

Beitrag von Koelsch »

Wenn SB das Darlehen als Betriebsdarlehen akzeptiert, dann hat das Auswirkungen auf die EKS = Betriebsausgaben in Darlehenshöhe gelten nicht mehr als Ausgabe, wohl aber die Tilgungsraten des Darlehens. Solltest Du das idiotisch finden, stimme ich Dir zu.
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Re: Reparaturkosten KFZ

#11

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: So 2. Apr 2023, 11:13 ... Wie viel km fährst Du privat pro Monat? Wie viel km fährst Du pro Jahr in den Urlaub und auf private Kurzreisen (Hin- und Rückfahrten)?
Was ist Deine Jahresgesamtkilometerleistung? ...
Entscheidend ist doch nur die Fahrleistung im BWZ, oder?

elektronix00 hat geschrieben: Sa 1. Apr 2023, 21:13 ... Vom JC bekomme ich nur noch 93 Euro zum Unterhalt. ...
Ein anderer Ansatz; was fehlt Dir, damit Du diese Unterstützung nicht mehr brauchst? Wenn es reiner Lohnumsatz ist, dann sind es ja nur wenige Stunden Arbeit pro Monat, die Dir fehlen.

Da wissen andere mehr als ich, aber irgendwann kommt doch der Punkt, ab dem Du nur noch die Kostenübernahme der Krankenversicherung oder Wohngeld brauchst. Hast Du dazu alle Infos?
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Re: Reparaturkosten KFZ

#12

Beitrag von elektronix00 »

Koelsch hat geschrieben: So 2. Apr 2023, 14:16 Wenn SB das Darlehen als Betriebsdarlehen akzeptiert, dann hat das Auswirkungen auf die EKS = Betriebsausgaben in Darlehenshöhe gelten nicht mehr als Ausgabe, wohl aber die Tilgungsraten des Darlehens. Solltest Du das idiotisch finden, stimme ich Dir zu.
Diese Aussage verstehe ich jetzt nicht so richtig. Ein Betriebsdarlehen als ganze Summe wird nicht als Betriebsausgabe gezählt, aber die monatliche Rate dann doch? Aber genau das würde mir doch reichen. Ich bekomme z.B. 800 Euro als Darlehen, das ich dann in 8 Raten á 100 Euro zurückzahle. Somit habe ich jeden Monat 100 Euro zusätzliche Betriebsausgaben durch die Ratenzahlung. Ist das so zu verstehen?
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Re: Reparaturkosten KFZ

#13

Beitrag von elektronix00 »

HarzerUrvieh hat geschrieben: So 2. Apr 2023, 14:38
Olivia hat geschrieben: So 2. Apr 2023, 11:13 ... Wie viel km fährst Du privat pro Monat? Wie viel km fährst Du pro Jahr in den Urlaub und auf private Kurzreisen (Hin- und Rückfahrten)?
Was ist Deine Jahresgesamtkilometerleistung? ...
Entscheidend ist doch nur die Fahrleistung im BWZ, oder?

elektronix00 hat geschrieben: Sa 1. Apr 2023, 21:13 ... Vom JC bekomme ich nur noch 93 Euro zum Unterhalt. ...
Ein anderer Ansatz; was fehlt Dir, damit Du diese Unterstützung nicht mehr brauchst? Wenn es reiner Lohnumsatz ist, dann sind es ja nur wenige Stunden Arbeit pro Monat, die Dir fehlen.

Da wissen andere mehr als ich, aber irgendwann kommt doch der Punkt, ab dem Du nur noch die Kostenübernahme der Krankenversicherung oder Wohngeld brauchst. Hast Du dazu alle Infos?
Ich fahre pro Monat ca. 550 km mit dem Auto und davon sind je nach Art der Arbeit ca. 200 - 250 km geschäftlich. Eine Jahresangabe kann ich noch nicht machen, ich bin erst seit Juli 2022 selbständig. In den letzten 3 Jahren war ich nicht in Urlaub, Pandemie und Privates ließen das nicht zu.

das mit den 93 Euro hat sich aus der letzten EKS Auswertung ergeben. Ich hatte vorher ca. 890 Euro Unterhalt incl. Miete. Dieser Betrag wurde dann schon mal vorher auf ca. 500 Euro gekürzt und nun seit letztem Monat auf diese 93 Euro. Nun warte ich auf die Auswertung der letzten EKS, die ich abgegeben habe und lasse mich mal überraschen, was ich dann noch bekomme. Wenn die Krankenversicherung noch eine Zeit bezahlt gäbe und keine größeren Rechnungen auftreten, dann dürfte ich mich bald selber finanzieren können. Wie viel muss man denn im Schnitt monatlich an Einnahmen abzgl. der Ausgaben machen, bis das JC einen aus dem Leistungsbezug entlässt? und ab welchem Betrag wird die Krankenversicherung dann auch nicht mehr vom JC übernommen?
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Re: Reparaturkosten KFZ

#14

Beitrag von HarzerUrvieh »

elektronix00 hat geschrieben: So 2. Apr 2023, 15:05 ...Ein Betriebsdarlehen als ganze Summe wird nicht als Betriebsausgabe gezählt, aber die monatliche Rate dann doch? Aber genau das würde mir doch reichen. Ich bekomme z.B. 800 Euro als Darlehen, das ich dann in 8 Raten á 100 Euro zurückzahle. Somit habe ich jeden Monat 100 Euro zusätzliche Betriebsausgaben durch die Ratenzahlung. Ist das so zu verstehen?
Ein Darlehen ist/wäre betriebswirtschaftlich (Steuerrecht) eine "Einnahme", denn da fließt ja Geld in die Kasse rein. Usw, usf...

"EKS-Wirtschaftlich" (Sozialrecht) ist es "neutral". Denn das Geld ist zweckgebunden. Kaufst Du davon z.B. Reifen, dann wirkt sich das in der EKS nicht aus. Du hast in der EKS weder eine Einnahme, noch eine Ausgabe.

Aber, die Darlehens-Zinsen und die Darlehens-Tilgung wirken sich in der EKS aus. Beides sind in der EKS Kosten/Ausgaben, die den Gewinn senken.


Du musst so viel Einnahmen über den Ausgaben haben, dass Du davon Deinen Lebensunterhalt bezahlen kannst. Wenn Du soweit bist, stellst Du keinen WBA mehr und bist das JC los. Die Frage kannst Du dir also selbst beantworten. Denn, Du kennst ja Deine monatlichen Ausgaben und Einnahmen ;-)
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Re: Reparaturkosten KFZ

#15

Beitrag von tigerlaw »

Noch mal zur denkerischen Abgrenzung: JC hat nichts mit Steuerrecht am Hut! Es ist ihm egal, ob ein Fahrzeug (gewillkürtes) Betriebsvermögen ist oder nicht, es kommt nur auf die Halbjahresfahrleistung an. Wenn die betriebliche Strecke auch nur einen km größer ist als die private, kannst Du alle Autokosten in die EKS packen und musst die Privatfahrtrn mit 10 Ct je km anrechnen.
Natürlich musst du das mit Fahrtenbuch nachweisen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Reparaturkosten KFZ

#16

Beitrag von tigerlaw »

HarzerUrvieh hat geschrieben: So 2. Apr 2023, 15:29
elektronix00 hat geschrieben: So 2. Apr 2023, 15:05 ...Ein Betriebsdarlehen als ganze Summe wird nicht als Betriebsausgabe gezählt, aber die monatliche Rate dann doch? Aber genau das würde mir doch reichen. Ich bekomme z.B. 800 Euro als Darlehen, das ich dann in 8 Raten á 100 Euro zurückzahle. Somit habe ich jeden Monat 100 Euro zusätzliche Betriebsausgaben durch die Ratenzahlung. Ist das so zu verstehen?
Ein Darlehen ist/wäre betriebswirtschaftlich (Steuerrecht) eine "Einnahme", denn da fließt ja Geld in die Kasse rein. Usw, usf...

"EKS-Wirtschaftlich" (Sozialrecht) ist es "neutral". Denn das Geld ist zweckgebunden. Kaufst Du davon z.B. Reifen, dann wirkt sich das in der EKS nicht aus. Du hast in der EKS weder eine Einnahme, noch eine Ausgabe.

(...)
"Jein"! Buchhalterisch ist das Darlehen ertragsneutral, und genauso die Darlehenstilgung. Die Anschaffung selber ist ertragsrelevant. Aber nur dann, wenn es ein GWG ist, ansonsten nur die Abschreibung.

Beim JC ist es anders: Wenn eine Anschaffung aus liquiden Mitteln erfolgt, ist die Ausgabe sofort voll ertragswirksam.
Wenn sie aus Darlehen erfolgt, wird Sie selber nicht berücksichtigt, sondern nur die Darlehenszinsen und -tilgung.

Solltest Du eine Darlehensfinanzierung machen, stelle dich darauf ein, dass man dir vorhält zu hohe Kosten zu haben, du könntest die Tilgung auch strecken. Darin schwingt die Hoffnung mit, dass du schneller aus dem Leistungsbezug raus bist, als das Darlehen getilgt ist (und die Resttilgung nicht mehr die Bedürftigkeit erhöht).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Reparaturkosten KFZ

#17

Beitrag von HarzerUrvieh »

:Daumenhoch:
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Re: Reparaturkosten KFZ

#18

Beitrag von Olivia »

elektronix00 hat geschrieben: So 2. Apr 2023, 15:18 Ich fahre pro Monat ca. 550 km mit dem Auto und davon sind je nach Art der Arbeit ca. 200 - 250 km geschäftlich.
Das ist eine ziemlich knappe Aufteilung zuungunsten einer geschäftlichen Nutzung. Frage, könntest Du nicht ein paar betriebliche Fahrten pro Monat mehr unternehmen? Dann "kippt" die Kilometeraufteilung ins betriebliche.

Wenn Du beispielsweise zwei betriebliche Fahrten zum Baumarkt hin und zurück zusätzlich unternimmst und die Entfernung 12 km beträgt, dann wären dies schon mal 48 km zusätzlich im Monat. Wenn Du dann noch einige private Fahrten "einsparst", hättest Du über 50% betriebliche Fahrten. Dann wären alle Reparaturen und Ersatzteile "EKS-fähig".

Eine andere Idee wäre, das jetzige Auto nur noch für private Fahrten zu nehmen und ein betriebliches Lieferfahrzeug oder einen betrieblichen Kastenwagen neu anzuschaffen. Da wäre dann sowohl der Anschaffungspreis als auch der Fahrzeugunterhalt zu 100% betrieblich in der EKS abzuzgsfähig. Du könntest dann Steuern, Kfz-Versicherung und Benzin voll absetzen.
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Re: Reparaturkosten KFZ

#19

Beitrag von elektronix00 »

Ich hatte mit meinem Sachbearbeiter nun einige Mails ausgetauscht und ich bekomme leider nichts extra bezahlt oder verrechnet. Mein Fahrzeug ist als privates Fahrzeug anzusehen. Deshalb hatte ich gebeten, dass meine aEKS dann bitte etwas flott bearbeitet wird, da ich Geld für Rückzahlungen zur Seite gelegt hätte und ich jetzt wissen müsste, was zurückzuzahlen ist. Vom Rest könne dann Reparaturen an meinem Auto vornehmen lassen. Prompt kam ein paar Tage später die Abrechnung. 2783 Euro muss ich zurückzahlen. OK, gleich wieder eine Mail geschrieben, dass ich die Summe bezahlen könnte, dann aber gleich darauf verwiesen, dann ich dann absolut keine Rücklage mehr habe für eventuelle Autoreparaturen und für unvorhergesehene Ausgaben. Sollte morgen das Auto stehen bleiben oder sonst etwas kaputtgehen, ich müsste dann meinen Laden dichtmachen und wäre wieder so weit wie am Anfang.
Und hier die Antwort von meinem Sachbearbeiter:
<< bei der Rückzahlung sind wir flexibel, sie können den Betrag in einem überweisen oder dies im Rahmen einer Ratenzahlung tun. Die monatliche Rate beträgt hier 10 % des Regelsatzes (bei Ihnen 50,20 €) bzw. ab dem 01.07.2023 nur noch 5 % des Regelsatzes (25,10 €). >>

Ich habe mal ausgerechnet, es wären über 9 Jahre, bis ich alles bezahlt hätte. Ich wäre dann 70 Jahre alt. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich von meinen Rücklagen nichts erwähnt. :doof:
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Re: Reparaturkosten KFZ

#20

Beitrag von Koelsch »

Keine Rückzahlungsvereinbarung unterzeichnen. Beantrage die "Aufrechnung" (nimm das Wort!), dann sind's auch die 10 Prozent, aber maximal für 3 Jahre, außer Du kommst raus aus dem Bürgergeld. Siehe § 43 Abs. 4 SGB II
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Re: Reparaturkosten KFZ

#21

Beitrag von jcgeschaedigter »

Verstehe ich das richtig, dass ab 01.07.2023 Aufrechnungen nur noch 5% des Regelsatzes betragen? Gibt es da auch einen maximalen Zeitrahmen, nach dessen Ablauf nichts mehr gefordert werden kann?
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Re: Reparaturkosten KFZ

#22

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: So 23. Apr 2023, 22:10 Keine Rückzahlungsvereinbarung unterzeichnen. Beantrage die "Aufrechnung" (nimm das Wort!), dann sind's auch die 10 Prozent, aber maximal für 3 Jahre, außer Du kommst raus aus dem Bürgergeld. Siehe § 43 Abs. 4 SGB II
Vorsicht! Die Restforderung besteht nach den drei Jahren AUCH weiterhin, sie kann dann nur nicht mehr durch Aufrechnung (zwangsweise) getilgt werden1
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Re: Reparaturkosten KFZ

#23

Beitrag von Koelsch »

jcgeschaedigter hat geschrieben: Mo 24. Apr 2023, 10:59 Verstehe ich das richtig, dass ab 01.07.2023 Aufrechnungen nur noch 5% des Regelsatzes betragen? Gibt es da auch einen maximalen Zeitrahmen, nach dessen Ablauf nichts mehr gefordert werden kann?
Die Aufrechnung von Rückforderungen des JC bleibt bei 10% des Regelsatzes, lediglich die Aufrechnung/Rückzahlung von Darlehen des JC reduziert sich ab 1.7.23 auf 5%
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Re: Reparaturkosten KFZ

#24

Beitrag von elektronix00 »

Jetzt verstehe ich nur noch Bahnhof. Die Summe müsste eigentlich auf einen Rutsch bezahlt werden, mir wurde aber angeboten, dass ich quasi in Raten zahlen kann. Natürlich will ich den Großteil gleich bezahlen, ich habe ja Geld für diesen Zweck zur Seite gelegt. Wo ist denn der Haken bei dieser Sache?
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Re: Reparaturkosten KFZ

#25

Beitrag von Koelsch »

Warum willst Du sofort zahlen, statt kostenloses "Darlehen" des KC zu nutzen?
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